Die Regulierung der Instant Payments verpflichtet Zahlungsdienstleister dazu, Echtzeitüberweisungen und Sammel-Echtzeitüberweisungen über alle Vertriebskanäle anzubieten, die bereits für SEPA-Überweisungen und SEPA-Sammelüberweisungen genutzt werden. Dies stellt sicher, dass Kunden in allen Bereichen des Zahlungsverkehrs die Vorteile von Echtzeitüberweisungen nutzen können, unabhängig davon, welchen Kanal sie bevorzugen.
Eine verpflichtende Unterstützung für alle Auftragsformen und Zugangskanäle gewährleistet sein muss. Dies schließt digitale Datenübertragung (DFÜ), spezielle Servicezentren (SRZ), SB-Medien, papierbasierte Überweisungen (beleghaft), Telefax und Daueraufträge ein. Die Umsetzung betrifft Echtzeitüberweisungen, die analog zu SEPA-Überweisungen auf allen Kanälen angeboten werden sollen.
Die Einführung beleghafter Echtzeitüberweisungen erfordert eine Kombination aus organisatorischen Anpassungen, der Änderung von Überweisungsbedingungen und der Modifizierung bestehender PPS-Prozesse. Eine spezielle Kundenanweisung und die Verwendung eines Briefumschlags für Echtzeitüberweisungen sollen diese Funktionalität ermöglichen, ohne umfangreiche IT-Umstellungen vorzunehmen.
Bei der Erfassung eines Zahlungsauftrags in Anwesenheit des Zahlers sind die VoP-Pflichten sowie die Mitteilungen über den Zahlungsstatus umzusetzen und zu dokumentieren.
Ist der Zahler beim finalen Status nicht anwesend, erfolgt die Mitteilung über den Kontoauszug und optional über die Kontowecker-Funktion. Bei negativer Statusmeldung erfolgt eine schriftliche Mitteilung per Post oder über das Postfach.
Bei der Erfassung von Überweisungen in Anwesenheit des Kunden müssen VoP-Prüfungen durchgeführt und die entsprechenden Ergebnisse dokumentiert werden.
Ist der Kunde beim finalen Status nicht anwesend, erfolgt die Mitteilung über den Kontoauszug und optional über die Kontowecker-Funktion. Eine Klärung über eine aktive Statusmitteilung im Positivfall steht aus.
Fehlgeschlagene Prüfungen: Im Falle einer Ablehnung wird der Zahler über die Gründe informiert, und es wird eine SEPA-Alternative angeboten, sofern das Konto entsprechend gekennzeichnet ist.
Im Telefon-Banking werden Echtzeitüberweisungen i.d.R. über zwei etablierte Wege abgewickelt: das automatisierte Voice-Banking und das manuell durchgeführte KSC-Banking durch Mitarbeiter. Beide Erfassungswege müssen entsprechend erweitert werden, um die Beauftragung von Echtzeitüberweisungen zu ermöglichen.
Der Prozess für Echtzeitüberweisungen im Telefon-Banking muss so gestaltet werden, dass er die gesetzlich geforderte Transparenz und Sicherheit gewährleistet.
Die Bereitstellung von Instant Payments über alle relevanten Kanäle bringt erhebliche technische und organisatorische Herausforderungen mit sich: