Kapitalmaßnahmen - Hauptversammlung

Die Grundlagen für das Funktionieren und die Verwaltung von Aktiengesellschaften in Deutschland werden durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Handelsgesetzbuch (HGB), und speziell durch das Aktiengesetz (AktG) definiert.

Das AktG legt die Rahmenbedingungen fest, unter denen die Aktionäre ihre Rechte in der Hauptversammlung (HV) ausüben können.


Die Hauptversammlung ist das oberste Entscheidungsgremium einer Aktiengesellschaft und von zentraler Bedeutung für die Aktionärsdemokratie. Die Aktionäre können hier direkt Einfluss auf wesentliche Entscheidungen wie Kapitalerhöhungen, Satzungsänderungen oder die Bestellung des Aufsichtsrates nehmen.

Arten von Hauptversammlungen

Ordentliche Hauptversammlung

Findet mindestens einmal jährlich innerhalb der ersten acht Monate des Geschäftsjahres statt. Sie dient der Erledigung regulärer Geschäfte wie der Verabschiedung des Jahresabschlusses und der Gewinnverwendung.

Außerordentliche Hauptversammlung

Kann jederzeit einberufen werden, wenn besondere Umstände dies erfordern, beispielsweise bei wichtigen Unternehmensentscheidungen oder Kapitalmaßnahmen, die nicht bis zur nächsten oHV warten können.

Einberufung der Hauptversammlung

Die Einberufung der HV erfolgt durch den Vorstand und muss den strengen Vorgaben des AktG folgen (§§ 121–128 AktG). Hierbei sind Informationspflichten zu erfüllen, um sicherzustellen, dass alle Aktionäre gleichberechtigt teilnehmen und ihre Stimmrechte ausüben können. Die Einberufung muss insbesondere:

  • Zeitpunkt und Ort der HV angeben
  • Eine Tagesordnung enthalten
  • Den Aktionären ermöglichen, sich vorzubereiten und gegebenenfalls Gegenanträge zu stellen.

Stimmrechtsausübung

Das NaStraG (Gesetz zur Namensaktie und zur Erleichterung der Stimmrechtsausübung) hat Neuerungen eingeführt, die es Aktionären ermöglichen, auch digital über das Internet an der HV teilzunehmen. Dies erfordert von den Unternehmen jedoch einen hohen Sicherheitsaufwand und ist noch nicht flächendeckend verbreitet.

Genereller Ablauf des Hauptversammlungsprozesses bei Inhaberaktien

Bei Aktiengesellschaften, deren Grundkapital in Inhaberaktien eingeteilt ist, gestaltet sich der Prozess der Einberufung und Durchführung einer Hauptversammlung wie folgt:

Vorbereitung der Einberufung

  • Der Vorstand der Gesellschaft ist für die Einberufung der Hauptversammlung verantwortlich. Dies beinhaltet die Festlegung von Zeit und Ort sowie die Erstellung der Tagesordnung, die alle relevanten Punkte umfassen muss, die während der Versammlung behandelt werden sollen.

  • Die Vorbereitung umfasst auch die Erstellung aller notwendigen Dokumente und Berichte, die den Aktionären zur Verfügung gestellt werden müssen, z. B. der Jahresabschluss, der Geschäftsbericht und spezielle Berichte zu Tagesordnungspunkten, die eine Entscheidung erfordern.

Bekanntmachung

  • Die Einberufung muss gemäß den Bestimmungen des AktG mindestens 30 Tage vor dem Versammlungstermin, nicht eingerechnet den Tag der Einberufung und den Tag der Versammlung selbst, öffentlich bekannt gemacht werden.

  • Die Bekanntmachung erfolgt in den vom Gesellschaftsstatut vorgeschriebenen Publikationsorganen, üblicherweise im Bundesanzeiger, und kann zusätzlich auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht werden.

Registrierung und Legitimation der Teilnehmer

  • Bei Inhaberaktien ist keine spezielle Form der Anmeldung zur Hauptversammlung erforderlich. Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts erfolgt durch Vorlage der Aktien oder eines entsprechenden Depotauszuges bei der Versammlung.

  • Die Gesellschaft kann eine Frist festlegen, innerhalb derer die Aktionäre ihre Aktien zur Registrierung vorlegen müssen, um an der Hauptversammlung teilnehmen zu können.

Durchführung der Hauptversammlung

  • Während der Hauptversammlung präsentieren der Vorstand und der Aufsichtsrat ihre Berichte. Anschließend wird den Aktionären die Gelegenheit gegeben, Fragen zu stellen und Diskussionen zu den Punkten der Tagesordnung zu führen.

