Der SEPA Lastschrift Prozess unterscheidet sich vom von jeher bekannten deutschen Einzugsermächtigungsverfahren insbesondere in dem Punkt, dass neben der Ermächtigung des Lastschriftgläubigers (Creditor) zum Einzug einer SEPA Lastschrift via 1. Inkassostelle auch eine Weisung zur Bezahlung der gezogenen SEPA Lastschrift für die Zahlstelle benötigt wird.
Somit liegt beim SEPA Lastschrift Prozess (SEPA Direct Debit) auch eine Autorisierung der Zahlstelle zur Belastung des Kontos des Zahlungspflichtigen (Debitor) vor.
An der Ausführung einer SEPA Lastschrift sind hauptsächlich vier Akteure beteiligt |
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Zahlungsempfänger |
Der Lastschriftgläubiger erhält und speichert das SEPA Mandat des Zahlungspflichtigen, um auf dieser Grundlage SEPA Lastschrifteinzüge tätigen zu können. |
Bank des Zahlungsempfängers
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Die 1. Inkassostelle ist die Bank, bei der das Zahlungsverkehrsgirokonto des Zahlungsempfängers geführt wird. Zwischen ihr und dem Zahlungsempfänger besteht auf Grundlage des SEPA Direct Debit Verfahrens eine Inkasso Vereinbarung über die Regeln und Bedingungen.
Auf Grundlage der Inkasso Vereinbarung erhält die 1. Inkassostelle Anweisungen vom Zahlungsempfänger zur Veranlassung von Lastschrifttransaktionen und führt diese aus, indem die Anweisung zum Einzug gemäß dem SEPA Regelwerk an die Bank des Zahlungspflichtigen weiterleitet wird. |
Bank des Zahlungspflichtigen
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Das bezogene Kreditinstitut ist die Bank, bei der das Zahlungsverkehrsgirokonto des Zahlungspflichtigen geführt wird. Zwischen dem bezogenen Kreditinstitut und dem Zahlungspflichtigen besteht auf Basis des SEPA Direct Debit Verfahren eine AGB Vereinbarung über die einzuhaltenden Regeln und Bedingungen.
Auf Grundlage dieser SEPA Vereinbarung führt das bezogene Kreditinstitut, indem sie das Zahlungsverkehrsgirokonto des Zahlungspflichtigen gemäß SEPA Regelwerk belastet, die bei ihr eingereichten Lastschrifteinzüge aus. |
Zahlungspflichtige |
Der Zahlungspflichtige erteilt dem Zahlungsempfänger das SEPA Mandat, um Einzüge tätigen zu können. Das Konto des Zahlungspflichtigen wird gemäß den vom Zahlungsempfänger veranlassten Einzügen belastet. Definitionsgemäß ist der Zahlungspflichtige immer der Inhaber des zu belastenden Kontos. |
* Bank des Zahlungsempfängers und Bank des Zahlungspflichtigen können ein und derselbe Teilnehmer sein.
Indirekt sind weitere Parteien an SEPA Direct Debit Verfahren beteiligt |
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CSM |
Unter CSM versteht man eine Einrichtung wie z.B. ein Automated Clearing House (ACH). Mit CSM wird jedoch nicht nur eine einzige Einrichtung bezeichnet, sondern auch Clearing und Settlement Funktionen, die von verschiedenen Akteuren durchgeführt werden. |
Zwischengeschaltete Banken |
Die Banken von Zahlungspflichtigen und die Banken von Zahlungsempfängern können sich, sofern sie nicht selbst direkte Teilnehmer in einem CSM sind, geeignete Dienstleister auswählen, die CSM sind. |
Die vom Zahlungsempfänger bei seiner Inkasso Bank eingereichten SEPA Lastschriftdateien (XML) werden taggleich an ein Clearingsystem weitergeleitet. Dieses System ordnet die SEPA Lastschriftdaten den unterschiedlichen Banken zu. Dadurch haben die Banken des Zahlungspflichtigen noch vor dem Fälligkeitstag die Möglichkeit, die SEPA Lastschrift auf Richtigkeit zu überprüfen, bei Bedarf Rücksprache mit dem Zahler zu halten und gegebenenfalls die SEPA Lastschrift vor Fälligkeit zurückzugeben.
Ist eine Belastung am Fälligkeitstag aufgrund von Liquiditätsproblemen nicht möglich, so kann die Bank des Zahlungspflichtigen noch 5 TARGET2 Geschäftstage nach Fälligkeit auf eine Deckung warten, ehe er die SEPA Lastschrift an die Bank des Zahlungsempfängers zurückgibt.
Die Gläubigerbank prüft die SEPA Lastschrift auf Vollständigkeit sowie auf Gültigkeit der Gläubiger ID und leitet formal fehlerfreie SEPA Lastschriften über eine Clearing und Settlement Infrastruktur (CSM) an die Schuldnerbank weiter.
Die Schuldnerbank prüft, ob zum Konto des Zahlers entsprechende Sperren hinterlegt sind. Ist das Konto für SEPA Lastschriften generell oder aufgrund von speziellen Kriterien für die vorliegende Lastschrift gesperrt, so weist die Schuldnerbank die SEPA Lastschrift zurück.
Eine Information, dass eine SEPA Lastschrift ansteht, erhält der Zahler über die Vorabmitteilung vom Gläubiger. Sofern diese Informationsfrist oder die Vorlauffristen der Dateieinreichungen von 5 Tagen (für Erstlastschrift und Einmallastschrift) bzw. von 2 Tagen (für Folgelastschrift) nicht eingehalten werden, kann die SEPA Lastschrift zurückgewiesen werden.
Über anstehende SEPA Lastschrift kann auch über den Kontoauszug informiert werden, sofern die Belastungsbuchung per Sicht (liegt im Ermessen der Schuldnerbank), jedoch mit dem korrekten Wertstellungsdatum erfolgen soll. Der Gläubiger erhält seine Gutschrift hingegen erst am Verrechnungstag.
Sofern das vom Gläubiger gewünschte Belastungsdatum auf einen NICHT TARGET Arbeitstag fällt, ergibt sich als Verrechnungsdatum der nächste TARGET Arbeitstag.