SEPA Mandat Bewegungsdaten sind prinzipiell mit den führenden (Bestand-) Systemen, insbesondere zu den offenen Rechnungsposten und Bestelldaten, logisch zu verknüpfen und können somit unterschiedliche Ausprägungen haben.
SEPA Mandat - Status |
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Schwebe |
Mandat wurde dem Zahlungspflichten (z.B. aufgrund einer telefonisch mitgeteilten mandatsrelevanten Änderung) zur Unterschrift zugesandt, jedoch noch nicht unterschrieben zurückgesendet.
Sofern hierzu Mandatsdaten vorab erfasst werden, können diese bis zur vollständigen Verifizierung für eine Lastschriftinstruktion nicht genutzt werden. Der Rückfluss vom Zahlungspflichten ist zu überwachen. |
Aktiv |
Gültiges Mandat liegt vor und kann unter Beachtung der Einhaltung von Fristen (Pre Notification an den Zahlungspflichtigen, Dateieinreichung bei der Bank) genutzt werden. |
Ruhend |
Im Falle eines Lastschriftrückläufers (z.B. mangels Deckung) werden b.a.w. keine erneuten Lastschriften eingereicht. Innerhalb von 36 Monaten nach der letzten Nutzung kann der Satus bei Bedarf wieder auf „Aktiv“ gesetzt werden. |
Gesperrt |
Kunde hat dem erteilten Mandat widersprochen. |
Gelöscht |
Das Mandat wurde 36 Monate nicht mehr aktiv genutzt. Es kann nicht wieder reaktiviert werden. Bei Bedarf ist eine Mandatsneueinholung erforderlich. |
Neueinholung |
Automatisierte aktive Steuerung einer Mandatsneueinholung |
SEPA Mandat - Gründe für Außerkrafttretens |
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Sperren |
Der Zahlungspflichtige hat bei seiner Bank den Zahlungsempfänger (unter Angabe der Mandatsreferenznummer oder Gläubiger ID) für den Einzug von Lastschriften sperren lassen. Der Zahlungsempfänger hat hiervon über einen Lastschriftrückläufer Kenntnis erhalten und möchte Kosten für weitere nicht eingelöste Lastschriften verhindern.
Wird die Sperrung seitens des Zahlungspflichtigen gegenüber seiner Bank wieder aufgehoben, braucht kein neues Mandat eingeholt zu werden, sofern die die letzte Nutzung des Mandats weniger als 36 Monate zurückliegt. |
Ruhen |
Das Mandat soll übergangsweise nicht genutzt werden, weil beispielsweise Lastschrifteinzüge aufgrund von mangelnder Kontodeckung oder Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen nicht eingelöst wurden
Wenn mit dem Zahler eine Einigung über die Zahlungsfortführung erzielt wurde, kann das bestehende Mandat wieder genutzt werden, soweit die letzte Nutzung des Mandates weniger als 36 Monate zurückliegt. |
Beendigung |
Die endgültige Beendigung eines bestehenden Mandates muss vom Zahlungspflichtigen gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt aus Beweisgründen schriftlich empfohlen) werden. Das Mandat ist ab dem Beendigungstag für weitere Lastschrifteinzüge zu sperren. Zusätzlich kann der Zahlungspflichtige das Mandat auch durch Erklärung gegenüber seiner Bank widerrufen. |
Fristablauf |
Ein Mandat, dessen letzte Nutzung mehr als 36 Monate (gerechnet vom Fälligkeitstermin der zuletzt vorgelegten SEPA Lastschrift) zurückliegt, ist dauerhaft ungültig. Diese Frist ist immer vom Zahlungsempfänger zu prüfen und wird durch Mandatsänderungen nicht unterbrochen. |
SEPA Mandat - Historisierung SEPA Mandatsdatum |
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Mandatsvereinbarung |
Datum, an dem der Zahlungspflichtige das Mandat unterschrieben hat |
Mandatsanlage |
Datum, an dem das Mandat technisch erfasst wurde (Systemdatum) |
Erste Nutzung |
Datum des ersten Lastschrifteinzuges |
Letzte Nutzung |
Datum des letzten Lastschrifteinzuges (Plausibilitätsprüfung Letztmalige Mandatsverwendung <= 36 Monate vor einem erneuten Lastschrifteinzug) |
Sperre |
Datum, an dem der Zahler der Mandatserteilung widersprochen hat. |
Löschung |
Datum, an dem das Mandat (vom Kunden explizit gekündigt oder 36 Monate nicht mehr genutzt) gelöscht wurde. Es kann nicht wieder reaktiviert werden. |