  • Die Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten erfolgen in der Regel offen durch Handzeichen oder elektronische Stimmabgabe, sofern nicht eine geheime Abstimmung gefordert oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Protokollierung und Veröffentlichung der Ergebnisse

  • Die Ergebnisse der Abstimmungen sowie die wesentlichen Inhalte der Diskussionen werden protokolliert und im Anschluss an die Hauptversammlung veröffentlicht, um Transparenz gegenüber den Aktionären und der Öffentlichkeit zu gewährleisten.

Umsetzung der gefassten Beschlüsse

  • Nach der Hauptversammlung ist der Vorstand für die Umsetzung der gefassten Beschlüsse verantwortlich. Dies umfasst unter anderem die Durchführung von Kapitalmaßnahmen, Änderungen der Satzung oder die Auszahlung von Dividenden.

Zeitpunkt der Veröffentlichung

Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der Einberufung einer Hauptversammlung ist ein kritischer Aspekt im Prozessmanagement von Aktiengesellschaften. Dieser Prozessschritt ist strikt geregelt, um eine ordnungsgemäße Informationsverteilung zu gewährleisten und den Aktionären genügend Zeit zur Vorbereitung zu geben.

Gesetzliche Anforderungen
Nach dem Aktiengesetz (AktG) muss der Vorstand die Hauptversammlung mindestens einen Monat vor dem Versammlungstag einberufen. Dieser Zeitraum wird nicht vom Tag der Einberufung selbst und dem Tag der Versammlung mitgerechnet, wodurch de facto ein Zeitfenster von etwas mehr als einem Monat entsteht.

Praktische Umsetzung
In der Praxis tendieren Unternehmen dazu, die Hauptversammlung etwa 5-6 Wochen vor dem geplanten Termin zu veröffentlichen. Diese zusätzliche Zeit dient dazu, organisatorische Spielräume zu schaffen und den Aktionären eine angemessene Möglichkeit zu bieten, sich mit der Tagesordnung auseinanderzusetzen und gegebenenfalls Gegenanträge vorzubereiten.

Veröffentlichungsmedien
Die Einberufung wird primär im Bundesanzeiger veröffentlicht, um eine gesetzeskonforme Bekanntmachung zu gewährleisten. Für Publikumsgesellschaften, insbesondere solche von erheblicher Größe, erfolgt zusätzlich oft eine Veröffentlichung in einer oder mehreren überregionalen Tageszeitungen. Die Veröffentlichung in den Tageszeitungen enthält in der Regel keine detaillierte Tagesordnung, was den formalen Anforderungen entspricht, aber dennoch die Öffentlichkeit und die Aktionäre über den Termin informiert.

Inhalt der Veröffentlichung

Für die Einberufung und Durchführung einer Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ist es essenziell, dass die Inhalte der Veröffentlichung klar strukturiert und umfassend sind. Dies gewährleistet, dass alle Aktionäre adäquat informiert sind und ihre Rechte wirksam ausüben können. Die Veröffentlichung besteht aus drei Hauptteilen:

Die Einladung

  • Wo und Wann
    Die Einladung muss klar den Ort und das Datum der Hauptversammlung angeben. Diese Angaben sind entscheidend, damit die Aktionäre ihre Anreise planen und sich den Termin vormerken können. Zusätzlich können Angaben zur Erreichbarkeit des Veranstaltungsortes und zur Uhrzeit der Versammlung inkludiert werden.

Die Tagesordnung mit Beschlussvorschlägen

  • Tagesordnung
    Diese listet alle Punkte auf, die während der Hauptversammlung behandelt und zur Abstimmung gebracht werden sollen. Die Tagesordnung gibt den Aktionären die Möglichkeit, sich im Vorfeld über die Themen zu informieren und entsprechend vorzubereiten.

  • Beschlussvorschläge der Verwaltung
    Zu jedem Tagesordnungspunkt werden Vorschläge der Verwaltung (Vorstand und Aufsichtsrat) gemacht, wie abgestimmt werden sollte. Diese Vorschläge sind entscheidend für die Aktionäre, um eine informierte Entscheidung treffen zu können. Die Vorschläge sollten klar formuliert und begründet sein, um den Aktionären die Relevanz und die Konsequenzen der Entscheidungen zu verdeutlichen.

Teilnahmebedingungen für die Aktionäre

  • Teilnahmebedingungen
    Hier werden die Modalitäten festgelegt, unter denen Aktionäre an der Hauptversammlung teilnehmen können. Dazu gehört die Information, wie Aktionäre sich anmelden müssen, welche Dokumente sie vorlegen müssen (z.B. Aktienzertifikate oder Depotnachweise), und wie das Stimmrecht ausgeübt werden kann.

