SEPA Mandatskopie - Mandatsanforderung

Kopie Mandat Mandatsverwaltung SEPA Lastschrift SDD www.hettwer-beratung.de

Die Bank des Zahlungspflichtigen sowie die Bank des Zahlungsempfängers haben das Recht, sich zwecks Überprüfung der Autorisierung und Gültigkeit von Lastschriften das zugrunde liegende SEPA Mandat jederzeit vom Zahlungsempfänger (innerhalb von 7 Bankgeschäftstagen) in Kopie vorlegen zu lassen.

Wenn der Zahlungspflichtige Zweifel an dem Mandat hat, kann er über seine Hausbank das Mandat innerhalb von 13 Monaten nach der letzten Belastungsbuchung anfordern.


Der Zahlungsempfänger obliegt einer Nachweispflicht. Er muss bei einer Bankennachfrage die Mandatskopie innerhalb wenigen Tagen bei seiner Bank (Gläubigerbank) einreichen, die dann die Kopie an die Bank des Zahlungspflichtigen zur Prüfung weiterleitet. Mit Unterstützung des Zahlungspflichtigen lässt sich anschließend das Mandat auf eine korrekte Autorisierung überprüfen.

Ein Refund einer unautorisierten Lastschrift basiert auf der Anforderung einer Mandatskopie. Darüber hinaus kann jedoch stets bei Bedarf eine Mandatskopie angefordert werden. Als technisches Medium für die Nachfrage kann eine SWIFT-Nachricht, eine E-Mail oder ein Fax genutzt werden. Die 1. Inkassostelle hat maximal 3 Bankarbeitstage Zeit, die Anfrage an den Lastschrifteinreicher (= Zahlungsempfänger) weiterzuleiten.

Bei falschem aber auch bei fehlendem Mandat kann vom Zahlungspflichtigen die Rückgabe einer SEPA Basis Lastschrift angewiesen werden, sofern die originäre Belastung nicht länger als 13 Monate zurück liegt.
Bei der Mandatsverwaltung des Gläubigers müssen von daher auch die Aufbewahrungszeiten (Mindestens 14 Monate nach letztem SEPA Basislastschrifteinzug) und eine schnelle Verfügbarkeitsstellung des Mandats berücksichtigt werden.
Geeignete Vorkehrungen sind vom Zahlungsempfänger insbesondere in der Hinsicht zu treffen, dass sowohl aktuell gültige Mandate als auch historisch versioniert Mandate bei Bedarf eindeutig nachvollziehbar archiviert und identifiziert werden (können).

Auszug Muster Inkassovereinbarung

w/ Zurverfügungstellung Kopie Lastschriftmandate

Auf Anforderung hat der Kunde der Bank Kopien der Einzugsermächtigung, des SEPA Lastschriftmandats bzw. des SEPA Firmenlastschriftmandats und gegebenenfalls weitere Informationen zu den eingereichten Lastschriften zur Verfügung zu stellen, im Falle des SEPA Lastschriftmandats oder des SEPA Firmenlastschriftmandats innerhalb von x Geschäftstagen.

Aus Sicht der Bank stellt die Anforderung einer Mandatskopie „auf Kundenwunsch“ die Erfüllung einer bestimmten Nebenpflicht dar und kann somit mit einem Entgelt erhoben werden, sofern die Preis und Leistungsverzeichnisse der Bank es vorsehen.
Der Service fällt in den Bereich der Nachforschungen. Stellt sich im Rahmen der Anforderung heraus, dass das Mandat nicht vom Kunden autorisiert wurde, ist die Anforderung der Mandatskopie unentgeltlich vorzunehmen.

Verfahren Anforderung Mandatkopie nach SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook

Obtain a copy of a Mandate (PR-06)

 

PT-06.01

Debtor Bank sends a request to the Creditor Bank for obtaining a copy of a Mandate

PT-06.02

Creditor Bank forwards the request to the Creditor

PT-06.03

Creditor sends the copy of the Mandate requested to the Creditor Bank

PT-06.04

Creditor Bank sends the copy of the Mandate requested to the Debtor Bank

Grundsätzliche Prüfung des Mandats durch die Bank des Zahlungspflichtigen

1. Sind die Formvorschriften eingehalten?

2. Passt das Mandat zum bestrittenen Lastschrift?

3. Wurde das Mandat vom Zahler (wirksam) erteilt?

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