Standardbeziehungen zwischen Schlüsseldaten |
|
» |
Der Tag, an dem das Settlement erfolgt, wird als Settlement Datum bezeichnet. |
» |
Der Tag, an dem das Konto des Zahlungspflichtigen belastet wird, wird als Belastungsdatum bezeichnet. |
» |
Das Fälligkeitsdatum (Tag „D“) des SEPA Lastschrifteinzugs ist der Tag, an dem die Zahlung des Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger fällig ist. Es ist im zugrunde liegenden Vertrag oder in den zwischen Zahlungspflichtigem und Zahlungsempfänger vereinbarten allgemeinen Bedingungen festzulegen. |
Grundsätzlich gilt für die Schlüsseldaten:
Fälligkeitsdatum, Settlement Datum und Belastungsdatum sind dasselbe Datum |
Das wird erreicht, wenn folgende Annahmen zutreffen |
|
» |
Der Einzug enthält ein Fälligkeitsdatum gemäß den Regeln des SEPA Verfahrens. |
» |
Die Bank des Zahlungspflichtigen und die Bank des Zahlungsempfängers können am Fälligkeitsdatum das Settlement durchführen. |
» |
Das CSM ist am Fälligkeitsdatum für das Settlement geöffnet. |
» |
Die Bank des Zahlungspflichtigen ist bereit, das Konto des Zahlungspflichtigen am Fälligkeitsdatum mit dem Betrag des Einzugs zu belasten. |
Es gibt mehrere Bedingungen, die eine Einhaltung der Standardbeziehungen zwischen den Schlüsseldaten unmöglich machen.
Vom Standard abweichende Beziehungen zwischen den Schlüsseldaten |
|
» |
Wird der Einzug aus irgendeinem Grund verspätet vorgelegt und macht es sein Fälligkeitsdatum unmöglich, dass die Bank des Zahlungspflichtigen den Einzug gemäß den in beschriebenen SEPA Regeln erhält, dann muss dieses Fälligkeitsdatum vom Zahlungsempfänger bzw. von der Bank des Zahlungsempfängers, je nach zwischen ihnen bestehender Vereinbarung, durch das frühestmögliche neue Fälligkeitsdatum ersetzt werden.
Auf Interbanken Ebene kann ein gegebenes Fälligkeitsdatum nicht verändert werden. |
» |
Fällt das Fälligkeitsdatum auf einen Tag, der kein Interbank Geschäftstag ist, dann ist der nächste Interbank Geschäftstag das Settlement Datum. |
» |
Fällt das Settlement Datum auf einen Tag, der für die Bank des Zahlungspflichtigen kein Bankgeschäftstag ist, dann ist der nächste Bankgeschäftstag das Belastungsdatum. |
» |
Kann die Bank des Zahlungspflichtigen das Konto des Zahlungspflichtigen am Fälligkeitsdatum nicht belasten (beispielsweise wegen ungenügender Guthaben oder der Notwendigkeit, weitere mit dem Kunden vereinbarte Überprüfungen durchzuführen), kann die Belastung später erfolgen.
Die Bank des Zahlungspflichtigen muss die Rückgabe immer rechtzeitig ausführen, damit die Rückgaben spätestens nach D+5 Interbank Geschäftstagen abgewickelt werden können. |
Nur die in Tagen angegebenen Zeiten sind Teil des SEPA Verfahrens. Ein Annahmeschluss zu bestimmten Tageszeiten muss zwischen dem CSM und den Teilnehmern sowie zwischen Banken von Zahlungsempfängern und Banken von Zahlungspflichtigen, Zahlungsempfängern und Zahlungspflichtigen vereinbart.
Die Ausführung von SEPA Zahlungen unterliegt der Berücksichtigung der für das jeweilige Einreichungsfenster gültigen Annahmezeiten und der damit verbundenen Belegungsregeln und Plausibilitätsprüfungen.
Die Verbuchung der Auftragsgegenwerte für eingereichte SEPA Lastschriften erfolgt je logischer Datei (SEPA Bulk) unter der Valuta des Geschäftstages für den Zahlungsausgleich (Interbank Settlement Date).