  • Besonderheiten bei elektronischer Teilnahme
    In Zeiten der Digitalisierung ist auch die Information wichtig, ob und wie eine Teilnahme per Videokonferenz oder andere elektronische Wege möglich ist. Dazu gehören Informationen über technische Voraussetzungen oder spezielle Webportale, die genutzt werden können.

Gegenanträge

Die Möglichkeit für Aktionäre, Gegenanträge zu stellen, ist ein fundamentaler Aspekt der Aktionärsdemokratie. Sie ermöglicht es den Anteilseignern, aktiv an der Gestaltung der Unternehmenspolitik teilzunehmen und Alternativen zu den Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu bieten. Hier ein detaillierter Blick auf den Prozess rund um die Gegenanträge:

Einreichung von Gegenanträgen

  • Zeitraum für die Einreichung
    Nach der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung haben die Aktionäre in der Regel eine Woche Zeit, ihre Gegenanträge bei der Gesellschaft einzureichen. Dieser Zeitraum kann je nach Satzung der Gesellschaft variieren, muss aber ausreichend sein, um den Aktionären die Möglichkeit zu geben, ihre Anträge zu formulieren und zu begründen.

  • Form und Inhalt
    Ein Gegenantrag muss schriftlich eingereicht werden und sollte klar formuliert sowie begründet sein. Die Begründung ist wesentlich, da sie den anderen Aktionären die Argumente und Motive hinter dem Vorschlag vermittelt und sie davon überzeugen kann, den Gegenantrag zu unterstützen.

Veröffentlichung von Gegenanträgen

  • Pflicht der Gesellschaft
    Die Gesellschaft ist verpflichtet, eingereichte Gegenanträge, die den formalen Anforderungen genügen, den Aktionären zugänglich zu machen. Dies erfolgt üblicherweise über die Unternehmenswebsite und kann zusätzlich in anderen Kommunikationsmitteln der Gesellschaft erfolgen.

  • Ausnahmen
    Nicht jeder Gegenantrag muss veröffentlicht werden. Es gibt rechtliche Gründe, die eine Veröffentlichung ausschließen können, wie beispielsweise offensichtlich irrelevante oder die Gesellschaft schädigende Inhalte.

Behandlung von Gegenanträgen in der Hauptversammlung

  • Diskussion und Abstimmung
    Gegenanträge, die zur Hauptversammlung zugelassen sind, werden dort diskutiert. Der Aktionär, der den Gegenantrag gestellt hat, oder ein anderer bevollmächtigter Aktionär, hat das Recht, den Antrag während der Versammlung zu erläutern. Anschließend wird über den Gegenantrag abgestimmt.

  • Bedeutung der Abstimmung
    Die Abstimmung über Gegenanträge gibt den Aktionären die Möglichkeit, direkt Einfluss auf die Entscheidungen der Hauptversammlung zu nehmen und gegebenenfalls eine Änderung der vorgeschlagenen Unternehmensrichtung herbeizuführen.

Der letzte Hinterlegungstag

Der „letzte Hinterlegungstag“ oder „Record-Tag“ spielt eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung der teilnahmeberechtigten Aktionäre an einer Hauptversammlung. Hier sind die wesentlichen Details zu diesem Prozess:

Record-Tag

  • Definition
    Der Record-Tag ist der Stichtag, an dem die Aktionäre im Aktienregister eingetragen sein müssen, um teilnahme- und stimmberechtigt an der Hauptversammlung zu sein. Dieser Tag liegt üblicherweise 21 Tage vor der Hauptversammlung.

  • Bedeutung
    Selbst wenn ein Aktionär seine Aktien nach dem Record-Tag verkauft, bleibt er berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen und sein Stimmrecht auszuüben, da die Berechtigung auf dem Aktienbestand am Record-Tag basiert.

Letzter Hinterlegungstag bei Publikumsaktiengesellschaften

  • Zeitpunkt
    Bei Publikumsaktiengesellschaften ist der letzte Hinterlegungstag oft etwa eine Woche vor der Hauptversammlung angesetzt. Bis zu diesem Tag müssen alle Transaktionen (Käufe und Verkäufe von Aktien) abgeschlossen sein, die die Stimmrechtsverhältnisse beeinflussen könnten.

  • Verfahren bei Namensaktien
    Bei Namensaktien ist dieser Tag besonders relevant, da Änderungen im Aktionärsbuch, das bei Clearstream Banking Frankfurt geführt wird, vorgenommen werden müssen. Neue Aktionäre müssen rechtzeitig eingetragen werden, um ihre Teilnahmeberechtigung zu sichern.

