Das Europäische Parlament und der Europäische Rat diskutierten lange Zeit über den von der EU Kommission am 16.12.2010 vorgelegten EU Verordnungsentwurf zur Festlegung von technischen
Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in der Währung Euro.
Seit der EU Verordnung Nr. 260/2012 (führt zu einer Veränderung der Preisverordnung EG Nr. 924/2009) besteht eine Einigkeit zwischen den 3 am Gesetzgebungsverfahren beteiligten EU Organen.
Eine Abschaltung der nationalen Zahlungsverfahren für Überweisung und Lastschrift ist mit Ablauf Juli 2014 vorgesehen. Damit einhergehend wird für Kreditinstitute die bereits für SEPA
Lastschriften eingeführte Erreichbarkeitsverpflichtung auch auf die SEPA Überweisungen ausgeweitet.
Für das in Deutschland verwendete elektronische Lastschriftverfahren ist eine Übergangsfrist bis zum Ablauf des 31. Januar 2016 geplant, damit der Handel und das Kreditgewerbe entsprechend Zeit haben
um SEPA fähige Alternativen zu entwickeln.
Der im Mai 2011 errichtete deutsche SEPA Rat soll unter dem gemeinsamen Vorsitz des Bundesministeriums der Finanzen und der Deutschen Bundesbank die private und öffentliche Nachfrage und
Angebotsseite zusammenführen, um im Dialog zwischen mit Kreditwirtschaft und den Endnutzern eine möglichst nutzerfreundliche SEPA Umstellung in Deutschland herbeizuführen.
Die SEPA Verfahren sollen durchgehend in der gesamten Zahlungsverkehrskette genutzt werden, somit auch die Kontoidentifikationsmerkmale IBAN (in Deutschland: 22stellige Kontonummer) und BIC (aus
Buchstaben und Ziffern bestehende 8 bis 11stellige Bankadresse).
Damit einhergehend werden die bisherigen Kontoverbindungsdaten Kontonummer und Bankleitzahl abgeschafft. Der deutsche Gesetzgeber will befristete DTAXML Konvertierungslösungen zulassen, die eine IBAN
mit Hilfe einer Umsetzungstabelle (Kontonummer und Bankleitzahl) generieren können.
Die Festlegung von Enddaten schafft einerseits für Zahlungsdienstleister und die unterschiedlichen Nutzergruppen Planungs- und Rechtssicherheit, andererseits stellen die relativ kurzen
Übergangsfristen bis zur verbindlichen Umstellung auf die europäischen Verfahren die deutschen Anbieter und Nutzergruppen vor die Frage, wie dieses zu bewältigen ist.
Die für die Umsetzung der Anforderung von SEPA erforderlichen Aufwende sollten nicht unterschätzt werden, denn das SEPA Verfahren besitzt eine wesentlich höhere Komplexität als die bisher
eingesetzten nationale DTA Verfahren.
Prinzipiell ist davon auszugehen, dass die sowohl die Jahrtausendwende (Millennium) wie auch die EURO Umstellung im Vergleich zu SEPA kleinere Hürden waren.
Die Anforderungen zur Umstellung auf SEPA sind vielleicht mit der Umstellung der Postleitzahlen in Deutschland von 4 auf 5 Stellen vergleichbar. Sie betreffen alle Privatpersonen wie auch Unternehmen
gleichermaßen, nur mit einer wesentlich höheren Intensität und Sensibilität.