Firmenkunden können seit 1995 aufgrund des DFÜ Abkommen (Schnittstellenspezifikation zum Abkommen über die Datenfernübertragung zwischen Kunde und Kreditinstitut) mit jedem Kreditinstitut den Zahlungsverkehr über nur ein Standardprodukt und eine elektronische Signatur sicher abwickeln.
Im Jahre 2003 wurde die Erweiterung des DFÜ Abkommens um eine internetbasierte Variante initiiert. Diese Variante des DFÜ Verfahrens wird als EBICS "Electronic Banking Internet Communication Standard" bezeichnet.
EBICS setzt den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechend Sicherungsmechanismen wie "HTTPS" mit einer zusätzlichen starken Authentifizierung für die Kommunikationssicherheit ein.
EBICS stellt auf Basis einer modernen Technologie (XML. https, TLS, ZIP) und mittels einer sicheren End2End Verschlüsslung auf Transportebene einen offenen Standard dar, d.h. Firmenkunden können Standardprodukte oder eine individuelle Eigenentwicklung einsetzten, um (zumindest ausnahmslos) in Deutschland ein Kreditinstitut mittels dieser Software über die EBICS Schnittstelle zu erreichen.
EBICS bietet insbesondere folgende Vorteile: |
» Internationale Standards wie XML, https, TLS, ZIP |
» Sicherheitsstandards wie z. B. Verschlüsselung auf Transportebene und Ende zu Ende |
» Transportmittel für alle Geschäftsprozesse wie Lastschriften, Überweisungen, Kontoauszüge, Cash Management, Wertpapierorder |
» Mehrstufiges Unterschriftskonzept mit standortunabhängigen und zeitversetzten |
» Keine Umstellungsaufwände bei Wechsel der Bankverbindung |
Eine der wichtigsten durch EBICS angebotenen Funktionen ist die verteilte elektronische Unterschrift, die das Leisten der Erst- und Zweitunterschrift durch die jeweiligen Unterschriftsberechtigten an zwei regional voneinander getrennten Standorten (Niederlassungen, Filialen) ermöglicht.
Ablauf einer verteilten elektronischen Unterschrift (Musterbeispiel)
Thema |
Erläuterung |
Multibankfähigkeit |
Deutschland durch das DFÜ Abkommen sicher gestellt |
Kommunikationsweg |
HTTP(S), TCP/IP, IP Netze (insbesondere Internet, auch LAN) |
Sicherheit |
Verbesserungen durch mehr Signaturen als bisher: » Authentifikationssignatur » Unterschrift bei jeder Einreichung
Doppelte Verschlüsselung zwingend: » ZKA Verschlüsselung » TLS (SSL)Verschlüsselung |
Infrastrukturkosten |
Kosten für Internetanschluss |
Bandbreite der Übertragung/ Datenvolumen |
Kann beliebig erhöht werden, schnelle Internetverbindungen können genutzt werden, ZIP Komprimierung ist Pflicht (verringert Datenvolumen, erhöht somit Geschwindigkeit) |
Unterschriftsversionen |
Elektronische Unterschrift erst ab A004 unterstützt. |
Programmarchitektur |
Es können Client/Server Anwendungen genauso wie Applet Lösungen oder Thin Clients angebunden werden. Die Kundenprodukte müssen jedoch an die speziellen Anforderungen des neuen Standards angepasst werden. |
Stammdaten |
Die kundenseitigen Stammdaten (Auftraggeber und Empfängerdaten bzw. -konten, Währungen) sind weitestgehend unabhängig vom EBICS Verfahren. Daher können die Stammdaten in einer Kundensystemversion, die EBICS unterstützt, weiterverwendet werden. |
Datenformate |
Die bankfachlichen Datenformate (DTAUS, DTAZV, MT940 etc.) bleiben unverändert. Daher brauchen kundenseitige Schnittstellen, die nichts Weiteres tun, als Inhalte für diese Formate anzuliefern, für EBICS nicht angepasst werden. |
Senden von Dateien = Kunde an Bank |
Über Auftragsarten, jedoch es muss jede gesendete Datei unterschrieben werden: Entweder bankfachlich durch die Elektronische Unterschrift (Autorisierung) oder reiner Transport (Transportunterschrift). Jeder Teilnehmer hat eine bestimmte Unterschriftsklasse (Transport = "T"). |
Abholen von Dateien = Bank an Kunden |
Über Auftragsarten |
Anwendungsprotokoll |
XML Schnittstelle |
Anmerkung
Die im Zentralen Kreditausschuss (Deutsche Kreditwirtschaft) zusammengeschlossenen Spitzenverbände des Kreditgewerbes haben sich darauf verständigt, ab dem 1. Januar 2008 neben dem bisherigen FTAM Verfahren als neue Variante des DFÜ Verfahrens den Electronic Banking Internet Communication Standard (EBICS) anzubieten.
Die Verpflichtung, die bisherigen FTAM Anbindungen institutsseitig zu unterstützen lief zum 31. Dezember 2010 aus. Seit dem 1. Januar 2011 ist die Nutzung von FTAM demnach nur noch nach bilateraler Abstimmung möglich.