Der SEPA Überweisungsvordruck der Kreditinstitute ist einheitlich sowohl für nationale als auch für grenzüberschreitende SEPA Überweisungen zu verwenden.
Da das deutsche SEPA Begleitgesetz eine SEPA IBAN ONLY Strategie für inländische SEPA Überweisungen vorsieht, darf der Auftraggebers – jedoch nur sofern die IBAN des Empfängers mit dem Länderkennzeichen DE beginnt - auf die Angabe eines BIC verzichten.
Um SEPA Zahlungsverkehrsvordrucke automationsfähig zu gestalten werden in den Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke u. a. das Format, die zu verwendende Farben, Papierspezifikation, Schriftarten und Schriftgrößen exakt festgelegt.
Eine komplette Überarbeitung der Richtlinie für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke ist für Februar 2016 vorgesehen. Die bis dahin erforderlichen Änderungen werden in einem Merkblatt festgehalten.
Der Überweisungsvordruck und der Zahlscheinvordruck mit Prüfziffer gesicherten Zuordnungsdaten (BZÜ) entfällt zum 01. August 2014 |
Die Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke sehen keine SEPA Sammelaufträge vor. Von daher für die gebündelte Übermittlung von SEPA Überweisungen gemäß der SEPA Migrationsverordnung (Artikel 5d) ausschließlich das elektronische ISO 20022 XML PAIN Format zu verwenden.
Eine beim bezogenen Kreditinstitut papierhaft eingereichte SEPA Überweisung ist an den Textschlüssel 16 zu erkennen.
Mit SEPA ist papierhafte Einreichung eines SEPA Überweisungsvordrucks weiterhin möglich, allerdings gibt es keine papierhaften Sammelüberweisungen mehr.
Bei einem beleghaft eingereichten SEPA Überweisungsvordruck ist der maximal nutzbarer Verwendungszweck mit 2 x 35 Zeichen kürzer als einer beleglosen SEPA Überweisung (4 x 35 = 140 Zeichen).
Für Zahlungen in das SEPA Ausland > 12.500,00 EUR wird weiterhin eine AWV Meldung benötigt, der SEPA Überweisungsvordruck sieht hierfür jedoch keine Felder vor. Die AWV Meldung muss von daher weiterhin über den Z4 Vordruck der Deutschen Bundesbank erfolgen. |
Hinweis:
Neben den beleghaften SEPA Überweisungsvordrucken musste die deutschen Kreditinstitute analog hierzu auch die Darstellung der SEPA Überweisungsmasken im Online Banking anpassen.
Bei SEPA Zahlscheinen können IBAN und BIC des Zahlungsempfängers bereits vom Versender des SEPA Zahlscheins vorbelegt werden. Der Zahlungspflichtige muss bei solchen Zahlscheinen somit nur noch seine eigene IBAN (sowie ggf. den BIC seines Kreditinstituts) eintragen.
Handlungsbedarf besteht somit für diejenigen Bankkunden, die Rechnungen an zahlungspflichtige Kunden versenden. Basis hierfür bilden die zwischen dem kontoführendem Kreditinstitut mit Zahlscheinversendern (= Zahlungsempfänger) vereinbarten „Sonderbedingungen für die Herstellung und Ausgabe von Zahlscheinen“.
Die von der Deutschen Kreditwirtschaft herausgegebenen „Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke“ enthalten entsprechende SEPA Überweisungsvordrucke und SEPA Zahlscheinvordrucke.
Zahlungsverkehrsvordruckrichtlinie |
» Ab 1. Februar 2014 wird die Richtlinie von 2009 um ein Merkblatt ergänzt, welches einen SEPA Vordruck mit einem optionalen BIC Feld enthält. |
» Neue Fassung der Zahlungsverkehrsvordruckrichtlinie für 2016 geplant. |
Neuer Vordruck „Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr“ für Zahlungen in Drittstaaten und für Zahlungen in anderen Währungen als in Euro (insbesondere Wegfall des Meldeteils in Folge der Anpassung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) zum 1. Juli 2013).