Kommunikation an die Aktionäre

  • Mitteilungspflicht der Gesellschaft
    Die Gesellschaft ist verpflichtet, die auf dem letzten Hinterlegungstag registrierten Aktionäre direkt über die anstehende Hauptversammlung zu informieren. Diese Mitteilung umfasst in der Regel Informationen über den Ort, das Datum der Versammlung, die Tagesordnung und die Modalitäten der Stimmrechtsausübung.

Praktische Bedeutung

  • Verwaltung der Aktionärsdaten
    Der letzte Hinterlegungstag dient der Aktualisierung und Festlegung der Aktionärsdaten, die für die Organisation und Durchführung der Hauptversammlung von zentraler Bedeutung sind. Diese Vorgehensweise gewährleistet eine klare und transparente Abgrenzung der stimmberechtigten Teilnehmer.

  • Sicherstellung der Teilnahmeberechtigung
    Die Festlegung eines solchen Tages hilft dabei, die logistischen und administrativen Herausforderungen zu bewältigen, die mit der Organisation einer Hauptversammlung verbunden sind, insbesondere bei großen Publikumsgesellschaften mit einer breiten Aktionärsbasis.

Mitteilungen für die Aktionäre

Im Rahmen der Einberufung einer Hauptversammlung sind die Mitteilungen an die Aktionäre ein wichtiger Bestandteil der Kommunikation und des Informationsflusses zwischen der Gesellschaft und ihren Aktionären. Hier ist eine detaillierte Beschreibung des Prozesses:

Gesetzliche Verpflichtungen

  • § 125 AktG
    Gemäß § 125 des Aktiengesetzes (AktG) ist die Gesellschaft verpflichtet, binnen 12 Tagen nach der Veröffentlichung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger, den depotführenden Kreditinstituten sowie den Aktionärsvereinigungen die entsprechenden Mitteilungen zu übersenden.

  • Inhalt der Mitteilungen
    Die Mitteilungen enthalten im Wesentlichen die gleichen Informationen wie die Bekanntmachung im Bundesanzeiger. Dazu gehören Ort, Datum, Uhrzeit der Hauptversammlung, die Tagesordnung und die Beschlussvorschläge der Verwaltung.

Ergänzung bei Gegenanträgen

  • Gegenanträge
    Sollten Gegenanträge von Aktionären vorliegen, werden diese zusammen mit eventuellen Stellungnahmen der Verwaltung den Mitteilungen beigefügt. Dies ermöglicht den Aktionären, sich ein umfassendes Bild von den verschiedenen Meinungen und Positionen zu den Tagesordnungspunkten zu machen.

Rolle der Kreditinstitute

  • Weiterleitung durch Kreditinstitute
    Da die Gesellschaft in der Regel nicht direkt über die Namen und Adressen der Aktionäre verfügt, übernehmen die depotführenden Kreditinstitute die Aufgabe, die Mitteilungen an die Aktionäre weiterzuleiten. Diese Kreditinstitute haben direkten Zugang zu den relevanten Daten ihrer Kunden und können daher die Kommunikation effizient gestalten.

  • Zusätzliche Informationen durch Kreditinstitute
    Einige Kreditinstitute nutzen die Gelegenheit, den Mitteilungen zusätzliche Informationen beizufügen. Dazu gehören oft ein Kurzbericht über den Geschäftsverlauf der Gesellschaft sowie Empfehlungen zur Ausübung des Stimmrechts. Diese Zusatzinformationen können den Aktionären helfen, informierte Entscheidungen zu treffen.

Bedeutung der Mitteilungen
Die Mitteilungen spielen eine zentrale Rolle dabei, die Transparenz und die Einbindung der Aktionäre in die Entscheidungsprozesse der Gesellschaft zu erhöhen. Sie gewährleisten, dass alle Aktionäre, unabhängig davon, ob sie persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder nicht, die notwendigen Informationen erhalten, um ihre Rechte wirksam auszuüben.

Teilnahme der Aktionäre

Die Teilnahme an der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ist ein Element der Aktionärsrechte, jedoch mit spezifischen Bedingungen verknüpft. Diese Bedingungen sind nicht nur durch das Aktiengesetz, sondern auch durch die Satzung der jeweiligen Gesellschaft festgelegt und in der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht. Hier sind die wesentlichen Aspekte, die für die Aktionäre von Bedeutung sind:

Stichtag und Hinterlegung der Aktien

  • Stichtag (Record-Tag)
    Dies ist der entscheidende Tag, an dem die Aktionäre im Aktienregister eingetragen sein müssen, um an der Hauptversammlung teilnehmen zu können. Der Stichtag wird in der Bekanntmachung der Hauptversammlung angegeben.

