Instant Payment - Sammel-Echtzeitüberweisungen

Die EU-Verordnung (EU) 2024/886 bringt umfassende Neuerungen im Bereich des Zahlungsverkehrs, insbesondere für Sammel-Echtzeitüberweisungen. Diese Erweiterung stellt sicher, dass Sammel-Echtzeitüberweisungen flächendeckend bereitgestellt werden und dieselbe Effizienz und Sicherheit wie Einzelüberweisungen bieten.


Anforderungen an Sammel-Echtzeitüberweisungen

Die Verordnung verlangt, dass Sammel-Echtzeitüberweisungen über alle bestehenden Kanäle, die bereits SEPA-Sammelüberweisungen unterstützen, angeboten werden. Dies umfasst:

  • Filialen und Selbstbedienungsterminals
    Kunden müssen die Möglichkeit haben, Sammel-Echtzeitüberweisungen direkt in den Filialen oder an SBTs auszuführen.

  • Online-Banking für Privat- und Geschäftskunden
    Die Integration in bestehende Online-Banking-Plattformen ist essenziell, um eine reibungslose Nutzung zu gewährleisten.

  • Banking-Apps
    Mobile Anwendungen müssen angepasst werden, um eine schnelle und sichere Durchführung von Sammel-Echtzeitüberweisungen zu ermöglichen.

  • Software-Schnittstellen wie EBICS und FinTS
    Institutionelle Kunden und Unternehmen, die über Software-Schnittstellen Transaktionen ausführen, müssen Zugriff auf die Sammel-Echtzeitüberweisung erhalten.

  • Telefonbanking und Kundenzentren
    Auch über diese Kanäle soll der Service verfügbar sein, um eine breite Nutzung zu fördern.

Kostenfreie Bereitstellung des Payment-Status-Reports (PSR)

Ein entscheidender Aspekt der Sammel-Echtzeitüberweisungen ist die Bereitstellung des Payment-Status-Reports (PSR), der den Status der Transaktionen in Echtzeit dokumentiert. Die Verordnung schreibt vor, dass der PSR kostenfrei zur Verfügung gestellt werden muss, um Transparenz zu schaffen und den Kunden eine nahtlose Überwachung ihrer Transaktionen zu ermöglichen. Diese Funktion steigert das Vertrauen und die Nutzung von Echtzeit-Transaktionen.

Zeitplan und Fristen

Die Einführung der Sammel-Echtzeitüberweisungen muss bis zum 9. Oktober 2025 abgeschlossen sein. Ab diesem Datum besteht die Verpflichtung, das Produkt über alle Kanäle anzubieten, die bereits SEPA-Sammelüberweisungen unterstützen. Eine rechtzeitige Umsetzung ist notwendig, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und potenzielle Sanktionen zu vermeiden.

Technische und organisatorische Vorbereitungen

Zur Vorbereitung der Implementierung müssen Zahlungsdienstleister umfassende Anpassungen vornehmen:

  • IT-Infrastruktur
    Bestehende Systeme müssen erweitert und getestet werden, um eine reibungslose Verarbeitung von Sammel-Echtzeitüberweisungen zu gewährleisten.

  • Schulung von Mitarbeitern
    Schulungen sind erforderlich, um das Personal mit den neuen Prozessen und Systemanpassungen vertraut zu machen und die Kundenbetreuung zu optimieren.

  • Kundeninformation
    Transparente Informationskampagnen müssen durchgeführt werden, um Kunden über die neuen Möglichkeiten und die Nutzung der Sammel-Echtzeitüberweisung zu informieren.

Integration in das Preis- und Leistungsverzeichnis (PuLV)

Die Einführung der Sammel-Echtzeitüberweisungen erfordert auch Änderungen im Preis- und Leistungsverzeichnis sowie in den allgemeinen Bedingungen für den Überweisungsverkehr. Diese Anpassungen müssen bis zum 9. Oktober 2025 umgesetzt und durch eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden vereinbart werden.

Verpflichtung zur flächendeckenden Bereitstellung

Ab dem 9. Oktober 2025 sind Zahlungsdienstleister verpflichtet, Sammel-Echtzeitüberweisungen in allen Kanälen anzubieten, die bisher SEPA-Sammelüberweisungen unterstützen. Diese Verpflichtung stellt sicher, dass Geschäftskunden und andere Nutzergruppen die Möglichkeit haben, von der schnellen und effizienten Abwicklung von Echtzeit-Sammeltransaktionen zu profitieren.

Abschaffung individueller Vereinbarungen

Die individuelle Vereinbarung zur Nutzung von Sammel-Echtzeitüberweisungen wird ab dem 9. Oktober 2025 nicht mehr notwendig sein. Kunden, die bisher solche Vereinbarungen hatten, werden über die Anpassung der Produktstruktur informiert. Diese Mitteilung wird Bestandteil des Änderungsangebotes und dient der Klarstellung, dass das Angebot ab sofort für alle Kunden gleichermaßen verfügbar ist.

Sonderregelungen für Echtzeit-Sammelüberweisungen

Abschaffung zusätzlicher Vereinbarungen

Die bisher möglichen Zusatzvereinbarungen für Echtzeit-Sammelüberweisungen (z.B. alternative Ausführung als SEPA-Überweisung) sind zukünftig nicht mehr erlaubt.

Zeitliche Einschränkungen

Der Vorbehalt, Sammelüberweisungen bis zu 4 Stunden an Ultimotagen auszuführen, entfällt ab Oktober 2025.

Verzicht auf Empfängerüberprüfung

Ein Nichtverbraucher kann jederzeit auf die Empfängerüberprüfung verzichten, um zu vermeiden, dass Überweisungen aufgrund von Abweichungen beim Empfängernamen gestoppt werden. Die Entscheidung darüber liegt beim Zahler und nicht beim Zahlungsdienstleister.

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