Instant Payment - Meldepflichten

Erfüllung neuer Meldepflichten (Artikel 15)

Meldepflichten für Zahlungsdienstleister (PSPs)

eine Meldepflicht für Zahlungsdienstleister (ZDL). Demnach müssen ZDL ihren zuständigen Behörden alle 12 Monate Berichte vorlegen, die folgende Informationen umfassen:

    Die Höhe der Entgelte für Überweisungen und Echtzeitüberweisungen,
    Details zu Zahlungskonten,
    Angaben über abgewiesene Zahlungsausführungen.

Der Berichtszeitraum erstreckt sich vom 26. Oktober 2022 bis zum Ende des vorangegangenen Kalenderjahres. Die erste Meldung muss 12 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung erfolgen.


Meldepflichten für Zahlungsdienstleister (PSPs)

Jährliche Berichterstattung

Zahlungsdienstleister sind verpflichtet, ihren zuständigen Behörden jährlich über bestimmte Entwicklungen zu berichten.

Berichtsinhalte

  • Entgeltentwicklung
    PSPs müssen Informationen über die Preisentwicklung bei Überweisungen, Echtzeitüberweisungen und Zahlungskonten bereitstellen.

  • Anteil der Ablehnungen
    Der Bericht muss auch den Anteil der abgelehnten Zahlungen beinhalten, sowohl im nationalen als auch im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr, die aufgrund gezielter finanzieller Restriktionsmaßnahmen verweigert wurden.

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