Nach der Einführung der harmonisierten SEPA Instrumente Überweisung, Lastschrift und Kartenzahlung soll der europäische Zahlungsverkehr durch das European Payments Council modernisiert und
weiterentwickelt werden.
Bisher noch beleggebundene Zahlungsprozesse sollen künftig vollständig elektronisch abgewickelt werden. Dieser nächste Entwicklungsschritt im Eurosystem wird als eSEPA bezeichnet.
Unter SEPA E-Mandat wird vorrangig verstanden:
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» Bezahlen im Internet (electronic Payments bzw. E-Payments)
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» Bezahlverfahren unter Nutzung des Handys (mobile Payments bzw. M-Payments)
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Das Rahmenwerk für e-Payments soll zukünftig europaweit Einkäufe im Internet unter Nutzung des Online Banking und mit Bezahlung per SEPA Überweisung
(SCT) ermöglichen.
Bei den m-Payments liegt der Fokus unbare Bezahlverfahren und auf der Integration von Bankkundenkarten in das Handy.
Des Weiteren sollen auf dieser Grundlage neue und innovative Mehrwertdienste, sog VAS (Value Added Services) in der Kunde-Bank Beziehung angeboten werden.
Die Europäische Kommission treibt zudem die Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung (European E-Invoicing Framework) voran. Hier wird das Ziel verfolgt die Rechnungsbearbeitung zu vereinfachen
sowie durch die Digitalisierung unternehmensinterner Prozesse die Effizienz der Verwaltung zu steigern.
eSEPA verfolgt damit das Ziel eines noch effizienteren und nutzerfreundlicheren Zahlungsverkehrsmarktes.
Durch neue und innovative Mehrwertdienste soll der europäische Zahlungsverkehr auf der Basis moderner Informations- und Kommunikationstechnologie in der Kunde-Bank Bankbeziehung nutzerfreundlich
weiter entwickelt werden.
Die SEPA Regelwerke sehen in beiden SEPA Lastschriftverfahren (CORE/ COR1 und B2B) schriftliche Mandate des Kunden vor. Wenn der Zahlungsempfänger nicht durch Vorlage eines schriftlichen Mandats
beweisen kann, dass der Einzug gerechtfertigt war, handelt es sich um eine unautorisierte Lastschrift. Diese können bis 13 Monate nach Fälligkeit zurückgegeben werden.
Im EPC wurde ein e-Mandates e-Operating Model erarbeitet, welches die Basis für die Ergänzung des CORE Schema um die optionale Unterstützung von elektronischen Mandaten (e-Mandat) bildet.
Beim e-Mandat soll innerhalb des Geschäftsprozesses des Gläubigers der Schuldner über das Internet bei der Erzeugung und Authentifikation eines SEPA e-Mandates eingebunden werden.
Die Gläubiger sollen e-Mandate für den Schuldner erzeugen und sich dieses dann von der Bank des Schuldners bestätigen lassen können. Die Bestätigung ist jedoch nur möglich, wenn der Bank des
Schuldners eine entsprechende Autorisierung des Zahlungspflichtigen vorliegt.
Die Autorisierung kann beispielsweise über die von der Schuldner Bank bereitgestellten Authentifikationsmittel (z.B. Chipkarte oder PIN/TAN im Online Banking) erfolgen.
Die Schuldner Bank prüft hierbei die Authentizität des Zahlungspflichtigen und seine Verfügungsberechtigung über das angegebene Belastungskonto. Bei einer positiven Prüfung bestätigt sie dann dem
Gläubiger die Freigabe des e-Mandates durch den Schuldner sowie die Verfügungsberechtigung des Schuldners über das von ihm angegebene Girokonto.
Für den Gläubiger wird damit sichergestellt, dass er mit einem gültigen E-Mandat bei der Bank des Schuldners einen SEPA Lastschriftprozess für einen Lastschrifteinzug in die Wege leitet.
