Diese SEPA FAQ Seite hat den Anspruch, Antworten auf einige mögliche SEPA Fragen zu geben, die in den anderen SEPA Kapiteln nicht behandelt werden. Hier geht es um folgende SEPA FAQs:
SEPA FAQ Preis und Leistungsverzeichnis der Kreditinstitute |
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Entgelte für SEPA Produkte |
Für Zahlungen in und aus der Schweiz sowie Monaco (Drittstaaten) können andere Entgelte vereinbart werden als für SEPA Zahlungen innerhalb des EWR.
Die EU Preisverordnung 924/2009 findet hier keine Anwendung. |
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SEPA FAQ SEPA Überweisung |
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SEPA Überweisung an einemn falschen Empfänger |
Liegt die Ursache für die Fehlleitung der SEPA Überweisung darin, dass der Bankkunde eine fehlerhafte Kundenkennung des Zahlungsempfängers verwendet hat, dann hat er keine Erstattungsansprüche gegenüber seinem Kreditinstitut. In diesem Fall muss er sich das Geld vom unberechtigten Zahlungsempfänger zurückholen.
Sollte der unberechtigte Zahlungsempfänger das Geld nicht zurück überweisen, bleibt dem Zahler nur noch die Möglichkeit aus Erstattung des Betrages zu klagen.
Damit der Zahler überhaupt seinen Anspruch gerichtlich geltend machen kann, ist zwischen den deutschen Banken ein Auskunftsverfahren für SEPA Überweisungen ab 20,00 EURO vereinbart.
Die Bank des Zahlers kann damit von der Bank des Zahlungsempfängers eine Auskunft über Name und Adresse des tatsächlichen Zahlungsempfängers verlangen, wenn dieser die Herausgabe eines ungerechtfertigt erlangten SEPA Überweisungsbetrages ablehnt.
Anmerkung: Die Haftung der Zahlungsdienstleister bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung eines Zahlungsauftrags sowie eine Nachforschungspflicht ist im § 675y BGB geregelt. |
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SEPA IBAN und Namensabgleich |
Aufgrund der kurzen SEPA Ausführungsfristen ist eine vollautomatische Verarbeitung des Transaktionsvorganges erforderlich.
Kreditinstitute sich deshalb nicht mehr verpflichtet, im SEPA Überweisungsauftrag den Namen des Zahlungsempfängers mit dessen IBAN auf Plausibilität abzugleichen |
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Online Banking |
Die übergangsweise Weiternutzung von Kontonummer und Bankleitzahl im Online Banking ist bis Ende Januar 2016 möglich.
Die Bankverbindungen werden von den Kreditinstituten automatisch in IBAN und BIC umgerechnet.
Bei SEPA Inlandsüberweisungen im Online Banking wird ab dem 1. Februar 2014 nur noch die IBAN benötigt. |
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SEPA FAQ Lastschrift |
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SEPA Migrationbrief Information über Migration von Einzugsermächtigung in SEPA Mandate |
Textuelle Unterrichtung des Vertragsnehmers über die SEPA Umstellung vom DTA Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA Basis-Lastschriftverfahren vor dem ersten SEPA Basis-Lastschrifteinzug unter Angabe der SEPA Gläubiger ID und der SEPA Mandatsreferenz |
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SEPA Pre-notification SEPA Vorabmitteilung SEPA Vorabinformation SEPA Vorabankündigung |
Eine SEPA Lastschrift wird bereits mit der Unterzeichnung des SEPA Mandats autorisiert. Das Fehlen der Versendung einer SEPA Vorabankündigung hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit eines SEPA Lastschriftmandat.
Unterbleibt die Vorabankündigung an den Zahlungspflichtigen, trägt den hieraus resultierenden Schaden (höhere Wahrscheinlichkeit einer Rücklastschrift, Reputationsschaden) jedoch der Zahlungsempfänger.
Die Vorabankündigung dient vorrangig der Liquiditätsplanung des Zahlungspflichtigen, um die entsprechende Deckung auf dem Konto vorzuhalten. Durch Mitteilung einer SEPA Gläubiger ID und einer SEPA Mandatsreferenz kann diese eindeutig einer SEPA Lastschrift zugeordnet werden.
Sofern der Vertragspartner nicht gleichzeitig auch der zahlungspflichtige Kontoinhaber ist, kann in AUSNAHMEFÄLLEN (Adresse des Kontoinhabers ist nicht bekannt und konnte auch nicht ermittelt werden) ersatzweise der Vertragspartner - mit der Bitte diese Information an den Kontoinhaber weiter zu leiten – angeschrieben werden.
