Für die Überprüfung einer IBAN wurde von der ECBS (European Committee for Banking Standards) ein international einheitliches Generierungs- und Validierungsverfahren festgelegt.
Eine IBAN Prüfziffer ist unabhängig von der Gesamtlänge der internationalen Kontonummer stets zweistellig, befindet sich hinter einer zweistelligen Länderkennung an der dritten und vierten Stelle und wird nur numerisch dargestellt.
Die Berechnung erfolgt gemäß ISO 7064 nach dem Modulo 9710 Verfahren.
In Deutschland werden für die Ermittlung die achtstellige Bankleitzahl, die zehnstellige Kontonummer und die alphanumerische Länderkennung benötigt.
Grundsätzliche Vorgehensweise bei der Berechung der Prüfziffer |
Kontonummern mit weniger als zehn Stellen werden linksbündig mit führenden Nullen aufgefüllt. Zudem sind für die IBAN Ermittlung alle Leerzeichen – sofern vorhanden - aus einer Nummernfolge zu entfernen. |
Aus Kontonummer und Bankleitzahl wird eine BBAN erstellt |
Die beiden Alpha Zeichen der Länderkennung sowie weitere eventuell in der Kontonummer enthaltene Buchstaben werden in numerische Ausdrücke umgewandelt |
Als Grundlage dient die Position der jeweiligen Alpha Zeichen im lateinischen Alphabet. Zu diesem Zahlenwert wird 9 addiert. Die Summe ergibt die Zahl, die den jeweiligen Buchstaben ersetzen soll [D = 13 (Position 4+9); E = 14 (Position 5+9)].
Anmerkung Grundsätzlich sind analog hierzu alle Buchstaben – sofern vorhanden - für die Ermittlung der IBAN durch die Zahl, die ihre Position im lateinischen Alphabet repräsentiert zzgl. + 9 zu ersetzen. |
Die Länderkennung wird um zwei Nullen ergänzt
Anmerkung Zur Berechnung werden zuerst die ersten vier Stellen (Länderkennzeichen+ Prüfziffer) ans Ende gestellt. Da die Prüfziffer noch nicht bekannt ist, wird stattdessen „00“ angenommen. |
Die Ermittlung der IBAN Prüfziffer erfolgt, indem die vier Stellen der Länderkennung ergänzt um die beiden Nullen ans Ende der Prüfsumme verschoben werden |
Mit der in Deutschland immer aus 24 Stellen bestehenden Zahl wird anschließend Modulo 97 genommen, d.h. es wird der Rest ermittelt, der sich bei der Teilung einer 24stelligen Zahl durch 97 ergibt. Dieses Ergebnis wird von der nach ISO Standard festgelegten Zahl 98 subtrahiert.
Ist das Resultat kleiner als 10, so wird der Zahl eine Null vorangestellt, damit sich ein zweistelliger Prüfzifferwert ergibt. |
Eine Beschreibung der Prüfziffernberechnung ist zum Beispiel der Broschüre EBS 204 des European Committee for Banking Standards (ECBS) zu entnehmen.
Beispiel: Berechnung einer Prüfziffer zur Ermittlung einer IBAN |
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Bankleitzahl |
88866655 |
Kontonummer |
4444333322 |
BBAN (Bankleitzahl; Kontonummer |
888666554444333322 |
alphanumerische Länderkennung |
DE |
numerische Länderkennung |
1314 (D = 13, E = 14) |
numerische Länderkennung ergänzt um 00 |
131400 |
Prüfsumme vor Modulo 97 |
888666554444333322131400 |
Prüfziffer gemäß Modulo 97 |
80 |
IBAN Prüfziffer |
18 (98 – 80, ggf. um führende Null ergänzt) |
IBAN (Länderkennung +Prüfziffer + BBAN) |
DE18888666554444333322 |
Um das Risiko zu minimieren, dass eine fehlerhafte Kontonummer zum Bestandteil einer IBAN mit gültiger Prüfziffer wird, sollte vorsichtshalber die in der Kontonummer auch schon enthaltene einstellige Prüfziffer vor Beginn der IBAN Berechnung kontrolliert werden.
Die bei der Berechnung der IBAN verwendete Bankleitzahl sollte anhand einer gültigen Fassung der Bankleitzahlendatei vor Beginn der IBAN Berechnung auf Gültigkeit überprüft werden.
Enthält Feld 13 der Bankleitzahlendatei bereits eine Nachfolge Bankleitzahl (z.B. wegen einer Fusion), so ist die neue Bankleitzahl für die Ermittlung der IBAN zu verwenden. Es sollte jedoch sicherheitshalber dann auch überprüft werden, ob die bisherige Kontonummer bestehen bleibt oder ob mit der neuen Bankleitzahl sich auch die Kontonummer – welche ein Bestandteil der IBAN ist - geändert hat.
Besonderes Problemsituation für die Konvertierung: Ein Kreditinstitut kann bei einer nicht 10stelligen Kontonummer die fehlenden „Nullen“ entweder rechts- oder linksbündig oder sowohl als auch rechts- und linksbündig bei der IBAN Ermittlung ergänzen. |
Die in der Deutschen Kreditwirtschaft zusammengeschlossenen Spitzenverbände sowie die Deutsche Bundesbank haben sich für die Ermittlung der IBAN Kontonummer auf den Abschluss eines neuen Zahlungsverkehrsabkommens (Abkommen über die IBAN Regeln) verständigt, welches zum 01. Juni 2013 in Kraft getreten ist
Das Abkommen über die IBAN Regeln hat alle Zahlungsdienstleister mit Bankleitzahl verpflichtet, die für ihre Zahlungskonten verwendeten Berechnungsmethoden zur Ermittlung von IBAN und BIC aus der Kontonummer und der Bankleitzahl offenzulegen.
Die Notwendigkeit für die Einführung von zusätzlichen IBAN Regeln resultierte daraus, weil bei einigen Zahlungsdienstleistern (z.B. Deutsche Bank, Commerzbank) bei der Umrechnung von Kontonummern und Bankleitzahlen in eine IBAN institutsindividuelle Besonderheiten hinsichtlich der Zusammensetzung der nationalen Kontokennung BBAN (Basic Bank Account Number) aus Kontonummer und Bankleitzahl zu beachten sind.
Entsprechend der Berechnungsmethode der IBAN Regel wird seitdem in einer erweiterten Bankleitzahlendatei ein Kennzeichen in einem neuen Feld hinterlegt
Eine IBAN Regel gilt für alle Konten, die unter einer Bankleitzahl geführt werden; sie kann für unterschiedliche Kontonummernkreise verschiedene Vorgaben enthalten.
Jede IBAN Regel erhält ein vierstelliges Kennzeichen mit der Versionsnummer 00; bei Änderung einer IBAN Regel wird die Versionsnummer numerisch aufsteigend fortgeführt. Existieren keine Besonderheiten, so gilt im Feld 14 der Bankleitzahlendatei die Standard IBAN Regel 0000.
Die Deutsche Bundesbank übernimmt die Verwaltung und - zwei Monate vor dem jeweiligen Gültigkeitstermin der Bankleitzahlendatei – die Veröffentlichung der IBAN Regeln. Alle interessierten Marktteilnehmer können auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank im geschützten Bereich (ExtraNet) eine mit um das Kennzeichen für die anzuwendende IBAN Regel erweiterte Bankleitzahlendatei downloaden.