Instant Payment - AGB-rechtliche Umsetzung

Die Verordnung (EU 2024/886) bringt umfassende Anpassungen für den Überweisungsverkehr mit sich, die ab dem 9. Oktober 2025 in Kraft treten. Diese Veränderungen betreffen besonders die vertraglichen Regelungen des Girokontovertrags und erfordern eine ausdrückliche Zustimmung aller Bestandskunden. Da die Anpassungen wesentliche Vertragsinhalte betreffen, die sowohl das Leistungsversprechen als auch die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien beeinflussen, sind sie als rechtserhebliche Änderungen einzustufen.

Notwendigkeit der Anpassung

Neben den technischen und prozessualen Anpassungen in den verschiedenen Vertriebskanälen müssen auch die Bedingungen für Echtzeit-Überweisungen, Echtzeit-Sammelüberweisungen sowie die allgemeinen Bedingungen für den Überweisungsverkehr und das Preis- und Leistungsverzeichnis (PuLV) aktualisiert werden. Ziel ist es, diese bisherigen Bedingungswerke in ein einheitliches und rechtskonformes Bedingungswerk zu überführen.


Voraussichtlich betroffenen Formulare im Rahmen der Anpassungen

Im Zuge der regulatorischen Anpassungen im Zahlungsverkehr müssen eine Vielzahl von Formularen aktualisiert werden. Diese Formulare decken verschiedene Aspekte des Zahlungsverkehrs ab und gewährleisten, dass alle vertraglichen und prozessualen Anforderungen den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
    Anpassungen notwendig, um die neuen Bedingungen für Echtzeit-Überweisungen zu integrieren.

  • Preis- und Leistungsverzeichnis
    Aktualisierung der Preisstruktur, insbesondere für Echtzeitüberweisungen und neue Preisklauseln.

  • Änderungsdokument zum Preis- und Leistungsverzeichnis
    Enthält spezifische Änderungen zur Einführung neuer Preisstrukturen und Bedingungen.

  • Preisaushang
    Anpassung der veröffentlichten Preise für verschiedene Zahlungsverkehrsdienstleistungen.

  • Vereinbarung zur Ausführung von Telefax-Überweisungen
    Diese Vereinbarung bedarf einer Überarbeitung oder Entfernung.

  • Bedingungen für den Überweisungsverkehr
    Aktualisierung zur Einbeziehung der neuen Prozesse für SEPA- und Echtzeitüberweisungen.

  • Bedingungen für Echtzeit-Überweisungen
    Überarbeitung zur Sicherstellung der Compliance mit den neuen VoP- und Ausführungsanforderungen.

  • Bedingungen für Echtzeit-Sammelüberweisungen
    Integration spezifischer Regelungen für Sammelüberweisungen im Echtzeitverfahren.

  • Bedingungen für das Online-Banking
    Erweiterung um die neuen Anforderungen und Funktionen zur Echtzeitüberweisung.

  • Vereinbarung über die Ausführung von Echtzeit-Sammelüberweisungen
    Zusätzliche Optionen und spezielle Bedingungen für diese Überweisungsart.

  • SEPA Überweisung
    Einbeziehung neuer Details zur Verfügbarkeit und den Anforderungen an Echtzeitüberweisungen.

  • Entgeltinformation und Entgeltaufstellung
    Dokumente zur Information der Kunden über die anfallenden Gebühren müssen entsprechend aktualisiert werden.

  • Informationen für den Zahlungsdienstnutzer – Online-Banking
    Anpassung der Kundeninformationen, um die neuen Überweisungsoptionen und Sicherheitsanforderungen zu reflektieren.

  • Bedingungen für Datenfernübertragung (Opt-Out für VoP / Information über den Zahlungsstatus)
    Diese Bedingungen müssen angepasst werden, um die neuen gesetzlichen Anforderungen zu VoP und Zahlungsstatusinformationen zu integrieren.

  • Bedingungen für den beleglosen Datenaustausch unter Einschaltung von Service-Rechenzentren (Opt-Out für VoP / Information über den Zahlungsstatus):
    Überarbeitung notwendig, um den aktuellen Vorschriften zur Datenübermittlung gerecht zu werden.

  • Bedingungen für das Telefon-Banking
    Anpassung zur Einbindung der erweiterten Funktionalitäten für Echtzeitüberweisungen und VoP-Prüfungen.

  • Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke
    Diese Richtlinien müssen aktualisiert werden, um die neuen Formate und Verfahren zu berücksichtigen.

  • Richtlinien für die Beteiligung von Service-Rechenzentren am beleglosen Datenaustausch per Datenfernübertragung (DFÜ)
    Überarbeitung erforderlich, um die sichere und regelkonforme Datenübermittlung zu gewährleisten.

  • Abkommen über die Datenfernübertragung zwischen Kunden und Kreditinstituten (DFÜ-Abkommen), Anlage 3
    Überprüfung und Anpassung der Vereinbarungen, um den neuen Echtzeit- und VoP-Anforderungen zu entsprechen.

  • Abkommen über die SEPA-Inlandsüberweisung (VoP)
    Anpassung zur Berücksichtigung der VoP-Prüfung und der damit verbundenen Mitteilungspflichten.

  • Abkommen über die SEPA-Inlandsechtzeitüberweisung
    Erweiterung, um die aktuellen Echtzeitüberweisungsprozesse und eventuelle Limitüberwachungen zu integrieren.regelkonforme Datenübermittlung zu gewährleisten.

