Jahr |
Aktivität |
Grundsätzliche Bedeutung |
1997 |
Richtlinie 97/5/EG über grenzüberschreitende Überweisungen |
» Festlegung Ausführungsfristen » Geld zurück Garantie bei fehlgeschlagener Überweisungen » Preise für nationale und grenzüberschreitende Überweisungen gleich |
1998 |
Währung EURO |
» Einführung als Buchgeld |
2000 |
Lissabon Agenda
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» Strategische Modernisierung des Zahlungsverkehrs festgeschrieben |
2001 |
EG Verordnung 2560/2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in EUR |
» Beseitigung Preisunterschiede zwischen grenzüber- Schreitenden und nationalen Zahlungen für Überweisungen, Geldabhebungen am Geldautomaten sowie Zahlungen per Kredit/ Debit Karte |
2002 |
Währung EURO |
» Einführung als Bargeld |
2002 |
Gründung des European Payments Council (EPC) |
» Europäische Banken und kreditwirtschaftliche Verbände arbeiten gemeinsam an einer Infrastruktur mit einheitlichen Standards, Verfahren und Prinzipien |
2007 |
Richtlinie über Zahlungsdienste Payments Services Directive (PSD) |
» Schaffung eines EU-weiten Binnenmarkt für den Zahlungsverkehr » Berücksichtigung von Verbraucherschutz Anforderungen » Gleiche Wettbewerbsbedingungen für Anbieter von Zahlungsdiensten » Grenzüberschreitende Zahlungen sollen so einfach, effizient und sicher wie nationale Zahlungen werden, rechtliche Hindernisse sind zu beseitigen |
2008 |
SEPA Überweisung |
» Produkteinführung |
2009 |
SEPA Lastschrift |
» Produkteinführung |
2009 |
Umsetzung der Payments Services Directive ins nationale Recht zum 01.11.2011 |
» Erfordert in Deutschland eine Trennung der Anforderung:
- Aufsichtsrechtliche Umsetzung - Zivilrechtliche Umsetzung (BGB, EGBGB Änderung) |
2009 |
Inkrafttreten überarbeitete EG Verordnung 2560/2001
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» Ausweitung des Grundsatzes der Gebührengleichheit
für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen |
2009 |
Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft [sog. Preisverordnung]
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» Gleiche Entgelte für grenzüberschreitende und inländischen Zahlungen in Euro für alle elektronisch abgewickelten Zahlungen (Überweisung, Lastschrift, Geldautomat, Kredit / Debit Karte) » Angabe von IBAN und BIC bei grenzüberschreitenden Zahlungen » Festlegung der Rahmenbedingungen für SEPA Lastschrift » Übergangsvorschriften für Interbankenentgelt bei Lastschriften (max. 8,8 Cent pro Lastschrift für 3 Jahre zulässig, wenn im, bisherigen nationalen Geschäftsmodell üblich) » Verpflichtung zur Erreichbarkeit für grenzüberschreitende Lastschriften für alle Zahlungsdienstleister, die auch für auf Euro lautende nationale Lastschriften erreichbar sind (Euroländern ab November 2010; in Nicht Euroländern ab November 2014) |
2010 |
Entwurf zur Festlegung von technischen Vorschriften für SEPA Überweisung und Lastschrift |
» Im Wesentlichen beschreibt die EU Kommission im Entwurf das jetzige SEPA Verfahren, das die Banken im European Payment Council entwickelt haben. Da nicht alle Anforderungen von demSEPA Verfahren erfüllt werden, ist eine Anpassung der Rulebooks und Implementation Guidelines erforderlich |
2011 |
Vorbereitung einer Regulierung von Endterminen für die SEPA Migration
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» ECOFIN (Rat für Wirtschaft und Finanzen der europäischen Union) beauftragt EU Kommission zur Prüfung der Rahmenbedingungen zur Festsetzung von Endterminen » EU Parlament und EPC für Auslauftermin von nationalen Verfahren » Konsultationsverfahren der EU Kommission ergab Zustimmung der Marktteilnehmer für Festlegung eines Endtermins für nationale Verfahren sowie Festschreibung einer Erreichbarkeitsverpflichtung für SEPA Überweisungen analog Core Lastschrift (VO 924/2009) |
2012 |
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 |
» Verordnung des EU Parlaments und des Rates Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen/ Lastschriften in Euro. |
Die Kreditinstitute mussten im SEPA Geltungsbereich PSD konforme Bedingungen sicherstellen.
Unter diese PSD Bestimmungen fallen sowohl SEPA Zahlungsverkehrsinstrumente als auch die jeweiligen nationalen Zahlungsverkehrsinstrumente.