Gegebenenfalls hierdurch entstehende SEPA Rücklastschriften und daraus resultierende Risiken gegen zu Lasten des Zahlungsempfängers.
Die Fälligkeitsdatums kann als periodische Zeitangabe (… jeweils zum 1. Arbeitstag eines Monats, beginnend ab Monat/ Jahr) oder auch als konkretes Kalenderdatum (… jeweils zum TT.MM.JJJJ, TT.MM.JJJJ usw.) angegeben werden.
Die SEPA Vorabankündigung muss grundsätzlich neu erstellt werden, wenn sich aufgrund von Verzögerungen (z.B. technischen Schwierigkeiten) das Fälligkeitsdatum ändert.
Selbiges gilt dafür, wenn sich aufgrund einer Teilrückgabe einer Warensendung der Betrag einer SEPA Folgelastschrift ändert.
Der Zahlungsempfänger muss sich vor der Einreichung einer SEPA Lastschrift nicht vergewissern, dass seine Pre-notification vom Zahlungspflichtigen empfangen wurde. Es reicht aus, wenn der Versand nachgewiesen werden kann.
Eine SEPA Pre-Notification Verzichtserklärung vom Kunden ist zulässig.
Anmerkung: Ein Zahlungsempfänger muss seine Verpflichtung en aus der Inkassovereinbarung mit seiner Hausbank erfüllen. Pflichtverletzungen können zur Auflösung des Vertragsverhältnisses führen, wenn der Zahlungsempfänger diese bewusst begeht. |
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SEPA Gläubiger ID und SEPA Mandatsreferenz |
Eine Prüfung der Daten der SEPA Gläubiger ID mit den Daten des Empfängers findet im Rahmen der SEPA Lastschriftverarbeitung nicht statt. Die Prüfziffer innerhalb der SEPA Gläubiger ID muss jedoch stimmen.
In Zusammenhang mit der SEPA Gläubiger ID muss der Gläubiger für jedes SEPA Mandat eine eindeutige, einmalige SEPA Mandatsreferenz vergeben, so dass die Kombination aus beiden Daten im SEPA Land einmalig ist. |
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SEPA Basis-Lastschrift vs. SEPA Firmen-Lastschrift |
SEPA Firmen-Lastschriften sind nur dann zulässig, wenn der Zahlungspflichtige kein Verbraucher ist.
Das SEPA Basis-Lastschriftverfahren steht dagegen sowohl Firmen als auch Verbrauchern zur Verfügung. |
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Kennzeichnung SEPA Sequenz Typ bei SEPA Erstlastschrift bzw. SEPA Folgelastschrift |
Es ist davon auszugehen, dass die Kreditinstitute auf der Einreicher Seite (Gläubiger) keine SEPA Sequenz prüfen werden.
Voraussichtlich kann man auch für die Schuldnerseite davon ausgehen, dass SEPA Lastschriften mit fehlender SEPA Erstlastschrift von der Bank des Zahlungspflichtigen nicht abgewiesen werden. |
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SEPA Lastschrift Einlösung im Ausland
Status per I. Quartal 2013 |
Konten von Bezogen sind u. a. in den Ländern Luxemburg, Italien, Finnland, Malta und Österreich aufgrund von Verbraucherschutz generell für SEPA Lastschriften gesperrt und müssen von den Kontoinhabern explizit für die SEPA Lastschrift frei geschaltet werden.
Zusätzlich sind noch einige der Banken noch nicht über das EBA Clearing erreichbar.
In der Folge ist derzeit mit einer relativ hohen Rücklastschriftquote zu rechnen. Der manuelle Aufwand für persönliche Klärungen mit dem Bezogenen und den bezogenen Banken ist von daher recht groß. |
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Auftraggeber und Empfänger einer Transaktion sind bei derselben Bank |
Institutsinterne Zahlungsvorgänge (Zahlungsempfängerbank und Bank des Zahlungspflichtigen sind identisch), bei denen ein und derselbe Kunde beteiligt ist, müssen nicht als SEPA Lastschrift ausgeführt werden.
Derartige Transaktionen können als eine interne Umbuchung behandelt werden. Eine eindeutige Grundlage für diese praxisorientierte Handhabung ist in der SEPA Migrationsverordnung jedoch nicht zu entnehmen.
Sofern der Zahlungspflichtige und der Zahlungsempfänger identisch sind, die Konten jedoch bei unterschiedlichen Kreditinstituten geführt werden, ist für einen SEPA Lastschrifteinzug die Erteilung eines SEPA Mandats erforderlich. |
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Verantwortlichkeit für die Prüfung der Einhaltung von SEPA Vorschriften |
Jeder Zahlungsdienstnutzer und jeder Zahlungsdienstleister ist für die Einhaltung der für ihn gültigen SEPA Vorschriften verantwortlich.