Die Anforderungen aus dem EPC Rulebook, nur ordnungsgemäß autorisierte SEPA Lastschriften (SDD) einzureichen, werden somit auf diese Weise erfüllt.
Die Prozesse des e-Mandat Verfahrens sollen von daher nicht nur eine Alternative zum SEPA Papiermandat sein, sondern zusätzlich auch ein SEPA Lastschriftverfahren mit Einlösungsgarantie – sofern
entsprechende Kontodeckung vorhanden ist – abbilden können.
Eine Einführung des SEPA e-Mandates in Deutschland würde umfangreiche technische und infrastrukturelle Voraussetzungen erfordern, deren Umsetzung auch mit erheblichen Kosten verbunden wäre. Solange
die in Deutschland bestehenden unklaren Haftungsbestimmungen nicht gelöst sind, wird die Umsetzung von der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) nicht unterstützt.
Ein tatsächlicher Marktbedarf zu einem kreditwirtschaftlich tragbaren Geschäftsmodell wurde lt. DK bisher nicht identifiziert. Entsprechende Analysen und die Vorbereitungen eines E-Government
Gesetzes werden deshalb initiativ von der Deutschen Bundesregierung mitbegleitet.
Das Ziel des e-Mandats besteht darin, einen papierlosen Mandatsfluss zu ermöglichen. Dies soll erreicht werden, indem die Autorisierung der vom Zahlungsempfänger
eingereichten Lastschrift durch die Nutzung von Internet-Technologie über die Bank des Zahlers vorgenommen wird.
Es existieren schon vom EPC erarbeitete konzeptionelle Ausführungen zur Nutzung von eMandaten. Laut Auskunft der Deutschen Kreditwirtschaft ist jedoch noch kein Termin
absehbar, ob und ab wann das eMandat durch die deutsche Kreditwirtschaft unterstützt wird.
Das Mandat muss daher bis auf weiteres schriftlich erteilt werden. Eine Mandatserteilung mit Hilfe der elektronischen Identitätsfunktion (eID) des neuen Personalausweises
(nPA) oder mit Hilfe eines Unterschriftenpads ist nach Aussage der DK nicht zugelassen.
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… ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden
genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.
… elektronische Signatur, die ausschließlich dem Unterzeichner zugeordnet ist und eine Identifizierung des Unterzeichners ermöglicht. Der Unterzeichner besitzt bei der Art und Weise der Erstellung
eine alleinige Kontrolle und eine nachträgliche Veränderung der Daten kann erkannt werden.
... Mandate may exist as a paper document which is physically signed by the Debtor. The paper mandate can be stored either as the original document or in any digitalised format subject to the
national legal requirements. Alternatively, the Mandate may be an electronic document which is created and signed with a Qualified Electronic Signature agreed between the Creditor and the Creditor
Bank.
Das elektronische Mandat erfüllt die Anforderungen des SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook bezüglich der qualifizierten elektronischen Unterschrift (bisher) nicht und wird daher von der
Deutschen Kreditwirtschaft (DK) bis auf weiteres nicht angeboten.
Der Bankkunde als Lastschriftgläubiger verpflichtet sich somit - den vorgegebenen Lastschriftsonderbedingungen (Inkassovereinbarung) entsprechend - SEPA Lastschriften nur dann zum
Lastschrifteinzug einzureichen, wenn diesem hierzu eine schriftliche Ermächtigung des Zahlungspflichtigen vorliegt.
Der Bankkunde als Lastschriftschuldner verpflichtet sich somit - den vorgegebenen Lastschriftsonderbedingungen (Inkassovereinbarung) entsprechend - dem Lastschriftgläubiger (= Zahlungsempfänger)
ein schriftliches SEPA Lastschriftmandat zu erteilen, welches für eine Autorisierung gegenüber seiner Bank zwecks Einlösung von SEPA Lastschriften des Zahlungsempfängers zwingend erforderlich
ist.