Ein Abnahmekonzept beschreibt, welche Maßnahmen für den zu erbringenden Leistungsumfang notwendig und welche
Ergebnisse bei der Abnahme zu überprüfen sind.
Dieses betrifft grundsätzlich Dokumentationen und Funktionalitäten, aber auch den Quellcode.
Die Abnahme ist somit immer der wichtigste Meilenstein im Projekt, da der Auftraggeber über das Erreichen des Projektziels entscheidet.
Die Voraussetzungen für das Vorhandensein einer Abnahmebereitschaft werden in DIN 69905 definiert.
Unter juristischen Gesichtspunkten ist Abnahme eine Billigung der Werkleistung des Unternehmers hinsichtlich der Hauptsache aus dem Vertragsrecht (§433, §640 BGB). Bei vertragsgemäßer Erstellung eines Projektgegenstands hat der Auftragnehmer ein Recht auf die Abnahme und die damit verbundenen rechtlichen Folgen (z.B. Erstellung Abschlussrechnung).
Durch eine schriftliche Abnahme wird dokumentiert, dass das bereitgestellte Zwischen- oder Endergebnis aus Sicht des Nutzers den Anforderungen entspricht, die der Nutzer erwartet hat. Meist ist das Datum des Abnahmedokumentes auch der Startpunkt für etwaige Gewährleistungsfristen (z.B. lt. BGB). Es besteht keine rechtliche Verpflichtung zur schriftlichen Abnahme, diese empfiehlt sich aber, um gegenseitige Ansprüche nachweisbar zu regeln.
Sofern erforderlich kann eine Abnahme auch mit Mängeln erfolgen, wobei im Abnahmeprotokoll beschrieben werden muss, welche Mängel vorhanden sind und wie, durch wen und bis wann welche Nachbesserungsumfänge behoben werden sollen.