Das Abkommen über die SEPA Inlandslastschrift gilt seit dem 2. November 2009, wurde zuletzt mit Wirkung zum 9. Juli 2012 geändert und erfasst alle Lastschriften, die nach den Regelwerken des European Payments Council (EPC) innerhalb von in Deutschland geführten Konten abgewickelt werden.
Folgende Problemstellung durch SEPA erforderte eine Ergänzung des Abkommens über die SEPA Inlandslastschrift:
Während die deutsche DTA Einzugsermächtigungslastschrift bei Sicht fällig ist, gilt bei der SEPA Basislastschrift eine Vorlagefrist von 5 (bei Erstlastschrift) beziehungsweise 2 (bei Folgelastschrift) Bankgeschäftstagen. |
Seit November 2012 lässt eine Verfahrensänderung im EPC Regelwerk zur SEPA Basislastschrift zu, künftig neben den weiterhin geltenden Vorlagefristen optional auch eine Lastschrift mit 1 Tag Vorlagefrist europaweit zu nutzen.
Von der Frist binnen eines Monats der Wirksamkeit dieser Änderungen widersprechen zu können, hat kein Kreditinstitut Gebrauch gemacht. |