Die Einführung von SEPA (Single European Payment Area) ist zwischenzeitlich zur Realität geworden. Für die Kunden eines Kreditinstitutes gibt es seitdem keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen.
Oder sollte man besser schreiben... sollte es keine mehr geben?
Fühlen Sie sich auf SEPA gut umgestellt? Teilen Sie uns bitte Ihren Status mit!
Nachfolgend werden ein paar erhaltene Umfrageaussagen exemplarisch aufgeführt:
"Obwohl alle Banken für die SEPA Lastschrift erreichbar sein müssen, wird Italien bei allen Banken das Konto für einen SEPA Lastschrifteinzug im Standard „gesperrt“. Ein Kontoinhaber, der in Italien sein Zahlungsverkehrskonto für Lastschriften nutzen möchte, muss es dafür explizit freischalten lassen.“
"In Schweden können Rechnungen elektronisch im Online Banking frei gegeben werden. Die Begleichung der Rechnung erfolgt somit über eine Überweisung vom Bankkonto aus. Ein SEPA Lastschriftverfahren ist in Schweden praktisch nicht erforderlich.“
"In südlichen EU Ländern hat der beleghafte Zahlungsverkehr noch einem hohen Stellenwert. Eine Lastschrift, wonach ein Dritter von sich aus deren Bankkonto belastet, wird kaum gebräuchlich und von daher wenig akzeptiert.“
"In Österreich wird eine SEPA Sicht- Lastschrift ermöglicht, sofern sowohl die Bank des Einreichers als auch die Bank des Zahlungspflichtigen in Österreich ansässig sind.“
"Bisher haben nur rund 100.000 Unternehmen ihre Gläubiger-ID beantragt. Die Bundesbank hat daher zur zügigen Bestellung der Gläubiger-ID aufgerufen. Besonders auch für die vielen Vereine, die ihre Mitgliederbeiträge per Lastschrift einziehen. Die Bundesbank befürchtet, daß viele die Gläubiger-ID erst im 4. Quartal beantragen. Eine rechtzeitige Auslieferung könnte dann eventuell nicht garantiert werden.
Die Wartezeiten für die Gläubiger-ID in Frankreich, über die Hausbank bei der Banque de France zu beantragen, beträgt derzeit bis zu 6 Monaten!"
Link zur Seite der Gläubigeridentifikationsnummer:
https://extranet.bundesbank.de/scp/ oder https://extranet.bundesbank.de/scp/lizenz.do
"Nach unseren Erfahrungen sind nur Banken, die auf diesen Listen aufgeführt sind auch tatsächlich in der Praxis im SEPA-Verfahren erreichbar, Link zum EBA Clearing"
https://www.ebaclearing.eu/SDD-Services-Participants-N=SDD_Core_SDD_B2B-L=EN.aspx
"Die Banken auf den Listen der EPC haben dagegen nur die Absicht erklärt am Verfahren teilnehmen zu wollen, die technische Abwicklung ist damit nicht garantiert"
http://epc.cbnet.info/content/adherence_database
"Wir haben mit SDD Core schon angefangen in den Ländern Luxembourg, Italien, Finnland, Malta und Österreich. Bisher haben wir keine guten Erfahrungen gemacht. Die Konten der Bezogenen sind aufgrund von Verbraucherschutz in den einzelnen Ländern generell für SEPA Lastschriften gesperrt und müssen vom Kontoinhaber explizit für SEPA freigeschaltet werden. Zusätzlich sind immer noch einige der Banken schon gar nicht über das EBA Clearing erreichbar. Wir haben derzeit eine Rücklastschriftquote von rund 15%. Der manuelle Aufwand für persönliche Klärungen mit dem Bezogenen und den bezogenen Banken ist nicht bezifferbar. Unser Spaß an SEPA ist daher begrenzt :-)"
Die französischen Kartellbehörden haben beschlossen, dass im Interbankenverkehr für SDD R-Transaktionen verursachergerecht (Kreditor, Debitor oder jeweilige Bank) ein Betrag in Höhe von 6,8 Cent belastet werden darf.
Die bei uns bisher eingegangenen Informationen lassen darauf schließen, dass zwischen SEPA Anspruch und SEPA Wirklichkeit - insbesondere in Bezug auf kulturelle Unterschiede in den jeweiigen SEPA Teilnehmerländern – noch ein DELTA geschlossen werden muss.
Gerne können Sie uns hierzu eine Info über das nachstehende Kontaktformular mit dem Stichwort „SEPA Erfahrungsbericht“ zusenden.