Ein papierhaftes SEPA Mandat darf auch nicht nachträglich auf einen rein elektronischen Weg verändert werden.
SEPA Mandate sind eine rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA Lastschriften. Für das SEPA Lastschriftverfahren benötigt der Zahlungsempfänger ein SEPA Mandat, welches er vom Zahler erhalten muss.
Korrekt erteilte SEPA Mandate müssen sowohl die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der Zahlung per SEPA Lastschrift an den Zahlungsempfänger als auch den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister zwecks Einlösung und Kontobelastung der Zahlung enthalten.
Das SEPA Mandat ist eine schriftliche papiergebundene bilaterale Vereinbarung zwischen dem Zahlungsgläubiger (Kreditor) und dem Zahlungsschuldner (Debitor).
Der Zahlungsempfänger wird hierbei per Anweisung ermächtigt (vorautorisiert) fällige SEPA Lastschriften zu Lasten des Kontos des Zahlers in Höhe des fälligen Rechnungsbetrages unter Einhaltung von vorgegebenen SEPA Vorlauffristen (Bankeinreichung SEPA Lastschriftdatei, SEPA Vorabinformation an Debtor) einzuziehen.
Das SEPA Regelwerk des EPC sieht 3 Typen des SEPA Mandat vor |
Papiergebundene SEPA Mandat mit der eigenhändigen Unterschrift |
SEPA E-Mandat des EPC
Diese Form des SEPA Mandats ist ein freiwilliger Service der Banken und wird von der Deutschen Kreditwirtschaft nicht angeboten |
Elektronische SEPA Mandat mit einer sicheren Unterschrift
Die Deutsche Kreditwirtschaft ist durch das SEPA Regelwerk des EPC verpflichtet, diesen SEPA Mandatstyp zu unterstützen. Dies ist aber zurzeit noch nicht der Fall. |
Jedes SEPA Mandat muss papierhaft mit einer separaten händischen Unterschrift des Zahlungspflichtigen, d.h. ohne zu Hilfenahme eines Unterschriftenpads, erteilt werden.
Die SEPA Mandatserteilung findet zwischen dem Zahlungspflichtigen (Debtor) und dem Zahlungsempfänger (Creditor) statt. Der Debtor erteilt hierbei dem Creditor das SEPA Mandat. Der Creditor ist zur Speicherung / Archivierung des SEPA Mandats verpflichtet. Bei der SEPA Lastschrift muss seitens der Zahlstelle (= Bank des Debtors) keine SEPA Mandatsprüfung erfolgen.
Das SEPA Firmen-Lastschriftverfahren erfordert - im Vergleich zum SEPA Basis-Lastschriftverfahren – neben einer SEPA Mandatserteilung zwischen dem Zahlungspflichtigen und dem Zahlungsempfänger zusätzlich auch eine SEPA Mandatserteilung an die Zahlstelle. Die Zahlstelle ist zur Speicherung und Archivierung des SEPA Mandats und zur Prüfung dessen bei der Abwicklung von SEPA Lastschriften verpflichtet.
In Deutschland sind E-Mails mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zivilrechtlich wirksam. Das SEPA Verfahren beschreibt ingegen lediglich die Verwendung von papierhaften SEPA Mandaten sowie SEPA E-Mandaten or. Allerdings ist bisher noch kein Termin absehbar, ab wann das elektronische SEPA Mandat auch durch die Deutsche Kreditwirtschaft unterstützt wird.
Die Gestaltung des SEPA Mandats ist nicht festgelegt, jedoch der SEPA Inhalt |
Ein SEPA Mandat kann auch nicht wirksam mit Hilfe des neuen Personalausweises (ohne qualifizierte elektronische Unterschrift) erteilt werden
Die Einreichung einer SEPA Lastschrift (SEPA SDD) wird mit der Unterzeichnung des Mandats rechtlich vorautorisiert und gilt daher prinzipiell auch ohne einer SEPA Vorabankündigung.
Die Übermittlung einer SEPA Pre-Notification vor dem SEPA Lastschrifteinzug muss jedoch als eine Verpflichtung aus der Inkassovereinbarung eingehalten werden.
Das SEPA Mandat regelt übergeordnet auch die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Zahlungsempfänger, dem Zahler und der Bank des Zahlers. Hierdurch wird das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) zur Einlösung der SEPA Lastschrift zu Gunsten des Zahlungsempfängers vorautorisiert, sofern die rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden und eine entsprechende Kontodeckung vorhanden ist.
Nach aktueller Rechtslage ist davon auszugehen, dass die Einwilligung des Lastschriftschuldners zur Speicherung und Verarbeitung seiner im SEPA Mandat enthaltenen Daten nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG bereits konkludent in der SEPA Mandatserteilung enthalten ist.
