Pflichten eines Zahlungsdienstleisters in Bezug auf die Kommunikation über den Status von Echtzeitüberweisungen
Der Zahler muss sofort über Erfolg oder Misserfolg einer Echtzeitüberweisung informiert werden (Artikel 4 e)
Die ordnungsgemäße Information des Zahlers über den Ausführungsstatus einer Echtzeitüberweisung ist ein wesentlicher Bestandteil des Zahlungsprozesses. Dabei soll sichergestellt werden, dass der Zahler sowohl im Erfolgs- als auch im Misserfolgsfall einer Zahlung unmittelbar und unentgeltlich benachrichtigt wird. Die Implementierung dieser Benachrichtigung ist eine Anforderung gemäß den aktuellen regulatorischen Vorgaben und wird durch die Zahlungsdienstleister (ZDL) gewährleistet.
Die Zahlungsstatusbenachrichtigung erfolgt über verschiedene Zugangskanäle und muss den Zahler aktiv und zeitnah über den Status informieren. Im Speziellen bedeutet dies: