Eine SEPA Lastschrift ist ein dem Regelwerk unterliegendes Zahlungsinstrument für den Einzug von Lastschriften in Euro im gesamten SEPA von Konten, die Einzüge von SEPA Lastschriften zulassen.
Transaktionen für den Einzug von Geldbeträgen vom Konto eines Zahlungspflichtigen bei der Bank des Zahlungspflichtigen werden von einem Zahlungsempfänger über die Bank des Zahlungsempfängers
eingeleitet, wie zwischen Zahlungspflichtigem und Zahlungsempfänger vereinbart.
Grundlage dafür ist eine Ermächtigung des Zahlungsempfängers und der Bank des Zahlungspflichtigen, die dem
Zahlungsempfänger vom Zahlungspflichtigen zur Belastung seines Kontos erteilt wurde: diese Ermächtigung wird als „SEPA Mandat“ bezeichnet.
Zahlungspflichtiger und Zahlungsempfänger müssen jeweils ein Konto bei einem Teilnehmer innerhalb des SEPA Raumes führen.
Gemäß SEPA Regelwerk ausgeführte Einzüge sind Transaktionen, die vom zugrunde liegenden Vertrag (Grundgeschäft), auf dem sie basieren, getrennt sind. Der zugrunde liegende Vertrag wird zwischen
Zahlungspflichtigem und Zahlungsempfänger geschlossen.
Die Bank des Zahlungsempfängers und die Bank des Zahlungspflichtigen sind von einem solchen Vertrag nicht betroffen und nicht durch ihn gebunden. Sie sind lediglich Vertragspartner ihrer jeweiligen
Kunden im Rahmen der Bedingungen über die Erbringung von Leistungen in Bezug auf Lastschriften.
Folgende Kernelemente sind in den
Anwendungsbereich des Verfahrens eingeschlossen
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» Zusammenstellung von Interbankenregeln
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» Geschäftspraktiken und Standards für die Ausführung von Lastschriftzahlungen in Euro
innerhalb des SEPA durch Teilnehmer des Verfahrens
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Ziel ist die Bereitstellung einer vollelektronischen durchgängigen STP Bearbeitung der Transaktionen. Das gilt auch für die zahlreichen Abläufe im Umgang mit Ausnahmen wie Rückweisungen, Rückgaben,
Rückrechnungen, Erstattungsverlangen, Ablehnungen und Rückrufe. Zwischen Teilnehmern ist nur die elektronische Verarbeitung von Mandatsinformationen gestattet.
Zwischen Zahlungspflichtigem und Zahlungsempfänger kann ein Mandat entweder in elektronischer (gilt b.a.w. nicht für Deutschland) oder in Papierform ausgetauscht werden.
Das SEPA Verfahren lässt Raum für Wettbewerb zwischen den Teilnehmern. Es gestattet Teilnehmern und Gruppen von Teilnehmern, auf Grundlage des Verfahrens ihre eigenen Produkte zu entwickeln und ihren
Kunden optionale Zusatzleistungen/AOS anzubieten, um bestimmte Ziele zu erreichen.
Das SEPA Verfahren überlässt den Zahlungspflichtigen die alleinige Entscheidung, ein SEPA Mandat zu akzeptieren oder abzulehnen.
Das SEPA Verfahren gilt gleichermaßen für wiederkehrende und einmalige Einzüge. Bei wiederkehrenden SEPA Lastschriften wird die Ermächtigung durch den Zahlungspflichtigen für regelmäßige vom
Zahlungsempfänger veranlasste SEPA Lastschriften genutzt
Bei einmaligen SEPA Lastschriften wird vom Zahlungspflichtigen einmal eine Ermächtigung für den Einzug einer einzigen SEPA Lastschrift erteilt, die Ermächtigung kann nicht für nachfolgende
Transaktionen verwendet werden. Rechtlich gesehen gibt es keinen Unterschied zwischen den beiden Typen.
Das SEPA Verfahren arbeitet in Euro. Auf Interbanken Ebene erfolgen alle Transaktionen in allen Verfahrensstufen in Euro, einschließlich der Bearbeitung aller Ausnahmen, d. h. Rückweisungen,
Rückgaben, Rückrechnungen, Erstattungsverlangen und Rückrufe.
Die Konten von Zahlungspflichtigem und Zahlungsempfänger können in Euro oder in jeder anderen Währung geführt werden. Währungsumrechnungen erfolgen bei der Bank des Zahlungspflichtigen oder der Bank
des Zahlungsempfängers.
Derartige Umrechnungen, einschließlich der damit verbundenen Risiken für die Banken, unterliegen nicht dem SEPA Verfahren. Alle Rückgaben, Rückrechnungen, Erstattungsverlangen und Rückrufe müssen auf
dem genauen Euro Betrag der ursprünglichen Lastschrift basieren.
Die Teilnehmer am SEPA Verfahren (= Kreditinstitute) verpflichten sich, Zahlungen unter dem Verfahren zu empfangen und sie entsprechend den Regeln des SEPA Verfahrens zu bearbeiten.
Die Erreichbarkeit ist eine essenzielle Voraussetzung, auf die sich das SEPA Verfahren stützt, und daher für den Erfolg des Verfahrens äußerst wichtig.
Die Zusatzleistung des elektronischen SEPA Mandats ist eine optionale Leistung für Teilnehmer sowohl in der Funktion als Bank des Zahlungsempfängers als auch als Bank des Zahlungspflichtigen.
Die Tatsache, dass ein Teilnehmer als Bank des Zahlungsempfängers und/oder Bank des Zahlungspflichtigen die Leistung elektronischer SEPA Mandate anbietet, ändert nichts an seiner Verpflichtung,
als Bank des Zahlungspflichtigen für Einzüge erreichbar zu sein, die über ein SEPA Mandat in Papierform veranlasst wurden.
Grundsätzlich sind die Teilnehmer, in der Funktion als Bank des Zahlungsempfängers oder als Bank des Zahlungspflichtigen oder in beiden Funktionen, nur an die Regeln des/der Verfahren(s) gebunden,
dem sie angehören.
Das SEPA Basis Lastschriftverfahren und das SEPA Firmen Lastschriftverfahren sind als zwei getrennte Verfahren definiert, die jeweils in einem eigenen Regelwerk beschrieben werden.
Da manche Teilnehmer beiden SEPA Verfahren angehören und sie nutzen werden, da die in beiden Verfahren verwendeten Nachrichten auf den gleichen Standards basieren und nahezu identische Attribute
enthalten und da beiden Verfahren vergleichbare geschäftliche Abläufe zugrunde liegen, können Fehler in automatisierten und manuellen Abläufen zu unerwünschten und unbeabsichtigten Interferenzen
zwischen den beiden Verfahren führen.
Grundsätzlich gilt, dass ein Teilnehmer, der dem SEPA Basis Lastschriftverfahren als Bank eines Zahlungspflichtigen angehört, gemäß den Vorschriften des SEPA Basis Lastschriftverfahrens Einzüge
zurückweisen oder zurückgeben kann, die von der Bank des Zahlungsempfängers als unter dem Firmen Lastschriftverfahren veranlasste Einzüge vorgelegt werden.
Um ihre Kunden zu unterstützen, können Banken von Zahlungspflichtigen auf eigenen Wunsch den Status des aktuellen, von ihren Zahlungspflichtigen unterschriebenen SEPA Mandats überprüfen.