Der Inhalt des in Deutschland zu verwendenden SEPA Mandates wird von der Deutschen Kreditwirtschaft vorgegeben und ist i.d.R. in den „Bedingungen für den Lastschrifteinzug“ festgelegt. Ein SEPA Mandat in englischer Sprache ist prinzipiell immer gültig, dennoch sollte eine Vertragssprache des EWR verwendet werden, die der Zahlungspflichtige beherrscht.
Selbst für den Fall, dass der Zahlungspflichtiger und Zahlungsempfänger identisch sind (z.B. bei einer Kontoauflösung) wird ein SEPA Mandat benötigt, wenn das Belastungskonto bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführt wird.
SEPA Mandate haben eine gesetzlich vorgeschriebene Gültigkeit. Sofern am SEPA Mandat kein Gültigkeitszeitraum hinterlegt wird, gilt dieses generell unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen. Werden jedoch 36 Monaten nach dem letzten SEPA Lastschrifteinzug keine SEPA Folgelastschriften vom Zahlungsempfänger eingereicht, wird das SEPA Lastschriftmandat ungültig. Sollen nach Ablauf dieser SEPA Frist erneut SEPA Lastschriften eingezogen werden, muss ein neues SEPA Lastschriftmandat vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden.
Ein Hinweis zur Ausführungsart gibt Aufschluss, ob es sich um einen einmaligen, ersten, folgenden oder letztmaligen SEPA Lastschrifteinzug handelt. Ein einmaliges SEPA Mandat kann nur für einen Buchungsvorgang verwendet werden, und zwear unabhängig davon ob die SEPA Lastschirft eingelöst wurde.
Das Advance Mandate Information Verfahren (sogennantes AMI) zur Verifizierung der SEPA Mandatsangaben ist im SEPA Rulebook nur als Option hinterlegt. Diese Funktion wird von der Deutschen Kreditwirtschaft b.a.w. nicht unterstützt.
SEPA Mandatvertrag bedarf der Einhaltung formaler Vorschriften: |
|
» |
Das SEPA Mandat ist ein eigenständiges papierbehaftetes Dokument, welches deutlich vom Vertrag abzugrenzen ist |
» |
Das SEPA Mandat soll in einer EWR Sprache des Wohnorts des Debiors (Country of Residence) erstellt werden, die der Zahlungspflichtige beherrscht (z.B. Vertrag). Wenn die Sprache nicht ermittelt werden kann, soll das SEPA Mandat auch in Englisch abgefasst werden |
» |
Die Rückseite des SEPA Mandats darf keine Informationen enthalten, die der Debtor als Teil des SEPA Mandats auffassen könnte |
» |
Lastschriftmandat bzw. SEPA Firmen-Lastschriftmandat ist verpflichtend |
» |
Eindeutige SEPA Mandat ID |
» |
Feldbezeichnungen (Beispiel: Name Zahlungsempfänger) sind zwingend vorgeschrieben |
» |
Das SEPA Mandat darf personalisiert werden |
» |
Felder müssen im SEPA Mandat in vorgegebener Reihenfolge enthalten sein |
» |
Der Name des Creditors, die Adresse des Creditors und SEPA Creditor ID (SEPA Gläubiger ID) sollten vorgedruckt oder eingestempelt werden |
» |
Aus dem SEPA Mandatstext muss klar hervorgehen, wie das SEPA Mandat zurückzusenden ist |
» |
Zusätzliche Vereinbarungen (z.B. Angaben zur SEPA Pre-notification) müssen außerhalb der 20 Zeilen des SEPA Mandats platziert werden |
» |
Der Zahlungspflichtige muss das SEPA Mandat handschriftlich unterschreiben (elektronisch b.a.w. nicht erlaubt) |
» |
Schriftart, Schriftgröße und Farben sind für das SEPA nicht vorgeschrieben/p> |
» |
Das Dokument inkl. der Mandat Änderungen sind vom Zahlungsempfänger im Original historisch aufzubewahren |
» |
Ein SEPA Mandat muss zwecks Überprüfung der Autorisierung der SEPA Lastschrift bei Anforderung der Bank des Zahlungspflichtigen sowie von Bank des Zahlungsempfängers als SEPA Mandat Kopie vorgelegt werden können |
» |
Es sind geeignete Vorkehrungen zu treffen, um für den Fall von in der Vergangenheit an SEPA Mandaten erfolgten Änderungen diese Änderungen nachvollziehbar darstellen und mitliefern zu können (= Versionierung) |
» |
Nach Erlöschen eines SEPA Mandates ist dieses im Original noch für einen Zeitraum von mindestens 14 Monaten - gerechnet vom Einreichungsdatum der letzten eingezogenen SEPA Lastschrift - aufzubewahren |