Das SEPA Firmen-Lastschriftverfahren ersetzt von der Produktgestaltung her in Deutschland das DTA Abbuchungsauftragsverfahren (Textschüssel 04).
Beim SEPA Firmen-Lastschriftverfahren erteilt der Zahlungspflichtige seiner Bank unmittelbar die Weisung, SEPA Lastschriften eines bestimmten Einreichers einzulösen.
Abbuchungsauftragslastschrift (bestehend seit 1964) entfällt ab 02/2014 |
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Zahlungspflichtiger und Zahlungsempfänger können dann entweder SEPA Basis-Lastschriftverfahen oder SEPA Firmen-Lastschriftverfahren vereinbaren |
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Dazu muss der Zahlungspflichtige ein SEPA Lastschriftmandat oder SEPA Firmenlastschriftmandat erteilen |
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SEPA Firmen-Lastschriftverfahren kann nur vereinbart werden, wenn der Zahlungspflichtige kein Verbraucher ist |
Das SEPA Firmen-Lastschriftverfahren baut grundsätzlich auf dem SEPA Basis-Lastschriftverfahren auf, sieht aber als wesentliches Merkmal den Ausschluss von Erstattungsansprüchen des Zahlungspflichtigen gegenüber seinem Kreditinstitut vor.
Differenzierenden Merkmale des SEPA Firmen-Lastschriftverfahren gegenüber dem SEPA Basis-Lastschriftverfahren |
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Nach §675e Abs. 4 BGB in Verbindung mit §675x BGB kann für Nicht-Verbraucher ein Erstattungsrecht für autorisierte Zahlungen ausgeschlossen werden. Dieser Verzicht wird im Text des SEPA Firmen-Lastschrift Mandats erklärt. Daher darf der Zahlungspflichtige im SEPA Firmen-Lastschriftverfahren kein Verbraucher sein. |
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Die Einlösung der Lastschrift durch das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen erfolgt nur, wenn der Zahlungspflichtige dem Kreditinstitut die Erteilung des Mandats vor der ersten Belastung bestätigt. |
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Die Vorlagefrist verkürzt sich gegenüber dem SEPA Basis-Lastschriftverfahren sowohl für die Erst- als auch die Folgelastschrift auf einen Tag vor Fälligkeit. |
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Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA Firmen-Lastschrift Mandats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Zahlungspflichtige das Kreditinstitut unverzüglich zu informieren |
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Durch die Prüfung der Mandatsdaten bei jeder Lastschrifteinlösung auf Basis der Einlösungsvereinbarung sind Erstattungsansprüche des Zahlungspflichtigen grundsätzlich ausgeschlossen. |