  • Hinterlegung der Aktien
    Bis zu diesem Stichtag müssen die Aktien hinterlegt und für eine bestimmte Zeit gesperrt sein. Dies dient der Sicherstellung, dass zum Zeitpunkt der Hauptversammlung keine Unklarheiten über die Berechtigung zur Teilnahme und Stimmabgabe bestehen.

Eintrittskarte

Die Teilnahme an einer Hauptversammlung ist für Aktionäre ein wichtiges Ereignis, bei dem sie ihre Rechte ausüben und sich direkt an der Unternehmensführung beteiligen können. Der Prozess rund um die Hauptversammlung ist daher sorgfältig strukturiert, um eine ordnungsgemäße und effiziente Abwicklung zu gewährleisten.

Eintrittskarte und Informationen

  • Angaben auf der Eintrittskarte
    Die Eintrittskarte für die Hauptversammlung enthält wichtige Informationen wie den Zeitpunkt und den Ort der Veranstaltung. Zusätzlich werden Details wie der Einlassbeginn angegeben, damit die Aktionäre ihre Ankunft planen können.

  • Erhalt der Eintrittskarte
    Die Aktionäre erhalten ihre Eintrittskarten nach erfolgreicher Anforderung und Hinterlegung ihrer Aktien, wie im vorherigen Abschnitt beschrieben. Diese Karte ist notwendig, um Zutritt zur Versammlung zu erhalten.

Registrierung und Stimmkarte

  • Registrierung beim Einlass
    Bei Ankunft an der Veranstaltungsstätte müssen sich die Aktionäre im Zugangsbereich registrieren. Dieser Vorgang dient der Überprüfung der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung.

  • Ausgabe der Stimmkarte
    Nach der Registrierung erhalten die Aktionäre eine Stimmkarte. Diese Karte ist essentiell, da sie zur Teilnahme an den Abstimmungen während der Hauptversammlung benötigt wird.

Ablauf der Hauptversammlung

  • Eröffnungsrede des Vorsitzenden
    Der Vorsitzende der Hauptversammlung, üblicherweise der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder ein anderer designierter Leiter, eröffnet die Versammlung mit einer Rede. In dieser Rede werden häufig organisatorische Hinweise gegeben, einschließlich der Erläuterung zur Verwendung der Stimmkarten.

  • Diskussion und Abstimmung
    Nach der Eröffnungsrede folgen die Präsentationen des Vorstands und des Aufsichtsrates zu den einzelnen Tagesordnungspunkten. Anschließend haben die Aktionäre die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Diskussionen zu führen, bevor es zu den Abstimmungen kommt.

Nutzung der Stimmkarte

  • Abstimmungsprozess
    Die Stimmkarte ermöglicht es den Aktionären, ihre Stimmen zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten abzugeben. Die Abstimmung kann elektronisch, per Handzeichen oder durch Ausfüllen eines Stimmzettels erfolgen, abhängig von den bei der Hauptversammlung verwendeten Methoden.

Namensaktien und die Einberufung einer Hauptversammlung

Namensaktien sind eine spezifische Form von Aktien, bei denen die Namen, Wohnadressen und Aktienanzahl der Aktionäre in einem Aktionärsbuch verzeichnet sind. Dies hat wesentliche Implikationen für die Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, deren Grundkapital in Namensaktien eingeteilt ist.

Zeitpunkt der Veröffentlichung

  • Fristen zur Veröffentlichung
    Die Fristen für die Bekanntmachung der Hauptversammlung sind für Namensaktien identisch mit denen für Inhaberaktien. Dies bedeutet, dass die Hauptversammlung mindestens einen Monat vor dem Versammlungstag einberufen werden muss.

  • Art der Ankündigung
    Auch die Art der Ankündigung folgt den gleichen Regeln wie bei Inhaberaktien, einschließlich der Veröffentlichung im Bundesanzeiger und, falls erforderlich, in überregionalen Tageszeitungen.

Mitteilung an die Aktionäre

  • Aktionärsbuch
    Bei Namensaktien sind die Aktionäre im Aktionärsbuch der Gesellschaft eingetragen. Diese Eintragung erfolgt häufig elektronisch über das System Cascade RS von Clearstream Banking AG. Clearstream übernimmt die Aktualisierung des Aktionärsbuches und trägt die Aktionärsnummer nach erfolgter Eintragung ein.