Für Zahlungsdienstnutzer basieren die SEPA Vorschriften neben den gültigen Gesetzen (BGB, HGB) vor allem auch auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und den entsprechenden SEPA Zahlungsbedingungen |
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SEPA FAQ Mandate |
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SEPA Mandat Pflichtfelder in XML SEPA Dateien (SDD) |
Neben IBAN (und BIC) sind SEPA Gläubiger ID, SEPA Mandatsreferenz und SEPA Mandatsdatum wesentlichen SEPA Mandatsdaten, die in einer SEPA Lastschrift mitgegeben werden müssen. |
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SEPA Mandat Änderung |
Nach einer Änderung der Kontodaten des Zahlungspflichtigen (IBAN und BIC) muss die nächste SEPA Lastschrift als Erstlastschrift unter demselben Mandat mit geänderten Mandatsdaten eingereicht werden. |
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SEPA Mandat Widerruf |
Ein Widerruf eines SEPA Mandats durch den Zahlungspflichtigen gegenüber der Zahlstelle beseitigt eine bis dahin bestehende Autorisierung und damit auch seinen Zahlungsauftrag. |
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SEPA Mandat ungültig durch R-Transaktion |
Wird eine SEPA Lastschrift mit Hinweis „kein gültiges Mandat“ (SEPA Code MD01, Textschlüsselergänzung 909) zurückgegeben, erlischt das SEPA Mandat. |
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Wirkung Sperr- und Begrenzungs- anweisung gegenüber existierenden Mandaten |
Eine Sperr- oder Begrenzungsanweisung kann jederzeit vom Zahler geändert oder zurückgenommen werden. Gerade bei einer Begrenzungsanweisung wird verdeutlicht, dass SEPA Lastschriften unterhalb der vom Zahler festgelegten Grenze weiter vom Zahler autorisiert sind und auch ein Zahlungsauftrag des Zahlers weiterhin vorliegt.
Daraus folgt, dass die Sperr- oder Begrenzungsanweisung nicht das SEPA Mandat als Autorisierung bzw. den Zahlungsauftrag des Zahlers beseitigt, sondern das SEPA Mandat in Bezug auf alle oder bestimmte Lastschriften (zeitweise) überlagert. Nach der Änderung oder Aufhebung einer Sperr- oder Begrenzungsanweisung besteht daher keine Erfordernis zu einer neuen SEPA Mandatserteilung.
Im Zeitpunkt der Überlagerung des SEPA Mandats durch die Sperr- oder Begrenzungsweisung sind solche SEPA Lastschriften nicht autorisiert, die die vom Zahler gesetzten Schranken überschreiten.
Für diese Vorgänge fehlt es dann an einem Zahlungsauftrag, so dass die Informationspflicht nach § 675o BGB (Benachrichtigung seitens des Kreditinstituts des Zahlungspflichtigen über die Nichteinlösung einer SEPA Lastschrift) nicht anzuwenden ist. |
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Papierhafte SEPA Mandatserteilung |
Die SEPA Rulebooks des EPC sehen zwar elektronische SEPA Mandate (SEPA e-Mandat) vor, werden von DK (Deutsche Kreditwirtschaft, vormals ZKA Zentraler Kreditausschuss) b.a.w. nicht unterstützt.
Solange keine SEPA E-Mandate angeboten werden, sind nur papierhafte SEPA Mandate gültig. |
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SEPA Aufbewahrungsvorschriften |
Die Aufbewahrungsvorschriften für SEPA Mandate sind die gleichen wie für andere Verträge. Im Falle eines SEPA Lastschrift Widerspruch nach mehr als 8 Wochen wegen fehlender Autorisierung wird die Bank (bis zu 13 Monate nach der Belastungsbuchung) eine Kopie des SEPA Mandats verlangen.
Erst in einem möglichen Zivilverfahren wird möglicherweise das Original bzw. der Nachweis, dass das Original zum Zeitpunkt der Digitalisierung vorlag, verlangt. |
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Advanced Mandate Information (AMI) |
AMI soll dem Zahlungsempfänger eine Abfrage ermöglichen, ob das Konto des Zahlungspflichtigen für Lastschrifteinzüge unter einem bestimmten SEPA Lastschriftmandat erreichbar ist. Mit dieser Statusaufnahme erfolgt keine Verifizierung der SEPA Mandatsangaben.
