Wertpapierdienstleistungsunternehmen müssen – sofern der Kunde nicht explizit eine andere Weisung erteilt hat - limitierte Kundenaufträge in börsennotierten Aktien, die nicht sofort ausgeführt werden können und nicht an einer Börse oder nicht an einer Multilateral Trading Facility (MTF Handelssystem) geleitet werden unverzüglich veröffentlichen.
Neben einer regelmäßigen Veröffentlichung von Kursofferten während Handelszeiten zählt auch die Veröffentlichung der letzten 5 Geld- und Briefkurse (bid / ask) über eine Börse oder über Systeme Dritter zu den Anforderungen, die durch MiFID an eine Vorhandelstransparenz gestellt werden.