Kreditinstitute verpflichteten sich die Zahlungsverkehrsaufträge des Inlandzahlungsverkehrs in der zwischenbetrieblichen Abwicklung beleglos mittels Datenfernübertragung oder Datenträger (Datenträgeraustausch) nach Maßgabe der Vereinbarung über den beleglosen Datenträgeraustausch in der zwischenbetrieblichen Abwicklung des Inlandszahlungsverkehrs zu übermitteln, sofern in dem Abkommen über den Einzug von Schecks (Scheckabkommen) nichts anderes geregelt ist.
Ausnahmen hiervon konnten von den einzelnen Kreditinstituten nur bilateral vereinbart werden.
Für die einzelnen Zahlungsverkehrsarten waren damit folgende Regelungen zu beachten:
• Abkommen zum Überweisungsverkehr
• Abkommen über den Lastschriftverkehr
• Abkommen über den Einzug von Schecks (Scheckabkommen)
• Abkommen über den Einzug von Reiseschecks (Reisescheckabkommen)
Beim Datenträgeraustausch (DTA) werden Zahlungsverkehrsdaten beleglos per Textdatei zwischen den jeweiligen Kreditinstituten und in der Regel mit deren Firmenkunden per Datenträger übertragen.
Die Datei besteht aus drei Teilen |
|
Datensatz A [Header] |
Zu jeder DTA Datei besteht genau ein Kopfsatz. Er enthält den Dateiabsender und -empfänger |
Datensätze C [Body]
je Posten ein C-Satz |
Ein Datensatz C enthält Einzelheiten über einen auszuführenden Auftrag (Gutschrift bzw. Lastschrift), im Falle der Zahlungseingangsverarbeitung Einzelheiten zu kundenseitig initiierten Überweisungen und Daueraufträgen.
Der C-Satz gliedert sich in einen konstanten und einen variablen Teil. Ein Datensatz beinhaltet unter anderem den Absender, den Betrag, Textschlüssel bzw. Geschäftsvorfallcode und den Verwendungszweck. |
Datensatz E [Footer] |
Der Schlusssatz ist ein Kontrollsatz, in dem ein Abgleich mit dem C Datensatz erfolgt |
Zur Kennzeichnung der Zahlungsart (Überweisung, Dauerauftrag, Lastschrift, ...) sind vom Kreditgewerbe einheitliche Textschlüssel bzw. Geschäftsvorfallcodes festgelegt worden. |
Die strukturelle Erstellung einer DTA Datei richtet sich nach den „Spezifikationen für den elektronischen Zahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank“, welche u.a. den Datensatzaufbau der im EMZ verwendeten Dateien“ regeln.
Informationen über die Kontonummer und Bankleitzahl des Auftraggebers:
Aufbau DTA Datei im Format EBCDIC ungepackt |
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» A-Satz |
Datei Vorsatz; Kontonummer = Feld A9; BLZ = Feld A5 zwecks Zuordnung des Absenders |
» C-Satz |
Zahlungsaustauschsätze Kontonummer = Feld C10; BLZ = Feld C9 |
Feld |
Bedeutung |
A2 |
Satzart |
A3 |
Kennzeichen GK bzw. LK |
A4 |
Bankleitzahl Kreditinstitut = Dateiempfänger |
A5 |
Bankleitzahl Kreditinstitut = Dateiabsender |
A6 |
Kundenname Dateiabsender |
A7 |
Dateierstellungsdatum TTMMJJ |
A9 |
Verrechnungskonto |
C2 |
Satzart |
C3 |
Bankleitzahl erstbeteiligtes Kreditinstitut (freigestellt) |
C4 |
Bankleitzahl endbegünstigtes Kreditinstitut/ Zahlstelle |
C5 |
Kontonummer Überweisungsempfänger/ Zahlungspflichtiger (rechtsbündig) |
C6a |
Interne Nummer / Referenz |
C7a |
Textschlüssel (2-stellig) |
C7b |
Ergänzungstextschlüssel (3-stellig) |
C8 |
Bankinternes Feld |
C9 |
Betrag in DEM einschließlich Nachkommastellen |
C10 |
Bankleitzahl erstbeauftragtes Institut / erste Inkassostelle (BLZ Zahler bei Überweisungen/ Zahlungsempfänger bei Lastschriften) |
C11 |
Kontonummer Auftraggeber/ Zahlungsempfänger (Zahler bei Überweisungen/ Zahlungsempfänger bei Lastschriften) |
C12 |
Betrag in EURO einschließlich Nachkommastellen |
C14a und Erweiterungsteile mit Kennzeichen 01 |
Name Zahlungsempfänger bei Überweisungen/ Name Zahlungspflichtiger bei Lastschriften |
C14b |
Valuta |
C15und Erweiterungsteile mit Kennzeichen 03 |
Name Zahlungspflichtiger bei Überweisungen/ Name Zahlungsempfänger bei Lastschriften |
C16und Erweiterungsteile mit Kennzeichen 02 |
Verwendungszweck |
C17a |
Währungskennzeichen X‘20‘ = DEM 1 = Euro |
C18 |
Erweiterungskennzeichen 00 = es folgt kein Erweiterungsteil 01-15 = Anzahl der Erweiterungsteile |
C19 |
Kennzeichen des Erweiterungsteils 01 = Name des Überweisungsempfängers/ Zahlungspflichtigen 02 = Verwendungszweck 03 = Name des Auftraggebers/Zahlungsempfängers |
C20 |
Inhalt des Erweiterungsteils gem. Feld C19 |
C21 |
Kennzeichen des Erweiterungsteils (wie Feld C19) |
C22 |
Inhalt des Erweiterungsteils gem. Feld C21 |
C23 |
Begrenzung des Satzabschnittes |
C24 |
Kennzeichen des Erweiterungsteils (wie Feld C19) |
C25 |
Inhalt des Erweiterungsteils gem. Feld C24 |
C26 |
Kennzeichen des Erweiterungsteils (wie Feld C19) |
C27 |
Inhalt des Erweiterungsteils gem. Feld C26 |
C28 |
Kennzeichen des Erweiterungsteils (wie Feld C19) |
C29 |
Inhalt des Erweiterungsteils gem. Feld C28 |
C30 |
Kennzeichen des Erweiterungsteils (wie Feld C19) |
C31 |
Inhalt des Erweiterungsteils gem. Feld C30 |
C32 |
Begrenzung des Satzabschnittes |
E2 |
Satzart |
E4 |
Anzahl der C-Sätze |
E6 |
Summe Kontonummern aus Feld 5 der C-Sätze |
E7 |
Summe Bankleitzahlen aus Feld 4 der C-Sätze |
E8 |
Summe Euro-Beträge aus Feld 12 der C-Sätze |
E9 |
Begrenzung des Satzabschnittes |
Da die Ablösung des DTA Formats durch entsprechende SEPA Standards gesetzlich vorgeschrieben ist, werden die Kreditinstitute dieses Verfahren in der bisherigen Form nicht weiter unterstützen.
Im Zuge der Einstellung des Datenträgeraustauschverfahrens zum 31.07.2014 ist daher davon auszugehen, dass zu diesem Termin die geschlossene Vereinbarung über die Teilnahme am beleglosen Datenträgeraustausch gekündigt werden wird.