Das Meldeschema ZVS8.A enthält die Gesamtzahl und das Meldeschema ZVS8.W enthält den Gesamtwert der im Berichtsjahr für Nicht Zahlungsdienstleister im Inland, in den einzelnen EU-Länder und auch außerhalb der EU Länder ausgeführte weitere Zahlungstransaktionen.
Nähere Informationen hinsichtlich der Transaktionsrichtung bei gesendeten und empfangenen Transaktionen sind auch den Erläuterungen zu den Meldeschemata ZVS4.A und ZVS4.W zu entnehmen.
Weitere Transaktionen - Anzahl in Mio. - |
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Meldeschema ZVS8.A - Transaktionen Berichtszeitraum - |
Position |
Anzahl Gesamt |
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gesendet (A1) |
empfangen |
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Nach Art der Zahlung |
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Einzelüberweisung im Online Banking |
T2.I2122.S31 |
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aus Ausland |
» Meldung von Zahlungstransaktionen, die über Online Banking Anwendungen oder über spezielle Zahlungsauslösedienste (ggf. auch von nicht kontoführenden Drittanbietern) zur Bezahlung im Internethandel (z.B. Giropay; sehen Sie hierzu auch unser Kapitel Zahlungssysteme im Internet) über ein internetfähiges Zahlungskonto initiiert werden |
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» Meldepflichtig ist der Zahlungsdienstleister, der die jeweiligen Zahlungskonten führt |
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Kontogutschriften durch einfache Buchungen |
T2.I241 |
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aus Ausland |
» Meldung von Kontogutschriften durch das kontoführende Institut, bei denen keine direkte Anweisung für eine Transaktion sondern lediglich eine direkte Gutschrift auf dem Konto des Kunden ausgelöst wird, z.B. Buchungen von: - Darlehensauszahlungen einer Kreditbereitstellung - Habenzinsen - Dividendengutschriften für eigene Aktien des Zahlungsdienstleisters - Gegenwerte für Wertpapierverkäufe - Gegenwerte für Verkäufe von Fremdwährungen |
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Achtung: Abweichend von den Regelungen bis zum Berichtsjahr 2013 dürfen diese einfachen Buchungen nicht mehr in den Überweisungstransaktionen enthalten sein
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Kontobelastungen durch einfache Buchungen |
T2.I242 |
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aus Ausland |
» Meldung von Kontobelastungen durch das kontoführende Institut, bei denen keine direkte Anweisung für eine Transaktion sondern lediglich eine direkte Belastung auf dem Konto des Kunden ausgelöst wird, z.B. Buchungen von: - Kredittilgungsraten - Sollzinsen - Gebühren aus Geschäften - Dividendengutschriften für eigene Aktien des Zahlungsdienstleisters - Gegenwerte für Wertpapierkäufe - Gegenwerte für Käufe von Fremdwährungen |
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Achtung: Abweichend von den Regelungen bis zum Berichtsjahr 2013 dürfen diese einfachen Buchungen nicht mehr in den Lastschrifttransaktionen enthalten sein
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Überweisung von Bareinzahlungen bzw. Barauszahlungen an Nichtkontoinhaber |
T4.I21 |
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aus Ausland |
» Meldung von Finanztransfergeschäften gemäß § 1 Absatz 2 Punkt 6 ZAG, d.h. von Zahlungsdiensten, bei denen ohne Einrichtung eines Kontos auf den Namen des Zahlers ein Geldbetrag ausschließlich zum Transfer eines entsprechenden Betrags an einen Zahlungsempfänger entgegen genommen wird. Selbiges gilt für Zahlungsvorgänge, bei denen der Geldbetrag im Namen des Zahlungsempfängers entgegengenommen und diesem ohne Einrichtung eines Kontos auf dessen Namen verfügbar gemacht wird |
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» Meldepflichtig für die gesendete Transaktion ist der Zahlungsdienstleister, der die Transaktion initiiert hat und im direkten Kontakt zum Zahlungspflichtigen steht |
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» Meldepflichtig für die empfangene Transaktion ist der Zahlungsdienstleister, der die Transaktion initiiert hat und im direkten Kontakt zum Zahlungspflichtigen steht |
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Transaktionen über ein Telekommunikations- Digital- oder IT-Gerät |
T2.S32 |
