Laut EU Verordnung werden Kontonummer und Bankleitzahl von der IBAN ersetzt.
Die IBAN wird das zentrale Element der Kundenkennung und der Kontoidentifizierung sein.
Seit dem 1. Februar 2014 sieht die SEPA Verordnung vor, dass nationale SEPA Transaktionen auch ausschließlich mit der IBAN beauftragt werden können.
Das so genannte IBAN ONLY Verfahren basiert auf der europäischen Enddatum Regulierung und wird durch das deutsche SEPA Begleitgesetz legitimiert.
Es bleibt dem Bankkunden jedoch unbenommen, auch nach diesem Zeitpunkt den BIC weiterhin im Datensatz an seine Bank mit zu senden.
Ab dem 1. Februar 2016 gilt das IBAN ONLY Verfahren auch für grenzüberschreitende Zahlungen. Die Nutzer von SEPA Überweisung und SEPA Lastschrift müssen dann die BIC nicht mehr vorab dem Vertragspartner mitteilen.
IBAN only bedeutet lediglich, dass der Kunde seine Zahlungen nur unter Angabe der IBAN des Begünstigten und ohne Nennung des zugehörigen BIC beauftragen kann. Der BIC muss durch die Bank des Auftraggebers ergänzt werden, da dieser im Interbank-Clearing zwingend erforderlich ist.
Für die Bank des Auftraggebers bedeute es, dass diese beispielsweise eine manuelle Erfassung von SEPA Zahlungen im Online Banking unter der Pflichtangabe einer IBAN jedoch optional ohne BIC ermöglichen muss. Die zugehörige BIC könnte die Bank des Auftraggebers in der Erfassungsmaske automatisch ergänzen, indem diese über das deutsche Bankleitzahlenverzeichnis ermittelt. Hierfür muss die in der angegebenen IBAN enthaltene Bankleitzahl verwendet werden. Sollte der Bankkunde jedoch eine BIC erfassen, dann darf diese BIC nicht durch ein Mapping zum Bankleitzahlenverzeichnis überschrieben werden
Umsetzung der optionalen BIC Lösung im SEPA Überweisungsvordruck |
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Erfordert eine Änderung des Leittextes |
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Erfordert eine Änderung im Merkblatt zu den Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke |
Umsetzung der optionalen BIC Lösung im XML Datensatz |
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Die Angabe einer BIC ist gemäß ISO 20022 ein Pflichtfeld. Von daher muss entweder die BIC im XML Datensatz mitgegeben werden oder das Element Other Identification muss den Eintrag >>NOTPROVIDED<< enthalten. |
Umsetzung der optionalen BIC Lösung in den Zahlungsverkehrssystem |
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Erfordert entweder die Hinzusteuerung einer BIC oder den Eintrag >>NOTPROVIDED<< |
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Erfordert eine ab dem 01.02.2014 geltenden Prüfungslogik, dass bei DE-ISIN die BIC nur noch optional mitgegeben werden muss und sofern diese nicht vorhanden ist, muss das Feld mit dem Eintrag >>NOTPROVIDED<< befüllt werden |
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Erfordert ab dem 01.02.2016 eine Überarbeitung der geltenden Prüfungslogik, da die BIC ab dann in allen SEPA Ländern nicht mehr verpflichtend benötigt wird. |
Anmerkung:
In Deutschland wird die IBAN mit 22 Stellen dargestellt: An den ersten zwei Stellen wird das Länderkennzeichen abgebildet (DE für Deutschland). Eine zweistellige Prüfziffer dient zur Kontrolle der Kontonummer und Bankverbindung vor Ausführung der Zahlung.
Anschließend folgt die achtstellige Bankleitzahl des Kontoinhabers sowie von hinten aufgefüllt die Kontonummer, welche je nach Kreditinstitut bis zu zehn Stellen umfassen kann.