  • Einberufung per Einschreiben
    Die Hauptversammlung kann bei Namensaktien direkt per Einschreiben an die Aktionäre einberufen werden. Der Tag der Absendung dieses Einschreibens gilt dabei als Tag der Bekanntmachung. Diese Methode erleichtert die direkte Kommunikation mit den Aktionären und stellt sicher, dass jeder Aktionär die Einladung zur Hauptversammlung erhält.

  • Unabhängigkeit der verwahrenden Bank
    Im Gegensatz zu Inhaberaktien ist die verwahrende Bank bei Namensaktien von den Informationspflichten entbunden, da die Gesellschaft selbst die Aktionäre direkt kontaktiert.

Hauptversammlung und ARUG (Aktionärsrechterichtlinie)

Das ARUG (Aktienrechtsänderungsgesetz) dient der Umsetzung der EU-Aktionärsrechterichtlinie in deutsches Recht. Die Richtlinie und das daraus resultierende Gesetz zielen darauf ab, die Rechte der Aktionäre von börsennotierten Unternehmen zu stärken, die Transparenz zu erhöhen und die Langfristigkeit der Aktionärsengagements zu fördern. Hier sind die wichtigsten Aspekte, wie das ARUG die Hauptversammlung beeinflusst:

Erleichterung der Stimmrechtsausübung

  • Fernabstimmung und elektronische Kommunikation
    Das ARUG ermöglicht es Aktionären, ihre Stimmrechte durch elektronische Mittel auszuüben, auch ohne bei der Hauptversammlung physisch anwesend zu sein. Dies schließt elektronische Vollmachten und Weisungen für Stimmrechtsvertreter ein.

Verbesserung der Transparenz bei der Vergütung

  • Vergütungsbericht
    Unternehmen müssen einen detaillierten Vergütungsbericht erstellen, der über die Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder informiert. Dieser Bericht muss auf der Hauptversammlung zur Abstimmung gestellt werden, was den Aktionären mehr Einfluss auf die Vergütungspolitik gibt.

Stärkung der Aktionärsrechte

  • Identifikation der Aktionäre
    Börsennotierte Unternehmen können jetzt leichter Informationen über ihre Aktionäre erhalten, einschließlich Namen, Kontaktinformationen und gehaltenen Aktienanzahl. Dies erleichtert die direkte Kommunikation und stärkt die Beziehung zwischen Unternehmen und Aktionären.

  • Recht auf Einbringung von Gegenanträgen und Fragen
    Aktionäre haben das Recht, vor und während der Hauptversammlung Gegenanträge und Fragen zu stellen, wobei die Unternehmen verpflichtet sind, darauf zu reagieren, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Erhöhung der Anforderungen an Stimmrechtsberater

  • Transparenzpflichten
    Stimmrechtsberater, die Empfehlungen zur Stimmrechtsausübung abgeben, müssen ihre Methoden und potenzielle Interessenkonflikte offenlegen. Dies soll die Unabhängigkeit ihrer Vorschläge sicherstellen und die Entscheidungsfindung der Aktionäre unterstützen.

Änderungen in der Dividendenpolitik

  • Dividendenbeschluss
    Das ARUG stellt klar, dass die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns entscheidet und somit über die Ausschüttung von Dividenden. Aktionäre haben damit direkt Einfluss auf die Dividendenpolitik des Unternehmens.

Die zweite Aktionärsrechterichtlinie (ARL II), in Deutschland durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) umgesetzt, hat erhebliche Auswirkungen auf die Durchführung von Hauptversammlungen in börsennotierten Unternehmen. Ziel ist es, die Beteiligung der Aktionäre zu stärken und die Corporate Governance durch verbesserte Transparenz und Kontrolle zu fördern.

1. Verbesserte Identifikation von Aktionären
ARUG II erleichtert die Identifikation von Aktionären, um deren Kommunikation mit den Unternehmen zu verbessern. Unternehmen können nun leichter Informationen direkt an ihre Aktionäre senden, was insbesondere für die Einladung und Informationsverteilung zu Hauptversammlungen relevant ist.

2. Erleichterung der Stimmrechtsausübung
Die Richtlinie stellt sicher, dass Aktionäre ihre Stimmrechte auch ohne physische Anwesenheit ausüben können, z.B. durch elektronische Mittel oder durch die Erteilung von Weisungen an Stimmrechtsvertreter. Dies soll die Teilnahme an Abstimmungen auch über große geografische Entfernungen hinweg erleichtern.

3. Transparenz der Vergütungspolitik
Eines der Kernelemente von ARUG II ist die Einführung eines verpflichtenden „Say on Pay“-Verfahrens. Die Vergütungspolitik und die Vergütungsberichte der Vorstände und Aufsichtsräte müssen den Aktionären zur Abstimmung vorgelegt werden. Diese Abstimmungen können die Vergütungsstruktur erheblich beeinflussen und geben den Aktionären mehr Kontrolle über die Unternehmensführung.

4. Recht auf Information und Teilnahme
Die Richtlinie verstärkt das Recht der Aktionäre, an Hauptversammlungen teilzunehmen, Fragen zu stellen und Antworten zu erhalten. Unternehmen müssen Anfragen von Aktionären, die mindestens einen bestimmten Prozentsatz des Kapitals halten, berücksichtigen und darauf eingehen.

5. Veröffentlichung von Abstimmungsergebnissen
Die Ergebnisse von Abstimmungen bei Hauptversammlungen müssen detailliert veröffentlicht werden, inklusive der Anzahl der abgegebenen Stimmen für und gegen sowie der Enthaltungen. Dies fördert die Transparenz und ermöglicht es den Aktionären und der Öffentlichkeit, die Entscheidungsprozesse im Unternehmen nachzuvollziehen.
6. Erleichterungen für grenzüberschreitende Stimmabgaben

Inländische und ausländische Hauptversammlungen

Die Durchführung von Hauptversammlungen (HV) kann sich erheblich unterscheiden, je nachdem, ob sie inländisch oder ausländisch sind. Diese Unterschiede betreffen nicht nur logistische und rechtliche Aspekte, sondern auch die Einhaltung von Vorschriften, Aktionärsrechte und die Kommunikation zwischen den Unternehmen und ihren Aktionären.

Inländische Hauptversammlungen

  • Rechtliche Rahmenbedingungen
    Inländische Hauptversammlungen folgen den Gesetzen des Landes, in dem die Gesellschaft registriert ist. In Deutschland zum Beispiel müssen diese Treffen den Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG), der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und weiteren relevanten Vorschriften entsprechen.

  • Teilnahme und Zugänglichkeit
    Für inländische Aktionäre ist die Teilnahme an HVs oft einfacher, da keine sprachlichen Barrieren oder bedeutende geografische Entfernungen bestehen. Moderne Technologien ermöglichen jedoch auch die virtuelle Teilnahme, was besonders in der Zeit von COVID-19 an Bedeutung gewonnen hat.

  • Kommunikation und Information
    Die Kommunikation erfolgt in der Regel in der Landessprache, was die Verständlichkeit und Zugänglichkeit der Informationen für die meisten Aktionäre erhöht. Informationen müssen klar, rechtzeitig und gemäß den nationalen Gesetzen verteilt werden.

Ausländische Hauptversammlungen

  • Komplexität durch grenzüberschreitende Regelungen
    Bei HVs, die von Unternehmen außerhalb des Heimatlandes der Aktionäre abgehalten werden, kommen internationale Gesetze und Vorschriften ins Spiel. Aktionäre müssen oft mit unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen und Prozessen umgehen, was die Teilnahme komplizierter machen kann.

  • Sprachliche und logistische Herausforderungen
    Sprachbarrieren können eine Hürde darstellen, ebenso wie die physische Distanz zum Ort der Versammlung. Viele Unternehmen bieten jedoch Übersetzungen und virtuelle Teilnahmemöglichkeiten an, um diese Barrieren zu minimieren.

  • Internationale Koordination
    Die Koordination einer ausländischen HV erfordert oft zusätzliche Planung und Ressourcen, um sicherzustellen, dass alle regulatorischen Anforderungen erfüllt sind und die Aktionäre effektiv teilnehmen können. Dazu gehört auch die Einhaltung internationaler Standards wie ISO20022 für die Kommunikation von Finanzinformationen.

ISO20022 SWIFT Nachrichten (im Kontext Hauptversammlung)

ISO20022 ist ein internationaler Standard für den Austausch von elektronischen Daten zwischen Finanzinstituten. Im Bereich der Hauptversammlungen gibt es spezifische SWIFT-Nachrichtentypen, bekannt als "SEEV" (Securities Event), die dazu dienen, Informationen im Zusammenhang mit Hauptversammlungen effizient und standardisiert zu kommunizieren.

SEEV.001 – Meeting Notification

  • Zweck
    Diese Nachricht wird verwendet, um den Empfängern (zum Beispiel Banken, die Aktien für Kunden halten) Informationen über bevorstehende Hauptversammlungen zu übermitteln.

  • Inhalt
    Datum, Ort, Tagesordnungspunkte, Teilnahme- und Abstimmungsbedingungen.