SEPA Vorlagefristen für SEPA Lastschriften (SDD CORE/ SDD COR1) bei einer Dateieinlieferungszeit beim SEPA Clearer am Tag D bis 15:00 Uhr:
SEPA CORE Requested Collection Date (Due Date) |
» Maximal 14 Kalendertage vor Fälligkeit |
» Mindestens 5 TARGET2 Tage vor Fälligkeit bei SDD CORE Erst- bzw. Einmal-Lastschriften |
» Mindestens 2 TARGET2 Tage vor Fälligkeit bei SDD CORE Folge-Lastschriften |
» Mindestens 1 TARGET2 Tag vor Fälligkeit bei SDD COR1 Lastschriften |
SEPA Vorlagefristen für SEPA Lastschriften (SDD B2B) bei einer Dateieinlieferungszeit beim SEPA Clearer am Tag D bis 13:00 Uhr:
SEPA B2B Requested Collection Date (Due Date) |
» Maximal 14 Kalendertage vor Fälligkeit |
» Mindestens 1 TARGET2 Tag vor Fälligkeit |
SEPA Vorlagefristen für SEPA Lastschriften (SDD CORE/ SDD COR1) bei einer Dateieinlieferungszeit beim SEPA Clearer am Tag D nach 15:00 Uhr:
SEPA CORE Requested Collection Date (Due Date) |
» Maximal 14 Kalendertage vor Fälligkeit |
» Mindestens 6 TARGET2 Tage vor Fälligkeit bei SDD CORE Erst- bzw. Einmal-Lastschriften |
» Mindestens 3 TARGET2 Tage vor Fälligkeit bei SDD CORE Folge-Lastschriften |
» Mindestens 2 TARGET2 Tage vor Fälligkeit bei SDD COR1 Lastschriften |
SEPA Vorlagefristen für SEPA Lastschriften (SDD B2B) bei einer Dateieinlieferungszeit beim SEPA Clearer am Tag D nach 13:00 Uhr:
SEPA B2B Requested Collection Date (Due Date) |
» Maximal 14 Kalendertage vor Fälligkeit |
» Mindestens 2 TARGET2 Tage vor Fälligkeit |
Jeder Teilnehmer erhält zum Abschluss eines Bearbeitungstages im SEPA Clearer (ab ca. 22:00 Uhr) eine Zusammenstellung „Daily Reconciliation Report" über alle an diesem Tag verarbeiteten eingereichten wie auch ausgelieferten Bulks (inklusive SEPA R-Transaktionen).
Einmal-, Erst- und Folgelastschriften dürfen in einer logischen Datei (Bulk) enthalten sein, sofern der Zahlungsausgleich der fälligen SEPA Lastschriften am selben Interbank Settlement Date erfolgt.
1.
Einreichungsfenster |
||
Verfahren |
Geschäftsfall |
Belegung Due Date |
SDD-CORE |
Erst-/Einmallastschrift |
maximal 14 Kalendertage vor Fälligkeit (D – 14 CD) und mindestens 5 TARGET2-Geschäftstage vor Fälligkeit (D – 5 TD) |
SDD-CORE |
Folgelastschrift |
maximal 14 Kalendertage vor Fälligkeit (D – 14 CD) und mindestens 2 TARGET2-Geschäftstage vor Fälligkeit (D – 2 TD) |
SDD-COR1 |
Erst-/Einmal- und Folgelastschrift |
maximal 14 Kalendertage vor Fälligkeit (D – 14 CD) und mindestens 1 TARGET2-Geschäftstag vor Fälligkeit (D – 1 TD) |
|
||
2. Einreichungsfenster
» Annahmeschlusszeit: 20.00 Uhr |
||
Verfahren |
Geschäftsfall |
Belegung Due Date |
SDD-CORE |
Erst-/Einmallastschrift |
maximal 14 Kalendertage vor Fälligkeit (D – 14 CD) und mindestens 6 TARGET2-Geschäftstage vor Fälligkeit (D – 6 TD) |
SDD-CORE |
Folgelastschrift |
maximal 14 Kalendertage vor Fälligkeit (D – 14 CD) und mindestens 3 TARGET2-Geschäftstage vor Fälligkeit (D – 3 TD) |
SDD-COR1 |
Erst-/Einmal-/Folgelastschriften |
maximal 14 Kalendertage vor Fälligkeit (D – 14 CD) und mindestens 2 TARGET2-Geschäftstage vor Fälligkeit (D – 2 TD) |