Für die Identifizierung oder Ermittlung einer BIC gibt es diverse Möglichkeiten und Anbieter. In der Regel wird die BIC eines Kreditinstitutes jedoch immer mit im Internetrauftritt ausgewiesen.
Die grundsätzliche Frage, die sich bei der Verwendung einer BIC stellt, ist nicht nur, welche BIC (sofern mehrere vorhanden) auszuwählen ist, sondern ob das Kreditinstitut auch am jeweiligen Zahlungsverkehrsverfahren teilnimmt.
Beispiel |
Wesentliches Merkmal |
TARGET2 |
Zahlung in allen Fremdwährung weltweit möglich |
SEPA |
Zahlung nur in EUR, auf SEPA Teilnehmerländer begrenzt |
Der für Zahlungsdienste relevante BIC kann grundsätzlich dem Feld 8 (Stelle 140 bis 150) der Bankleitzahlendatei der Deutschen Bundesbank entnommen werden. Die entsprechende Zuordnung des BIC zur Bankleitzahl und der IBAN erfolgt über das Feld 2 (Stelle 9) der Bankleitzahlendatei mit dem Merkmal „1“. Enthält Feld 13 der Bankleitzahlendatei eine Nachfolge Bankleitzahl, so ist der dieser Bankleitzahl zugeordnete BIC zu verwenden.
Anmerkung:
Die IBAN Regel 0001 erfordert eine besondere Beachtung, weil hiernach keine IBAN Ermittlung erfolgen darf, da die gekennzeichnete Bankleitzahl im Zahlungsverkehr nicht mehr verwendet wird.
Die Deutsche Bundesbank bietet einen für den nationalen deutschen Zahlungsverkehr relevanten Extrakt als Interbankenband (Bankleitzahldatei) an, welcher entweder über einen Zahlungsdienstleister per gesicherten Download (inkl. Änderungsdienst), aus dem ExtraNet der Deutschen Bundesbank oder auch direkt von der Homepage der Deutschen Bundesbank im ASCII Format, als PC Text oder PC Excel erhältlich ist.