Daueraufträge, die vor der SEPA Einführung eingerichtet wurden, werden als eine SEPA Überweisung ausgeführt und sind daher ebenfalls auf das SEPA Verfahren umzustellen.
Allerdings besteht innerdeutsch auch für Daueraufträge eine SPEA Übergangsfrist, die eine Ausführung von Daueraufträgen mit Angabe von Kontonummer und Bankleitzahl bis zum 31.07.2014 ermöglicht.
Die Umstellung von bestehenden Daueraufträgen auf die SEPA Bankverbindungsdaten IBAN und BIC kann seitens der Kreditinstitute grundsätzlich automatisiert erfolgen. Für den Fall, dass die IBAN und BIC für einen Zahlungsempfänger nicht ermittelbar sein sollte, bedarf es jedoch einer Information an den betroffenen Kunden.
Hinweis:
Eine automatische Umstellung von Dauerlastschriften in SEPA Lastschriften (SEPA SDD) ist hingegen nicht möglich, weil zum einen es unklar ist, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, damit die Einzugsermächtigung auch im SEPA Basis-Lastschriftverfahren weiter genutzt werden darf und zum anderen besitz das Kreditinstitut keine Informationen über die zu verwendende SEPA Mandatsreferenz (SEPA Mandats ID), über die SEPA Gläubiger ID und über das Unterschriftsdatum auf dem SEPA Mandat.