  • Abkommen über die Datenfernübertragung zwischen Kunden und Kreditinstituten (DFÜ-Abkommen), Anlage 3
    Überprüfung und Anpassung der Vereinbarungen, um den neuen Echtzeit- und VoP-Anforderungen zu entsprechen.

  • Abkommen über die SEPA-Inlandsüberweisung (VoP)
    Anpassung zur Berücksichtigung der VoP-Prüfung und der damit verbundenen Mitteilungspflichten.

  • Abkommen über die SEPA-Inlandsechtzeitüberweisung
    Erweiterung, um die aktuellen Echtzeitüberweisungsprozesse und eventuelle Limitüberwachungen zu integrieren.

Anpassungsnotwendigkeiten

  • Inhaltliche Überarbeitungen
    Jede Formularvorlage muss auf Übereinstimmung mit den neuen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen überprüft und entsprechend angepasst werden.

  • Juristische Prüfung
    Vor der Einführung der neuen Formulare ist eine umfassende juristische Prüfung erforderlich, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten.

  • Kommunikation und Schulung
    Die Mitarbeiter müssen über die Änderungen geschult werden, um eine reibungslose Implementierung und Kundenberatung zu ermöglichen.

  • Technische Integration
    Die digitalen Systeme und Prozesse, die diese Formulare verwalten, müssen aktualisiert und getestet werden, um die neuen Formate und Inhalte zu unterstützen.

Umsetzung und Fristen

Die neuen Überweisungsbedingungen treten schrittweise in Kraft:

  • 9. Januar 2025
    Beginn der Anwendung der neuen Regelungen bezüglich des Eingangs von Überweisungsaufträgen.

  • 9. Oktober 2025
    Vollständige Anwendung der neuen Bedingungen für den gesamten Überweisungsprozess.

Die Anpassung des Preis- und Leistungsverzeichnisses ist insbesondere bezüglich der neuen Ausführungsfristen erforderlich. Hierbei gilt der Grundsatz: Schweigen des Kunden wird nicht als Zustimmung gewertet. Eine explizite Reaktion des Bestandskunden ist erforderlich, um die neuen Bedingungen zu akzeptieren. Sollte der Kunde die Zustimmung verweigern, kann dies zur Kündigung des Girokontovertrags durch das Finanzinstitut führen.

Einführung neuer Bedingungen

  • Anpassung der Überweisungsbedingungen
    • Einführung und Integration von Zugangswegen und der IBAN-Namensprüfung (VoP).
    • Anpassung der bestehenden Bedingungen, um die Nutzung von Echtzeitüberweisungen zu regeln.
    • Hinzufügen spezifischer Bestimmungen für die Sammelverarbeitung von Echtzeitüberweisungen
  • Anpassung des Preis- und Leistungsverzeichnisses
    • Aktualisierung der rechtlichen Bezeichnungen, um den aktuellen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen
    • Integration neuer Zugangskanäle, die Echtzeitüberweisungen ermöglichen
    • Insbesondere die Ausführungsfristen und die Einführung neuer Preisklauseln, wie z.B. für beleghafte Echtzeitüberweisungen.

Zustimmungsmechanismus

Die AGB-rechtliche Umsetzung erfordert den Einsatz des sogenannten AGB-Zustimmungsmechanismus. Dieser sorgt dafür, dass alle vertraglichen Änderungen rechtswirksam und transparent kommuniziert werden. Kunden müssen durch ausdrückliche Zustimmung die neuen Bedingungen annehmen, bevor diese in Kraft treten. Ein Zwang zur Zustimmung ist unzulässig und kontraproduktiv, weshalb die Sparkassen und Banken auf eine klare und nachvollziehbare Kommunikation der Anpassungen achten müssen.

Vorteile des AGB-Zustimmungsmechanismus

  • Rechtssicherheit
    Stellt sicher, dass alle Änderungen rechtswirksam und ordnungsgemäß in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen integriert werden.

  • Transparenz
    Kunden verstehen die neuen Bedingungen und deren Auswirkungen.

  • Compliance
    Erfüllt die Anforderungen der EU-Regulierung für Instant Payments und stellt sicher, dass die Banken die gesetzlich geforderten Anpassungen umsetzen.

Einbindung der Bestandskunden

Alle Bestandskunden mit Girokontovertrag müssen ab Oktober 2024 ein entsprechendes Änderungsangebot zur ausdrücklichen Zustimmung erhalten. Um dies zu gewährleisten, sollten die Banken:

  • Frühzeitig informieren
    Die Kunden rechtzeitig über die bevorstehenden Änderungen und deren Auswirkungen in Kenntnis setzen.

  • Zustimmungskampagnen durchführen
    Diese können auch mit anderen laufenden Projekten gebündelt werden, um die Kundenkommunikation zu optimieren.

  • Transparente Dokumentation bieten
    Den Kunden eine leicht verständliche Synopse oder Zusammenfassung der geänderten Bedingungen bereitstellen.

Konsequenzen bei Nichtzustimmun

Sollte ein Kunde die Zustimmung zu den neuen Bedingungen verweigern, bleibt dem Finanzinstitut die Möglichkeit, den Girokontovertrag zu kündigen. Hierbei ist eine rechtssichere und faire Abwicklung zu gewährleisten, um den Kunden die Chance zu geben, Alternativen zu prüfen.

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