Seit dem 1. Februar 2014 ist es möglich, die Spezifikationen des SEPA PAIN.001 Formats auch für Eilüberweisungen im SEPA-Raum, bekannt als Eilzahlungen oder Individualüberweisungen, zu nutzen. Dies wurde durch eine Erweiterung der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens in der Version 2.7 um die Auftragsart CCU (Customer Credit Transfer Urgent) ermöglicht
Konkret bedeutet dies, dass im Datenelement „SEPA Payment Type Information – Service Level Code“ neben dem Kennzeichen SEPA nun auch das Kennzeichen URGP (Urgent Payment) akzeptiert wird. Diese Anpassung erlaubt eine flexiblere Handhabung von SEPA-Zahlungsaufträgen, indem sie den Einsatz des PAIN.001 Formats auch für zeitkritische Überweisungen innerhalb des SEPA-Raums ermöglicht.
Durch diese Kennzeichnung können eilige SEPA Überweisungen taggleich ausgeführt werden. Die bisherige Auftragsart DTE für Euro Inland und die DTAZV Auftragsart 11 (EUE) für Euro Ausland werden somit quasi zu einer SEPA Eilüberweisung migriert.
Altverfahren (Altformat) |
Neuverfahren (Neuformat) |
DFÜ Auftragsart (DTE) |
SEPA Überweisung (SEPA SCT, SEPA PAIN.001 Format) |
DTAZV Zahlungsart (00, 11) |
SEPA Überweisung (SEPA SCT, SEPA PAIN.001 Format) |
EU Standardüberweisung (13, 63) |
./. |
Anmerkung
Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr die im DTAZV Format beauftragt werden, können aufgrund einer Änderung im Außenwirtschaftsgesetz auf das SEPA Format PAIN.001migriert werden.
Plausibilitäten, die für die Erfassung von SEPA Überweisungen zu beachten sind |
BIC der Zahlstelle |
» BIC im Land des Begünstigten muss lt. SEPA Directory die SEPA SCT empfangen können |
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IBAN (SEPA Kontonummer) |
» Bankleitzahl der IBAN muss zur BIC korrespondieren |
» Ländercode der IBAN muss zur BIC korrespondieren |
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Langtextfelder> |
» Zugelassen sind Zeichen lt. UNICODE Zeichensatz (ISO-8859-15 / Latin 9) |