Die Spitzenverbände der Deutschen Kreditwirtschaft haben sich auf ein Abkommen geeinigt, mit dem sichergestellt werden soll, dass die gesetzlichen Vorgaben für eine technische Umrechnung von Kundenkontonummern und Bankleitzahl in IBAN und BIC erfüllt werden können.
Dieses war von daher notwendig geworden, da es bislang keine Rechtsgrundlage gegeben hat, dass Kreditinstitute ihre Logik zur Umrechnung von Kontonummer und Bankleitzahl in eine IBAN offenlegen müssen.
Weil einige Kreditinstitute von der empfohlenen Verfahrensweise abgewichen sind, konnte kein Hersteller dem Markt einen 100%ig verlässlichen IBAN Konverter anbieten.
Abkommen über IBAN-Regeln |
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Zahlungsdienstleister wurden verpflichtet, die für ihre Zahlungskonten verwendete Berechnungsmethode (IBAN-Regel) für IBAN (und BIC) offenzulegen |
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Deutsche Bundesbank führt eine Übersicht der IBAN-Regeln und veröffentlicht diese im geschützten Bereich der Internetseite |
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Über eine (zusätzliche) erweiterte Bankleitzahlendatei (neues Feld 14 Kennzeichen IBAN-Regel) wird jeder Bankleitzahl eine IBAN-Regel zugeordnet |
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Als Voraussetzung für IBAN only hat jeder Zahlungsdienstleister in der Bankleitzahlendatei einen BIC zu hinterlegen, der im SEPA-Zahlungsverkehr erreichbar ist; bei verschiedenen Bankleitzahlen kann derselbe BIC hinterlegt werden. |
Standard IBAN Regel |
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Länderkennzeichen |
Konstante DE |
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Prüfziffer |
2stellig (Modulus 9710 gem. ISO 7064) |
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BLZ |
8stellige Bankidentifikation (entsprechend der Bankleitzahlendatei) |
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Kontonummer |
Kundenkontonummer, kürzere Kontonummern werden linksbündig mit führenden Nullen auf zehn Stellen erweitert |
Die Eigenberechnung einer IBAN aus einer vorhandenen Kontonummer-Bankleitzahl Kombinationen führt immer dann zu einer falschen IBAN, wenn der Zahlungsdienstleister bei der Bildung einer IBAN vom „Standard“ abweicht.
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Die IBAN Regel muss für alle Konten gelten, die unter einer Bankleitzahl geführt werden, kann jedoch für unterschiedliche Kontonummernkreise verschiedene Vorgaben enthalten |
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Der Deutschen Bundesbank muss für jede IBAN Regel ist ein Ansprechpartner für Rückfragen mitgeteilt werden |
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Jede IBAN Regel erhält ein vierstelliges Kennzeichen zzgl. einer 2stelligen Versionsnummer. Die Versionsnummer muss bei Änderung einer IBAN Regel numerisch aufsteigend fortgeführt werden. |
Juni 2013 geht es aus einer erweiterten Bankleitzahldatei hervor, welche Kreditinstitute bei der Konvertierung einer IBAN vom Standard abweichen.
Sofern Banken Sonderregeln zur IBAN-Umrechnung haben, müssen sie diese Regeln melden, ansonsten haften sie für fehlerhafte Umrechnungen durch andere Banken. |
Bankleitzahlendatei wird ab Juni 2013 in zwei Versionen veröffentlicht |
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in der bisherigen Form (ohne Feld 14) |
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in einer erweitert Form (mit Feld 14 Kennzeichen für IBAN Regeln) [6stellig (4 Stellen für das Kennzeichen, 2 Stellen für Versionsnummer)] |
Zuordnung des BIC erfolgt über die Bankleitzahlendatei. Ist zu einer Bankleitzahl eine Nachfolge Bankleitzahl angegeben, so ist der dieser Bankleitzahl der zugeordnete BIC zu verwenden.
Anmerkung zur Kennzeichnung |
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» Standard IBAN Regel |
0000 00 |
» Keine IBAN Ermittlung |
0001 00 [gilt für Bankleitzahlen, die im Zahlungsverkehr nicht (mehr) verwendet werden sollen] |
Bei einigen Zahlungsdienstleistern sind bei der Umrechnung von Kontonummern und Bankleitzahlen in IBAN institutsindividuelle Besonderheiten hinsichtlich der Zusammensetzung der nationalen Kontokennung BBAN (Basic Bank Account Number) aus Kontonummer und Bankleitzahl zu beachten.
Die in der Deutschen Kreditwirtschaft zusammengeschlossenen Spitzenverbände sowie die Deutsche Bundesbank haben sich daher darauf verständigt, alle Zahlungsdienstleister mit Bankleitzahl zu verpflichten, die für ihre Zahlungskonten verwendeten Berechnungsmethoden für IBAN aus Kontonummer und Bankleitzahl offenzulegen.
Jeder IBAN Berechnungsmethode wird ein Kennzeichen zugeordnet, das in einem neuen Feld einer erweiterten Version der Bankleitzahlendatei hinterlegt wird. Anhand dieses Kennzeichens kann die entsprechende IBAN Regel einer Übersicht entnommen werden.
Um den Anpassungsaufwand für die Anwender der Bankleitzahlendatei zu begrenzen, erfolgt die Bereitstellung der Bankleitzahlendatei ab dem 3. Juni 2013 in zwei Versionen: einer unveränderten Version und einer um das neue Kennzeichen erweiterten Version. |