Das SEPA Lastschriftverfahren sieht im SEPA Lastschriftmandat ein verpflichtendes Merkmal zur kontounabhängigen und eindeutigen Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers anhand einer SEPA Gläubiger
Identifikationsnummer (SEPA Gläubiger ID) vor.
Ein Mandat enthält als Pflichtbestandteil die Kontoverbindungsdaten des Zahlungspflichtigen, jedoch nicht die des Gläubigers.
Von daher kann seitens des Gläubigers ein Lastschrifteinzug von verschiedenen Konten erfolgen, sofern seine Gläubiger Identifikationsnummer (UCI) gleich bleibt.
Gemeinsam mit der vom Lastschriftgläubiger vergebenen Mandatsreferenznummer wird die kontounabhängige Gläubiger Identifikationsnummer als eindeutige Kennzeichnung des Gläubigers verpflichtend über
die gesamte Zahlungsprozesskette hinweg bis zum Zahlungspflichtigen (Debitor) im SEPA Datensatz weitergeleitet.
Die bis zu 35stellige Mandatsreferenznummer ermöglicht in Verbindung mit der Gläubiger Identifikationsnummer eine eindeutige Identifizierbarkeit eines Mandats, so dass der Zahlungspflichtige bei
Vorlage einer SEPA Lastschrift eine Prüfung des wirksamen Bestehens des Mandats vornehmen kann. Optional kann diese Prüfung bei einer SEPA Basis Lastschrift auch auf die Bank des
Zahlungspflichtigen (voraussichtlich kostenpflichtig) übertragen werden. Bei einer SEPA B2B Lastschrift ist eine derartige Prüfung für die Bank des Zahlungsempfängers hingegen verpflichtend.
Die Gläubiger ID ist in Deutschland 18 stellig und setzt sich aus einer zweistelligen Länderkennung, gefolgt von zwei Prüfziffern und einer vom Gläubiger frei wählbare dreistellige
Geschäftsbezeichnung zusammen. Es folgt anschließend in fortlaufend aufsteigender Nummerierung ein nationales Identifikationsmerkmal, das in Deutschland elfstellig ist.
ISO Ländercode
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Prüfziffer
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Geschäftsbereich Kennung
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Nationales Identifikationsmerkmal
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DE
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02
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ZZZ
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01234567890
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Die Prüfziffer wird analog der IBAN Prüfziffer (ISO 13616) jedoch ohne Berücksichtigung der Geschäftsbereichskennung (Stellen 5 7) berechnet. Die achte Stelle der Gläubiger Identifikationsnummer
wird b. a. w. immer mit ‚0’ belegt. Alle Buchstaben müssen in Ziffern konvertiert ('A' oder 'a' durch 10, 'B' oder 'b' durch 11 usw.) werden.
Aus den Stellen 8 bis 35 werden alle nicht alphanumerischen Zeichen entfernt. Rechts davon wird der ISO Ländercode und '00' angefügt. Auf diese bereinigte „Zeichenfolge“ wird dann der Prüfsummen
Algorithmus MOD 9710 (ISO 7064) angewendet.
Die dreistellige Geschäftsbereichskennung (Creditor Business Code) besteht aus Ziffern und Buchstaben, wobei nicht zwischen Groß und Kleinschreibung unterschieden wird. Nicht zulässig sind Blanks,
Sonderzeichen und Umlaute.
Über die Geschäftsbereichskennung hat der Lastschriftgläubiger die Möglichkeit, verschiedene Stellen in seinem Unternehmen, die Forderungen mittels Lastschriften einziehen, zu kennzeichnen. Eine
Änderung der Geschäftsbereichskennung führt zu einer Mandatsänderung.
Die Bearbeitung der zum Einzug eingereichten SEPA Lastschriftdateien erfordert in jeder einzelnen Lastschrift zwingend die Angabe einer geltenden und im Mandat angegebenen alphanumerischen Gläubiger
Identifikationsnummer des Lastschrifteinreichers.
Der Aufbau der Gläubiger ID ist in der 1 7 Stelle europaweit einheitlich. Das nationale Identifikationsmerkmal kann bis zu 28 Stellen haben, so dass die Länge einer Gläubiger ID von Land zu Land
(maximal 35 Stellen) variieren kann.
ei Änderung der Geschäftsbereichskennung in der Gläubiger ID muss die Änderungsflagge in der XML Datei auf TRUE gesetzt werden. Seit dem 17. November 2012 ist eine Groß- und Kleinschreibung bei
der Gläubiger ID nicht mehr relevant.
Wenn ein Debitor sein Girokonto gegen eine SEPA Lastschriftbelastung eines bestimmten Unternehmens sperren möchte, ist die Personenidentität maßgeblich. Von daher sind dann die drei individuellen
Stellen der Gläubiger ID (57) für die Prüfung seitens der Debitor Bank irrelevant.
Quelle:
Deutsche Bundesbank