Dieses Angebot ist im EPC Regelwerk nur eine Option, die ein Zahlungsdienstleister anbieten kann, aber nicht muss. |
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SEPA FAQ Wertpapiergeschäft |
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Wertpapierorder |
Die Usancen im Bereich des Wertpapiergeschäfts erfordern die Bereitstellung der Wertpapiere sowie die Valuten gerechte Belastung des Kaufpreises zeitgleich auf den zweiten Tag nach der Orderzuteilung. Dieses steht nicht im Einklang zur vorgeschriebenen Vorlagefrist einer SEPA Basis Lastschrift CORE (D-5 bzw. D-2).
Das SEPA Lastschrift Regelwerk bietet jedoch mit der SEPA Basis-Lastschrift SDD COR1 die Möglichkeit einer verkürzter Vorlagefrist (D-1). Die Nutzung von SEPA SDD COR1 erfordert (derzeit) eine bilaterale Vereinbarung zwischen den beteiligten Zahlungsdienstleister. |
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Depot Verrechnungskonto |
Ein Depot Verrechnungskonto wird zum Ausgleich von Wertpapierzahlungen mittels Gut- und Lastschriften benötigt. Juristisch wird dieses in der Regel bei einem Wertpapierbroker geführt.
Basierend auf einer Abrechnungsvereinbarung unterliegen künftig alle "externen" Verrechnungsbuchungen der SEPA Migrationsverordnung.
Dem Verbraucher steht somit künftig ein Rückerstattungsrecht von 8 Wochen zu. Die Minimierung etwaigen Risiken erfordert bei den Brokern Anpassungen der bisherigen Vereinbarungen. |
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Geldmarktkonten |
Geldmarktkonten sind dann keine Zahlungskonten, wenn als Gegenbuchungskonto feste Referenzkonten vereinbart wurden. |
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SEPA Kunde-Bank XML Format |
Eine Anpassung der im DFÜ Abkommen festgelegten Kunde–Bank-Formate für das Wertpapiergeschäft ist b.a.w. nicht geplant. |
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SEPA FAQ Technische Grundlagen |
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Kontoauszug MT940 vs. XML CAMT.053 |
Ein Enddatum für Kontoinformationen im MT940 Format gibt es bisher nicht. Die Datenfelder im MT940 sind jedoch begrenzt, so dass im Sinne einer hohen Automatisierung eine Umstellung auf SEPA CAMT Nachrichten (XML CAMT.053) bereits schon jetzt sinnvoll ist. |
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Konvertierung von Kontonummer und Bankleitzahl in IBAN und BIC |
In Deutschland hat der Gesetzgeber von der Option, von Verbrauchern bei Einzelzahlungen noch bis zum 01.02.2016 Kontonummer und Bankleitzahl zu akzeptieren, Gebrauch gemacht.
Dieses verpflichtet die Banken die Konvertierung in IBAN und für SEPA Einzelaufträge von Verbrauchern kostenlos anbieten zu müssen. |
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SEPA IBAN ONLY Verfahren |
Ab 01.02.2014 müssen auch im Massenzahlungsverkehr inländischer Transaktionen keine BIC mehr angegeben werden. Für Deutschland hat die Bundesbank die Bankleitzahltabelle um den BIC Bestandteil ergänzt.
Ab 01.02.2016 muss auch bei grenzüberschreitenden SEPA Transaktionen kein BIC mehr von den Zahlungsdienstnutzern geliefert werden. Voraussichtlich wird die EBA die Routing Tabellen entsprechend erweitern. |
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SEPA FAQ Rechtliche Grundlagen |
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SEPA IBAN bei Bankenfusionen |
In Falle von Bankenfusionen ändert sich auch die SEPA IBAN |
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SEPA EPC Regelwerke vs. AGB Banken |
Die EPC Regelwerke regeln den Zahlungsverkehr im Interbankenbereich zwischen den Zahlungsdienstleister jedoch nicht das Kunde – Bank Verhältnis.
Im Endnutzer Verhältnis angebotene Zahlungsverkehrsprodukte sind rein bankindividuelle Angebote, deren Rechte und Pflichten in den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt werden |
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SEPA Datenschutz |
Man kann davon ausgehen, dass durch die SEPA Mandatserteilung konkludent auch eine Einwilligung zur Speicherung der im SEPA Mandat enthaltenen Daten enthalten ist, da diese Daten zur Durchführung des Vertrages erforderlich sind und deshalb nach § 28. Abs. 1 Nr. 1 BDSG gespeichert und verarbeitet werden dürfen. |
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SEPA Sanktionen |
Gesetzliche SEPA Sanktionen gegenüber Nicht Zahlungsdienstleister, wenn z.B. in Ausnahmefällen die SEPA Vorabinformation nicht frist- oder formgerecht erfolgt, sind nach dem bisherigen Kenntnisstand nicht angedacht. |