Wertpapierdienstleistungen sind vor der Durchführung von Wertpapierdienstleistungen im Falle einer Anlageberatung und Vermögensverwaltung verpflichtet, von ihren Kunden Angaben über deren Erfahrungen und Kenntnisse in derartigen Wertpapiergeschäften, die verfolgten Anlageziele und über die finanziellen Verhältnisse zu erfragen und bei beabsichtigten Abschlüssen von Geschäften in Finanzinstrumenten daraufhin das Vorliegen einer Angemessenheit zu prüfen.
Die Erteilung der Angaben ist seitens des Kunden freiwillig, sollte jedoch in dessen eigenen Interesse liegen.
Name |
Vorname |
Beruf |
Güterstand |
Sonstige Vermerke |
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Geschäfte |
Währung |
Zeitraum |
Durchs. Anzahl Geschäfte p. A. |
Umfang pro Transaktion |
Anleihen |
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Aktien |
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Genussscheine |
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Investmentfonds |
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Zertifikate/ strukturierte Anleihe |
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Optionsscheine |
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Finanztermingeschäfte |
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Sonstiges |
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Wurden Wertpapiergeschäfte auf Kreditbasis getätigt? Wenn JA, in welchen Kreditrahmen (in EUR)? |
Beratungsfreie Oderausführung |
Anlageberatung |
Vermögensverwaltung |
Keine |
Konservativ |
Risikobewusst |
Spekulativ |
Substanzerhaltung (Sicherheit der Anlage steht im Vordergrund) |
Höheren Renditeerwartungen stehen höhere Verlustrisiken gegenüber |
Hohen Ertragschancen steht eine hohe Bereitschaft in Finanzinstrumente mit hohen Verlustrisiken und erheblichen Kursschwankungen zu investieren gegenüber |
kurzfristig |
mittelfristig, |
langfristig |
bis zu 1 Jahr |
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre |
Über 5 Jahre |
Liquiditätsvorsorge |
Vermögensoptimierung |
Altersvorsorge |
Bildung von Rücklagen |
Spekulation |
Sonstige |
Vermögen |
Verbindlichkeiten |
Einkünfte |
Ausgaben |
Überschuss |
Bankguthaben |
Hypotheken |
Nettogehalt |
Lebenshaltung |
Einkünfte |
Wertpapiere |
Grundschulden |
Rente |
Miete |
Ausgaben |
Immobilien |
Kredite |
Kapitaleinkünfte |
Kredite |
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Sonstige »Bausparvertrag |
Sonstige |
Sonstige |
Sonstige ungsprämie |
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Über Vermögensanlage in Wertpapieren |
Über Termingeschäfte |
Kunde wurde aufmerksam gemacht, dass bei fehlenden Angaben zu Kenntnissen und Erfahrungen eine Prüfung der Angemessenheit von Orderaufträgen nicht möglich ist. |