DTA Format - Datenträgeraustausch - DTA Verfahren

Kreditinstitute verpflichteten sich die Zahlungsverkehrsaufträge des Inlandzahlungsverkehrs in der zwischenbetrieblichen Abwicklung beleglos mittels Datenfernübertragung oder Datenträger (Datenträgeraustausch) nach Maßgabe der Vereinbarung über den beleglosen Datenträgeraustausch in der zwischenbetrieblichen Abwicklung des Inlandszahlungsverkehrs zu übermitteln, sofern in dem Abkommen über den Einzug von Schecks (Scheckabkommen) nichts anderes geregelt ist.

Ausnahmen hiervon konnten von den einzelnen Kreditinstituten nur bilateral vereinbart werden.

Für die einzelnen Zahlungsverkehrsarten waren damit folgende Regelungen zu beachten:

• Abkommen zum Überweisungsverkehr

• Abkommen über den Lastschriftverkehr

• Abkommen über den Einzug von Schecks (Scheckabkommen)

• Abkommen über den Einzug von Reiseschecks (Reisescheckabkommen)

Beim Datenträgeraustausch (DTA) werden Zahlungsverkehrsdaten beleglos per Textdatei zwischen den jeweiligen Kreditinstituten und in der Regel mit deren Firmenkunden per Datenträger übertragen.

Die Datei besteht aus drei Teilen

Datensatz A

[Header]

Zu jeder DTA Datei besteht genau ein Kopfsatz. Er enthält den Dateiabsender und -empfänger

Datensätze C

[Body]

 

je Posten ein C-Satz

Ein Datensatz C enthält Einzelheiten über einen auszuführenden Auftrag (Gutschrift bzw. Lastschrift), im Falle der Zahlungseingangsverarbeitung Einzelheiten zu kundenseitig initiierten Überweisungen und Daueraufträgen.

 

Der C-Satz gliedert sich in einen konstanten und einen variablen Teil. Ein Datensatz beinhaltet unter anderem den Absender, den Betrag, Textschlüssel bzw. Geschäftsvorfallcode und den Verwendungszweck.

Datensatz E

[Footer]

Der Schlusssatz ist ein Kontrollsatz, in dem ein Abgleich mit dem C Datensatz erfolgt

Zur Kennzeichnung der Zahlungsart (Überweisung, Dauerauftrag, Lastschrift, ...) sind vom Kreditgewerbe einheitliche Textschlüssel bzw. Geschäftsvorfallcodes festgelegt worden.

Die strukturelle Erstellung einer DTA Datei richtet sich nach den „Spezifikationen für den elektronischen Zahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank“, welche u.a. den Datensatzaufbau der im EMZ verwendeten Dateien“ regeln.

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Informationen über die Kontonummer und Bankleitzahl des Auftraggebers:

Aufbau DTA Datei im Format EBCDIC ungepackt

» A-Satz

Datei Vorsatz;

Kontonummer = Feld A9; BLZ = Feld A5 zwecks Zuordnung des Absenders

» C-Satz

Zahlungsaustauschsätze

Kontonummer = Feld C10; BLZ = Feld C9

Der C-Satz enthält zusätzlich auch Empfängerangaben.
Im Feld C4 ist die Kontonummer des Begünstigten (= Zahlungsempfänger) und in C3 die BLZ des Begünstigten (= Empfänger) enthalten. Die Felder C19 ff. sind Felder von Erweiterungsteilen des C Satzes und können ergänzende Angaben (für der Verwendungszweck) enthalten.

Daten für Zahlungsverkehrs-Sammler und -Einzelsätze; A-Satz und E-Satz gem. DTA

Feld

Bedeutung

A2

Satzart

A3

Kennzeichen GK bzw. LK

A4

Bankleitzahl Kreditinstitut = Dateiempfänger

A5

Bankleitzahl Kreditinstitut = Dateiabsender

A6

Kundenname Dateiabsender

A7

Dateierstellungsdatum TTMMJJ

A9

Verrechnungskonto

C2

Satzart

C3

Bankleitzahl erstbeteiligtes Kreditinstitut (freigestellt)

C4

Bankleitzahl endbegünstigtes Kreditinstitut/ Zahlstelle

C5

Kontonummer Überweisungsempfänger/ Zahlungspflichtiger (rechtsbündig)

C6a

Interne Nummer / Referenz

C7a

Textschlüssel (2-stellig)

C7b

Ergänzungstextschlüssel (3-stellig)

C8

Bankinternes Feld

C9

Betrag in DEM einschließlich Nachkommastellen

C10

Bankleitzahl erstbeauftragtes Institut / erste Inkassostelle

(BLZ Zahler bei Überweisungen/ Zahlungsempfänger bei Lastschriften)

C11

Kontonummer Auftraggeber/ Zahlungsempfänger

(Zahler bei Überweisungen/ Zahlungsempfänger bei Lastschriften)

C12

Betrag in EURO einschließlich Nachkommastellen

C14a und

Erweiterungsteile

mit Kennzeichen 01

Name Zahlungsempfänger bei Überweisungen/

Name Zahlungspflichtiger bei Lastschriften

C14b

Valuta

C15und

Erweiterungsteile

mit Kennzeichen 03

Name Zahlungspflichtiger bei Überweisungen/

Name Zahlungsempfänger bei Lastschriften

C16und

Erweiterungsteile

mit Kennzeichen 02

Verwendungszweck

C17a

Währungskennzeichen

X‘20‘ = DEM

1 = Euro

C18

Erweiterungskennzeichen

00 = es folgt kein Erweiterungsteil

01-15 = Anzahl der Erweiterungsteile

C19

Kennzeichen des Erweiterungsteils

01 = Name des Überweisungsempfängers/ Zahlungspflichtigen

02 = Verwendungszweck

03 = Name des Auftraggebers/Zahlungsempfängers

C20

Inhalt des Erweiterungsteils gem. Feld C19

C21

Kennzeichen des Erweiterungsteils (wie Feld C19)

C22

Inhalt des Erweiterungsteils gem. Feld C21

C23

Begrenzung des Satzabschnittes

C24

Kennzeichen des Erweiterungsteils (wie Feld C19)

C25

Inhalt des Erweiterungsteils gem. Feld C24

C26

Kennzeichen des Erweiterungsteils (wie Feld C19)

C27

Inhalt des Erweiterungsteils gem. Feld C26

C28

Kennzeichen des Erweiterungsteils (wie Feld C19)

C29

Inhalt des Erweiterungsteils gem. Feld C28

C30

Kennzeichen des Erweiterungsteils (wie Feld C19)

C31

Inhalt des Erweiterungsteils gem. Feld C30

C32

Begrenzung des Satzabschnittes

E2

Satzart

E4

Anzahl der C-Sätze

E6

Summe Kontonummern aus Feld 5 der C-Sätze

E7

Summe Bankleitzahlen aus Feld 4 der C-Sätze

E8

Summe Euro-Beträge aus Feld 12 der C-Sätze

E9

Begrenzung des Satzabschnittes

Quelle

Spezifikationen für den elektronischen Zahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank; Finale Version 1.8, Stand: 6. Dezember 2010.

Hinweis

Da die Ablösung des DTA Formats durch entsprechende SEPA Standards gesetzlich vorgeschrieben ist, werden die Kreditinstitute dieses Verfahren in der bisherigen Form nicht weiter unterstützen.

Im Zuge der Einstellung des Datenträgeraustauschverfahrens zum 31.07.2014 ist daher davon auszugehen, dass zu diesem Termin die geschlossene Vereinbarung über die Teilnahme am beleglosen Datenträgeraustausch gekündigt werden wird.

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