Nach DIN 69905 ermittelt ein Abnahmeprozess, ob Lieferungen und Leistungen den Vertrag und die maßgebenden Rechtsvorschriften erfüllen.
Der Auftragnehmer versucht hierbei dem Auftraggeber den Erfolg in geeigneter Weise nachzuweisen. Der Endpunkt eines Abnahmeprozesses ist die Abnahmebestätigung auf einem Abnahmedokument.
Im Rahmen der Abnahmeprüfung untersucht der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Gutachter, ob das Projektergebnis die Abnahmekriterien erfüllt.
Abnahmekriterien sind vertraglich festgelegte verbindliche Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit der Auftraggeber zur Abnahme einer Projektleistung verpflichtet ist.
Bei Vorliegen einer genauen Produktspezifikation ist ihre Erfüllung ein zentrales Abnahmekriterium. Hinzu können viele weitere Kriterien kommen, die z.B. Zeitpunkt der Lieferung, erfolgreicher Testbetrieb, erwartete Mindestrentabilität.
Die expliziten Anforderungen an das Projektergebnis sollten vom Auftraggeber daher bereits im Fachkonzept benannt werden. Die implizite Erwartung eines Auftraggebers beruht i.d.R. darauf, dass das Projektergebnis dem allgemeinen Stand der Technik entspricht.
Ein formales Testen hinsichtlich der Benutzeranforderungen und -bedürfnisse bzw. der Geschäftsprozesse kann einen Auftraggeber in die Lage zu versetzen auf der Basis der Abnahmekriterien entscheiden zu können, ob ein System abzunehmen ist oder nicht.