Kriterium |
SDD CORE |
SDD B2B |
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Pre Notification
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Der Kreditor muss eine Vorankündigung für jede Lastschrift unter Angabe: » Betrag » Fälligkeitstermin » Kreditor ID (Gläubiger ID) » Mandats ID mindestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstermin versenden. Kurze Fristen können bilateral vereinbart werden. |
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Rückgabe Lastschrift durch Debitor Bank |
5 TARGET2 Arbeitstage |
2 TARGET2 Arbeitstage |
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spätester Zeitpunkt für die Verrechnung einer Rückgabe durch die Bank des Debitors nach der Verrechnung der zugrunde liegenden Lastschrift. |
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Rückgabe autorisierter Lastschrift durch Debitor |
Der Debitor hat das Recht, innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Belastung der Lastschrift, diese zurückzugeben |
Eine eingelöste Lastschrift kann durch den Debitor nicht mehr zurückgegeben werden.
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Rückgabe NICHT autorisierter Lastschrift durch Debitor |
Der Debitor hat das Recht, innerhalb einer Frist von 13 Monaten nach Belastung, eine nicht autorisierte Lastschrift zurückzugeben.
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Rückgabeverfahren
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Die Art und Weise, wie die Rückgabe einer nicht autorisierten Lastschrift abzuwickeln ist, ist in dem Regelwerk des EPC festgelegt |
Die Art und Weise, wie die Rückgabe einer nicht autorisierten Lastschrift abzuwickeln ist, ist in dem Regelwerk des EPC nicht festgelegt.
Die Rückgabe erfolgt aufgrund bilateraler Absprachen zwischen der Bank des Debitors und der Bank des Kreditors. |
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Rückweisung einer Lastschrift
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Vor der Belastung einer Lastschrift kann der Debitor von seiner Bank verlangen, eine Lastschrift zurückzuweisen (vor dem Interbank Verrechnungsdatum) oder zurückzugeben (nach dem Interbank Verrechnungsdatum). |
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Lastschrift Typ |
Es wird unterschieden zwischen: » Erstlastschrift » Folgelastschrift » Einmallastschrift » Letzte Lastschrift |
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Vorlauffristen |
Eine Erstlastschrift oder eine Einmallastschrift muss mindestens 5 TARGET2 Arbeitstage vor dem Fälligkeitstermin und darf nicht früher als 14 Kalendertage bei der Bank des Debitors eintreffen.
Allen anderen Lastschriften müssen mindestens 2 TARGET2 Arbeitstage vor dem Fälligkeitstermin und darf nicht früher als 14 Kalendertage bei der Bank des Debitors eintreffen
Bei einer optionalen COR1 Lastschrift reduziert sich die Vorlauffrist auf 1 TARGET2 Arbeitstag (analog zu B2B) |
Eine Erstlastschrift oder eine Einmallastschrift muss mindestens 1 TARGET2 Arbeitstage vor dem Fälligkeitstermin und darf nicht früher als 14 Kalendertage bei der Bank des Debitors eintreffen.
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Prüfpflicht durch die Bank des Debitors
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Jede vorgelegte Lastschrift muss dem Konto des Debitors belastet werden, wenn der Status des Kontos dieses erlaubt.
Darüber hinaus kann die Bank des Debitors im Rahmen eines AOS, den sie mit dem Debitor vereinbart, zusätzliche Prüfungen durchführen. |
Aufgrund des fehlenden Rückgaberechts durch den Debitor und der möglichen hohen Beträge ist die Bank des Debitors verpflichtet zu überprüfen, ob die Lastschrift mit den Daten des B2B Mandats übereinstimmt, bevor sie die Lastschrift einlöst.
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Verpflichtung der Debitorbank, die Mandatsdaten zu verwalten |
Die Debitorbank kann im Rahmen eines AOS ihren Kunden einen entsprechenden Service anbieten.
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Die Bank des Debitors muss die Mandatsdaten verwalten, damit sin in der Alge ist, eingehende Lastschriften gegen die Mandatsdaten zu prüfen. |
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Verpflichtung des Debitors, seine Bank über eine Mandatsankündigung zu informieren |
Nicht Bestandteil des Regelwerkes |
Der Debitor ist verpflichtet, eine Mandatskündigung seiner Bank mitzuteilen. |
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Erreichbare Debitoren
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SEPA CORE/COR1 Lastschrift kann sowohl im B2B als auch im B2C Bereich eingesetzt werden. |
Die B2B Lastschrift darf nur im B2B Bereich eingesetzt werden. Der Debitor darf kein Endverbraucher sein. |
Die Unterscheidung zwischen einer CORE und B2B Lastschrift erfolgt in der Service ID im File Header „COR" oder „B2B"und auf Transaktionsebene über das Datenelement <Payment Type Information> <LocalInstrument> <Code> mit der Belegung: CORE oder B2B.
Kriterien |
SDD CORE |
SDD B2B |
Fälligkeitsdatum = Belastung des Schuldners |
D |
D |
Vorinformation des Kunden (falls nicht anders vereinbart) |
D-14 KT |
D-14 KT |
Einreichung Erst- und Einmallastschrift * |
D-5 BT |
D-1 BT |
Einreichung Folgelastschriften * |
D-2 BT |
D-1 BT |
Spätestens Rückgabe durch Bank |
D+5 BT |
D+2 BT |
Rückgaben durch Schuldner (autorisierte Transaktionen) |
D+8 KW |
Nicht möglich |
Rückgaben durch Schuldner (unautorisierte Transaktionen) |
D+13 Monate |
Nicht möglich |
Verfall des Mandats bei Nichtnutzung |
D+36 Monate |
D+36 Monate |
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KT = Kalendertage, BT = Bankarbeitstage, KW = Kalenderwochen |
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* bei COR1 = D-1 BT |
Kriterium |
XML Lastschrift (SEPA) |
DTA Lastschrift (Einzugsermächtigung) |
Anwendungsbereich |
32 europäische Länder / EUR |
Deutschland / EUR |
Kundenidentifikation |
IBAN und BIC |
Kontonummer und Bankleitzahl |
Authentifizierung |
Mandat mit neuen Daten wie Gläubiger-Identifikationsnummer oder Mandatsreferenz; Mandat verfällt nach 36 Monaten ohne Nutzung |
Einzugsermächtigung (gilt bis auf Widerruf) |
Lastschrift-Vorlage beim Kreditinstitut des Debitors |
Core: Spätestens 5 Bankarbeitstage vor Fälligkeit bei einmaliger oder erster Lastschrift 2 Bankarbeitstage bei Folgelastschriften
B2B: Spätestens 1 Bankarbeitstag vor Fälligkeit |
Am Tag der Fälligkeit („Sicht-Lastschrift“) |
Rückgabefristen bei Widerspruch |
Core: Bis 8 Wochen nach Belastung
B2B: keine Rückgabe nach Einlösung
Bis 13 Monate nach Belastung falls kein Mandat oder kein gültiges Mandat vorliegt |
8 Wochen nach Belastung seit Einführung der Payment Services Directive (PSD) im November 2009 (davor 6 Wochen nach Eingang Rechnungsabschluss) |