Grundsätzlich kann ein SEPA Mandat jederzeit vom Zahlungspflichtigen und vom Gläubiger einseitig ohne Kündigungsfrist widerrufen werden. Für den Fall, dass die Zahlstelle einen Mandatsauftrag (bei SEPA Firmen-Lastschrift) erhalten hat, muss der Zahlungspflichtige spätestens am Geschäftstag vor der Fälligkeit dieses SEPA Mandat widerrufen.
Abgesehen von der SEPA Einmallastschrift verliert ein wiederkehrendes SEPA Mandat auch durch Zeitablauf seine SEPA Gültigkeit, sofern es nach dem SEPA Ersteinzug nicht innerhalb von 36 Monaten erneut in Anspruch genommen wird. Die Kreditinstitute sind aber nicht verpflichtet, dieses zu prüfen.
Die Frist der Mandat Gültigkeit ist insbesondere dann zu beachten, wenn ein Zahlungspflichtiger ein SEPA Mandat erteilt hat und später auf den Zahlungsweg Überweisung umstellt und im Laufe der Zeit dann erneut auf einen SEPA Lastschrifteinzug umstellen möchte.
Wenn ein SEPA Kombimandat eingeholt wurde, muss der erste SEPA Einzug vor Ablauf der 36 Monate Frist – berechnet ab dem Zeitpunkt der zur Grunde liegenden Mandat Unterschrift - erfolgen. Der Einzug einer Einzugsermächtigung gilt hier nicht als eine Inanspruchnahme eines SEPA Mandats.
Einmal SEPA Lastschrift |
Ich ermächtige die XYZ Firma EINMALIG eine Zahlung von meinem Konto mittels SEPA Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, EINMALIG die von der XYZ Firma auf mein Konto gezogene SEPA Lastschrift einzulösen. |
Wiederkehrende SEPA Lastschrift |
Ich ermächtige die XYZ Firma Zahlungen von meinem Konto mittels SEPA Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der XYZ Firma auf mein Konto gezogene SEPA Lastschriften einzulösen. |
Hinweis:
In alten EPC Dokumenten (2007/2008) war die SEPA Gültigkeit noch auf 18 Monate beschränkt. Ab der SEPA Rulebook Version für 2009 wurde der Zeitraum auf 36 Monate erhöht.
SEPA Mandatsmigration> [EU Verordnung 260/2012, Artikel 7 - SEPA Mandat Gültigkeit] |
Ein vor dem 1. Februar 2014 gültiges SEPA Mandat eines Zahlungsempfängers zur Einziehung wiederkehrender SEPA Lastschriften im Rahmen eines Altzahlungsverkehrsverfahren bleibt nach diesem Datum gültig und gilt als Zustimmung des Zahlers gegenüber seinem Zahlungsdienstleister, die vom betreffenden Zahlungsempfänger eingezogenen wiederkehrenden SEPA Lastschriften gemäß dieser Verordnung auszuführen, sofern keine nationalen Rechtsvorschriften oder Kundenvereinbarungen über die weitere Mandat Gültigkeit der SEPA Lastschriftmandate existieren. |