Um am SEPA Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, müssen Unternehmen, Vereine und öffentliche Kassen bei der Deutschen Bundesbank eine Gläubiger Identifikationsnummer (sog. Creditor
ID) beantragen.
Anträge auf Erteilung einer Creditor ID können kostenfrei, jedoch ausschließlich nur elektronisch über eine gesicherte Internetseite der Bundesbank gestellt werden.
Voraussetzung für die Vergabe einer Gläubiger Identifikationsnummer durch die Deutsche Bundesbank ist, dass der Lastschriftgläubiger seinen Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in Deutschland
hat.
Die Ausgabe der SEPA Gläubiger Identifikationsnummer (Creditor ID) erfolgt per E-Mail.
Für jeden Lastschriftgläubiger wird nur eine Gläubiger Identifikationsnummer vergeben. Sofern mehrere Anträge gestellt werden, wird nur der zuerst gestellte Antrag beachtet. Über die
Geschäftsbereichskennung hat der Lastschriftgläubiger jedoch die Möglichkeit, verschiedene Stellen in seinem Hause, die Forderungen mittels Lastschriften einziehen, zu kennzeichnen.
Die Vergabe der Gläubiger Identifikationsnummer erfolgt unabhängig von den rechtlichen Eigenschaften und der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers und enthält keine diesbezüglichen
Aussagen oder Bewertungen der Deutschen Bundesbank.
Antrag nur in elektronischer Form über Homepage der Deutschen Bundesbank
»
Gilt für:
- Natürliche Personen, Einzelunternehmer und Freiberufler
Personenvereinigungen
Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
»
Antrag ist kostenfrei
»
Pro Gläubiger nur eine einzige ID
»
Aufbau der 18-stelligen ID:
Stelle 01-02: ISO-Ländercode
Stelle 03-04: Prüfziffer
Stelle 05-07: Geschäftsbereichskennung (Default: ZZZ)
Stelle 08-18: fortlaufende Nummerierung des Lastschriftgläubigers
Stelle 08 wird bis auf weiteres nur mit „0“ belegt
Mit der Zuteilung einer Gläubiger Identifikationsnummer ist keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im SEPA Lastschriftverfahren verbunden. Diese kann nur durch das kontoführende Kreditinstitut
des Antragstellers erfolgen.
Für das Verfahren zur Beantragung einer Gläubiger Identifikationsnummer gilt die „Verfahrensbeschreibung Gläubiger Identifikationsnummer". Sie ist im Rahmen der Antragstellung ausdrücklich
anzuerkennen.
Bei der Antragstellung einer Creditor ID wird nach folgenden Rechtsformen unterschieden:
Grundsätzlich sind folgende Informationen auszufüllen:
Name, Firma und Anschrift
Registernummer>
In Abhängigkeit von der Rechtsform: » Handelsregister, Partnerschaftsregister » Genossenschaftsregister, Vereinsregister
» Ort des Registergerichts bzw. bei natürlichen
Personen Ausweisnummer sowie ausstellende
Behörde und Ort
Angaben zur Ansprechperson
» Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse
Es erfolgt keine Authentifikation des Antragstellers. Die Ausgabe der Gläubiger ID erfolgt durch den automatisierten Versand eines PDF Schreibens per E-Mail.
Das Mitteilungsschreiben über die Freischaltung ist im Rahmen der Zulassung zum SEPA Lastschriftverfahren dem kontoführenden Kreditinstitut vorzulegen.
Seitens der Deutschen Bundesbank wird das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Bezug auf personenbezogene Daten beachtet. Von daher werden von ihr keine Verzeichnisse gültiger oder gelöschter Gläubiger
Identifikationsnummern veröffentlicht.
BEISPIEL von Deutschen Bundesbank erteilte Creditor Identifier