Im SEPA Verfahren wird anerkannt, dass einzelne Teilnehmer und Gemeinschaften von Teilnehmern auf Grundlage des Verfahrens ergänzende optionale Zusatzdienstleistungen anbieten, um weitere spezifische Erwartungen der Kunden zu erfüllen.
Additional Optional Services sind zusätzliche optionale Dienstleistungen, die von Kreditinstituten über den SEPA Standard Service hinaus bereitgestellt werden (können).
AOS werden im SEPA Regelwerk nicht näher beschrieben, denn sie sind als wettbewerbsorientierte Angebote einzelner Teilnehmer oder von Zusammenschlüssen von Teilnehmern angedacht und fallen deshalb nicht in den Bereich des SEPA Regelwerks.
Festgelegte Arten von AOS |
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Optionale Zusatzdienstleistungen, die von Banken ihren Kunden als Mehrwertleistungen angeboten werden und die immer auf den Basiszahlverfahren aufbauen. Diese AOS sind völlig Sache der Banken und ihrer Kunden im Wettbewerbsumfeld. |
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Optionale Zusatzdienstleistungen, die durch örtliche, nationale und paneuropäische Gemeinschaften von Banken angeboten werden, wie die Nutzung von zusätzlichen Datenelementen des UNIFI (ISO 20022) XML Standards.
Alle gemeinschaftlichen Nutzungsregeln für die Nutzung der SEPA Basispflicht Untermenge des UNIFI (ISO 20022) XML Standards sollten in diesem Zusammenhang erwähnt werden, obwohl sie per se kein AOS sind. Andere AOS können z. B. in Bezug auf gemeinschaftliche Schnittstellen für Kunden festgelegt werden. |
AOS dürfen nur unter Beachtung der folgenden Grundsätze angeboten werden |
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Alle AOS dürfen nicht die Interoperabilität im Verfahren beeinträchtigen als auch nicht zu Wettbewerbseinschränkungen führen.
Das Scheme Management Committee behandelt alle Beschwerden oder Angelegenheiten, die diese Anforderungen betreffen und in Bezug auf die Einhaltung der SEPA Regelwerke als ein Teil eines normalen Verfahren vorgetragen werden. |
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AOS sind Teil des Marktes und sollten aufgrund von Marktbedürfnissen eingeführt und entwickelt werden. Aufgrund dieser Marktbedürfnisse kann das EPC allgemein genutzte AOS Funktionen im Rahmen des Änderungsverfahrens in das Verfahren aufnehmen. |
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In Bezug auf Gemeinschafts- AOS soll Transparenz bestehen. Von daher müssen Details von Gemeinschafts- AOS, die sich auf die Nutzung von Datenelementen die im UNIFI (ISO 20022) XML Standard vorhanden sind beziehen, in lokaler und englischer Sprache auf einer öffentlich verfügbaren Website bekanntgegeben werden. |