SEEV.002 – Meeting Cancellation

  • Zweck
    Mitteilung über die Absage einer bereits angekündigten Hauptversammlung.

  • Inhalt
    Gründe für die Absage, geplante neue Termine und weitere relevante Details.

SEEV.003 – Meeting Entitlement Notification

  • Zweck
    Benachrichtigung über die Berechtigung zur Teilnahme an einer Hauptversammlung.

  • Inhalt
    Bestätigung, wer an der Versammlung teilnehmen darf, basierend auf dem Besitz von Aktien am Record-Tag.

SEEV.004 – Meeting Instruction

  • Zweck
    Ermöglicht es Aktionären oder ihren Vertretern, Anweisungen zur Stimmabgabe vor oder während der Hauptversammlung zu erteilen.

  • Inhalt
    Anweisungen bezüglich der Stimmabgabe zu den Tagesordnungspunkten.

SEEV.005 – Meeting Instruction Status

  • Zweck
    Statusupdate zu einer bereits gesendeten Meeting Instruction.

  • Inhalt
    Bestätigung, Ablehnung oder Fehlermeldungen bezüglich der eingereichten Anweisungen.

SEEV.006 – Meeting Result Declaration

  • Zweck
    Bekanntgabe der Ergebnisse der Abstimmungen einer Hauptversammlung.

  • Inhalt
    Abstimmungsergebnisse für jeden Tagesordnungspunkt, Prozentzahlen der Zustimmung/Ablehnung.

SEEV.007 – Meeting Vote Execution Confirmation

  • Zweck
    Bestätigung, dass eine Stimmabgabe gemäß den Anweisungen des Aktionärs durchgeführt wurde.

  • Inhalt
    Details zur ausgeführten Stimmabgabe, einschließlich einer Bestätigung, dass die Stimmen wie angegeben abgegeben wurden.

SEEV.008 – Meeting Attendance Confirmation

  • Zweck
    Bestätigung der Teilnahme an einer Hauptversammlung.

  • Inhalt
    Informationen über die Teilnehmer, einschließlich der Anzahl der vertretenen Stimmen und weiterer relevanter Daten.

Exkurs: EU-Durchführungsverordnung (DFVO) 2018/1212 für Hauptversammlungen

Die EU-Durchführungsverordnung (DFVO) 2018/1212, die am 3. September 2020 in Kraft getreten ist, setzt bestimmte Vorgaben der überarbeiteten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) um und zielt darauf ab, die Kommunikation zwischen börsennotierten Gesellschaften und ihren Investoren zu verbessern, insbesondere im Kontext von Hauptversammlungen. Die Verordnung behandelt spezifische Anforderungen an die Identifizierung von Aktionären, die Übermittlung von Informationen und die Erleichterung der Ausübung von Aktionärsrechten.

Identifizierung von Aktionären

Die Verordnung verpflichtet die Intermediäre (z.B. Finanzinstitute, die Wertpapierkonten führen), auf Anfrage der Gesellschaft die Identität der Aktionäre mitzuteilen. Dies soll die direkte Kommunikation zwischen den Unternehmen und ihren Aktionären fördern.

Informationsübermittlung

  • Von der Gesellschaft an die Aktionäre
    Unternehmen müssen sicherstellen, dass die relevanten Informationen über Hauptversammlungen und sonstige Aktionärsmitteilungen effizient und rechtzeitig an ihre Aktionäre weitergeleitet werden.

  • Von Aktionären zurück an die Gesellschaft
    Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten müssen ihre Stimmabgaben und sonstige Mitteilungen effektiv an die Gesellschaft übermitteln können.

Erleichterung der Ausübung von Aktionärsrechten

Die Verordnung stellt sicher, dass Aktionäre ihre Rechte, insbesondere das Stimmrecht, ungeachtet der grenzüberschreitenden Herausforderungen ausüben können. Dies beinhaltet das Recht, an Hauptversammlungen teilzunehmen, zu votieren und Fragen zu stellen.

Transparenzanforderungen

Intermediäre, die im Auftrag von Aktionären handeln, müssen klare und transparente Verfahren für die Weiterleitung von Informationen und die Abwicklung von Aktionärsrechten bieten. Dies schließt auch die Verpflichtung ein, alle Gebühren offen zu legen, die für diese Dienstleistungen erhoben werden.

Standardisierung von Prozessen

Die Verordnung schreibt vor, dass alle Mitteilungen und Prozesse in einem standardisierten Format abgewickelt werden sollen, um die Effizienz zu erhöhen und die Kommunikation zwischen den beteiligten Parteien zu vereinfachen.

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