Fürsorge (aus dem lateinischen prō-cūrāre) bezeichnet die Sorge für andere Menschen, daraus abgleitet stellen wir als unabhängiger Kooperationspartner von Finanzdienstleitstern ihr individuelles Recht in den Fokus.
Der Artikel II-84 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union legt Rechte des Kindes fest, insbesondere haben Kinder Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind.
Unserer Ansicht nach nicht nur Kinder, daher kennen wir die Spezialisten, die Sie im Finanzdienstleistungsbereich suchen.
Das Bedürfnis vieler Verbraucher eine unabhängigen Finanz- & Versicherungsberatung zu erhalten steigt von Jahr zu Jahr
Ausgehend von zunehmend intransparenten Finanzprodukten, gepaart mit der immensen Komplexität sich veränderten Rechtsnormen, ein sehr verständlicher Wunsch
» Altersversorgung/Rente
» Berufsunfähigkeitsabsicherung
» Baufinanzierung
» Private Krankenversicherung
» Private Krankenzusatzversicherung
» Kapitalanlageberatung
» Private Versicherungsberatung
» Gewerbliche Versicherungsberatung
» Risikolebensversicherung
» Vermögensplanung
» Vermögensnachfolgeberatung
» Testamentsvollstreckung