Eine SEPA Lastschrift kann sowohl für inländische als auch für grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb der SEPA Teilnehmerländer in der Währung EURO verwendet werden.
Der Zahlungsauftrag wird von einem Kreditor (Zahlungsempfänger) zur Belastung eines Debitors (Zahlungspflichtigen) über die Bank des Kreditors angestoßen und über ein Clearing- und Abrechnungssystem sowie die die Bank des Debitors abgewickelt. |
Seit dem 01.12.2012 ist für die Ausführung einer SEPA Lastschrift (SDD; SEPA Direct Debit) den Kreditinstituten eine Ausführungsfrist von nur einen Bankgeschäftstag (D+1) vorgeschrieben.
Bei Lastschriften in das oder aus dem Ausland mit einen Betrag ab EUR 12.500,00 besteht gem. Außenwirtschaftsverordnung (AWV) eine Meldepflicht an die Deutsche Bundesbank.
Im Rahmen der Lastschriftinitiierung ist sicherzustellen, dass nur Lastschriften mit vorhandenem und aktivem Mandat erzeugt werden.
Dem Zahlungsempfänger ist es laut SEPA Regelwerk erlaubt, Lastschriften zu initiieren, |
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nachdem er das unterschriebene Mandat erhalten und auf Korrektheit geprüft hat |
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nachdem er eine Vorabinformation zu dieser Lastschrift in der vereinbarten Zeit D-14, oder min. D-5/D-2 dem Zahler zugesendet (Email, SMS, Telefon, Fax, Avis, Rechnung, Information im Verwendungszweck u. ä. möglich) hat. |
Die Erstellung der SEPA Nachricht Direct Debit Initiation erfolgt im Kundenformat pain.008.003.02 und mit der Auftragsart CDD (SEPA Basis-Lastschrift) bzw. CDB (SEPA Firmen-Lastschrift). Das SEPA Datenformat (ISO 20022 Zahlungsverkehrsnachrichten) basiert auf der Syntax von XML (eXtensible Markup Language).
SEPA Lastschrift Instruktion |
SEPA Nachrichtenfluss |
SEPA XML Message |
Direct Debit Request |
Kunde an Bank |
PAIN.008 |
Payment Status Report |
Bank an Kunde |
PAIN.002 |
Reversal |
Kunde an Bank |
PAIN.007 |
Interbank Direct Debit |
Bank an Bank |
PACS.003 |
Reject |
Bank an Bank |
PACS.002 |
Return/ Request for Refund |
Bank an Bank |
PACS.004 |
Reversal |
Bank an Bank |
PACS.007 |
Request for Cancellation |
Bank an Bank |
CAMT.056 |
Debit/Credit Notification |
Bank an Kunde |
CAMT.054 |
Payment Statement |
Bank an Kunde |
CAMT.053 |
Account Report |
Bank an Kunde |
CAMT.052 |
Einreichungen von SEPA Lastschriften |
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Lastschriftdaten dürfen nach dem SEPA Regelwerk nicht früher als 14 Kalendertage vor dem Fälligkeitstag (Due Date) bei der Bank des Zahlungspflichtigen vorliegen (D-14). |
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Datensatz einer Erst- oder Einmallastschrift muss spätestens 5 TARGET2-Geschäftstage vor dem Fälligkeitstag bei der Bank des Zahlungspflichtigen vorliegen (D-5).
Bei einer Folge- oder letztmalige Lastschrift gilt eine Frist von 2 TARGET2-Geschäftstage (D-2). TARGET2-Geschäftstage weichen von den sog. Bankgeschäftstagen und regionalen/nationalen Feiertagen ab. |
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Verspäteter Eingang von SEPA Lastschriftdaten bei der Bank des Zahlungsempfängers erfordert die Einwilligung des Zahlungsempfängers erforderlich, damit die Bank um das Fälligkeitsdatum auf ein anderes Datum hoch setzen, sodass der geforderte Zeitabstand wieder hergestellt ist. |
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Ist eine Belastung am Fälligkeitstag aufgrund von Liquiditätsproblemen nicht möglich, so kann die Bank des Zahlungspflichtigen noch 5 Tage nach Fälligkeit auf Deckung warten, ehe sie die Lastschrift an die Bank des Zahlungsempfängers zurückgibt. |
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Beim Sequence Type wird nach Erst (FRST)-, Folge (RCUR)-, Einmal (OOFF) und letzter (FNAL) Lastschrift unterschieden. Falsche Reihenfolge kann zur Nichteinlösung von Folgeeinzügen führen. |