Die EU-Verordnung (EU) 2024/886 bringt umfassende Neuerungen im Bereich des Zahlungsverkehrs, insbesondere für Sammel-Echtzeitüberweisungen. Diese Erweiterung stellt sicher, dass Sammel-Echtzeitüberweisungen flächendeckend bereitgestellt werden und dieselbe Effizienz und Sicherheit wie Einzelüberweisungen bieten.
Die Verordnung verlangt, dass Sammel-Echtzeitüberweisungen über alle bestehenden Kanäle, die bereits SEPA-Sammelüberweisungen unterstützen, angeboten werden. Dies umfasst:
Ein entscheidender Aspekt der Sammel-Echtzeitüberweisungen ist die Bereitstellung des Payment-Status-Reports (PSR), der den Status der Transaktionen in Echtzeit dokumentiert. Die Verordnung schreibt vor, dass der PSR kostenfrei zur Verfügung gestellt werden muss, um Transparenz zu schaffen und den Kunden eine nahtlose Überwachung ihrer Transaktionen zu ermöglichen. Diese Funktion steigert das Vertrauen und die Nutzung von Echtzeit-Transaktionen.
Die Einführung der Sammel-Echtzeitüberweisungen muss bis zum 9. Oktober 2025 abgeschlossen sein. Ab diesem Datum besteht die Verpflichtung, das Produkt über alle Kanäle anzubieten, die bereits SEPA-Sammelüberweisungen unterstützen. Eine rechtzeitige Umsetzung ist notwendig, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und potenzielle Sanktionen zu vermeiden.
Zur Vorbereitung der Implementierung müssen Zahlungsdienstleister umfassende Anpassungen vornehmen:
Die Einführung der Sammel-Echtzeitüberweisungen erfordert auch Änderungen im Preis- und Leistungsverzeichnis sowie in den allgemeinen Bedingungen für den Überweisungsverkehr. Diese Anpassungen müssen bis zum 9. Oktober 2025 umgesetzt und durch eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden vereinbart werden.
Ab dem 9. Oktober 2025 sind Zahlungsdienstleister verpflichtet, Sammel-Echtzeitüberweisungen in allen Kanälen anzubieten, die bisher SEPA-Sammelüberweisungen unterstützen. Diese Verpflichtung stellt sicher, dass Geschäftskunden und andere Nutzergruppen die Möglichkeit haben, von der schnellen und effizienten Abwicklung von Echtzeit-Sammeltransaktionen zu profitieren.
Die individuelle Vereinbarung zur Nutzung von Sammel-Echtzeitüberweisungen wird ab dem 9. Oktober 2025 nicht mehr notwendig sein. Kunden, die bisher solche Vereinbarungen hatten, werden über die Anpassung der Produktstruktur informiert. Diese Mitteilung wird Bestandteil des Änderungsangebotes und dient der Klarstellung, dass das Angebot ab sofort für alle Kunden gleichermaßen verfügbar ist.
Die bisher möglichen Zusatzvereinbarungen für Echtzeit-Sammelüberweisungen (z.B. alternative Ausführung als SEPA-Überweisung) sind zukünftig nicht mehr erlaubt.
Der Vorbehalt, Sammelüberweisungen bis zu 4 Stunden an Ultimotagen auszuführen, entfällt ab Oktober 2025.
Ein Nichtverbraucher kann jederzeit auf die Empfängerüberprüfung verzichten, um zu vermeiden, dass Überweisungen aufgrund von Abweichungen beim Empfängernamen gestoppt werden. Die Entscheidung darüber liegt beim Zahler und nicht beim Zahlungsdienstleister.