SEPA XML Dateien für die Deutschen Bundesbank (Formate: SEPA PACS und SEPA CAMT) sind gemäß ISO 20022 nur im zulässigen UTF-8 Zeichensatz anzuliefern und werden von der Deutschen Bundesbank bereitgestellt.
Ein UTF-8 Zeichensatz kann prinzipiell alle Zeichen abbilden. Das SEPA Regelwerk sieht allerdings nur die verpflichtende Unterstützung eines eingeschränkten Latin Zeichensatzes vor.
Zulässiger SEPA Zeichensatz im DFÜ Abkommen (Deutsche Kreditwirtschaft) |
|
a - z |
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z |
A - Z |
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z |
0 - 9 |
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 |
Sonderzeichen |
/ ? : ( ) . , ' + - |
Leerzeichen |
Space |
Der Nachteil besteht darin, dass dieser Zeichensatz nicht in allen Editoren korrekt gelesen bzw. bearbeitet werden kann. Insofern kann es vorkommen, dass unter Umständen ein Editor einen Fehler anzeigt, der in der Original-Datei tatsächlich jedoch gar nicht vorhanden ist.
Entsprechend des eingeschränkten SWIFT Latin Character SET (Buchstaben (klein/ groß), Zahlen, Leerzeichen, Sonderzeichen ( `:?,-(+)/)) sind Umlaute nicht zugelassen.
Das jeweilige Kreditinstitut ist jedoch berechtigt bei Verwendung von Zeichen außerhalb dieses Zeichenvorrats unzulässigen Zeichen durch Leerzeichen oder durch bedeutungsähnliche Zeichen zu ersetzen oder gegebenenfalls auch die gesamte Datei zurückzuweisen.
Diese Regelung der Deutschen Bundesbank ist in Übereinstimmung mit den Implementation Guidelines des EPC.
SEPA lässt für Angaben im Verwendungszweck nur maximal 140 Zeichen zu, während im DTA Verfahren insgesamt 378 (14 x 27) Zeichen zulässig waren.
Über die Definition sogenannter Additional Optional Services (AOS) können Banken ihren Kunden erweiterte Dienstleistungen im Rahmen des SEPA Regelwerkes anbieten.
In Finnland wurde beispielsweise als AOS festgelegt, dass bei SEPA Überweisungen zusätzlich bis zu 9 x 280 Zeichen übertragen werden können. Verantwortlich für diesen Service ist die Bank des Debtor.
Allerdings ist die Bank des Kreditors gemäß SEPA Regelwerk nur verpflichtet, dem Kreditor 140 Zeichen zur Verfügung zu stellen. Eine durchgängige Nutzung ist somit nur möglich, wenn die Bank des Debtor und auch die Bank des Kreditors die Weiterleitung aller Verwendungszweck Informationen anbieten.
Es ist bisher nicht vorgesehen, analog zu Griechenland den nationalen Zeichensatz (Umlaute) im Rahmen eines AOS für nationale SEPA Zahlungen zu unterstützen.