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aus Ausland |
» Meldung von digitalisierten Zahlungsgeschäften gemäß § 1 Absatz 2 Punkt 5 ZAG, d.h. die Ausführung von Zahlungsvorgängen erfordert eine zu übermittelnde Zustimmung des Zahlers an den Betreiber des Telekommunikations- oder IT- Systems oder IT Netzes, sofern dieser Betreiber die einzige zwischengeschaltete Stelle zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und dem Waren- oder Dienstleistungslieferanten ist |
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» Meldepflichtig ist der Zahlungsdienstleister, der das Telekommunikations- oder IT- System oder IT Netz betreibt |
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Nach Art des Terminals |
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Einzelüberweisung im Online Banking |
T41.S12 |
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aus Ausland |
» Meldung von Barauszahlung an POS Zahlungsterminals (Barvorschuß) im Rahmen eines Zahlungsvorgangs am POS für erhaltene Waren oder Dienstleistungen durch den inländische Zahlungsdienstleister, der das POS Terminal betreibt (Acquirer) |
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» Wenn Barvorschüsse an POS Terminals nicht von den Zahlungsinformationen für Waren oder Dienstleistungen unterschieden werden können, werden diese in den Meldeschemata ZVS5.A und ZVS5.W als„Transaktionen an Zahlungsterminals (POS) gemeldet |
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Kontogutschriften durch einfache Buchungen |
T41.S2 |
|
aus Ausland |
» Meldung sämtlicher Bargeldauszahlungen - unabhängig von Kontoart - am Schalter mittels Auszahlungsbeleg. Zu melden sind auch Auszahlungen, die am Schalter veranlasst aber
an einem Geldautomaten mittels einmalig ausgegebene
Karten ausgezahlt |
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» Bargeldauszahlungen an Automaten mittels Karten sind im Meldeschemata ZVS5.A und ZVS5.W zu erfassen |
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Kontobelastungen durch einfache Buchungen |
T42.S2 |
|
aus Ausland |
» Meldung sämtlicher Bargeldeinzahlungen - unabhängig von Kontoart - am Schalter mittels Einzahlungsbeleg, aber auch außerhalb der Schalteröffnungszeiten (Nachttresoreinzahlungen) |
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» Bargeldeinzahlungen an Automaten mittels Karten sind im Meldeschemata ZVS5.A und ZVS5.W zu erfassen |
Weitere Transaktionen - Anzahl in Mio. - |
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Meldeschema ZVS8.A |
Anzahl Gesamt Gesendet, darunter: |
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ins |
außerhalb |
ins EU Ausland (separat je EU Land) |
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FR |
IT |
NL |
AT |
ES |
usw. |
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Nach Art der Zahlung |
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Pos T2.I2122.S31 |
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Pos T2.I241 |
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Pos T2.I242 |
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Pos T4.I21 |
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Pos T2.S32 |
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Nach Art des Terminals |
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Pos T41.S12 |
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Pos T41.S2 |
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Pos T42.S2 |
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Weitere Transaktionen - Wert in Mio. EUR - |
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Meldeschema ZVS8.W - Transaktionen Berichtszeitraum - |
Position |
Wert Gesamt |
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gesendet (A1) |
empfangen |
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Nach Art der Zahlung |
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Einzelüberweisung im Online Banking |
T2.I2122.S31 |
|
aus Ausland |
» Meldung von Zahlungstransaktionen, die über Online Banking Anwendungen oder über spezielle Zahlungsauslösedienste (ggf. auch von nicht kontoführenden Drittanbietern) zur Bezahlung im Internethandel (z.B. Giropay; sehen Sie hierzu auch unser Kapitel Zahlungssysteme im Internet) über ein internetfähiges Zahlungskonto initiiert werden |
|||
» Meldepflichtig ist der Zahlungsdienstleister, der die jeweiligen Zahlungskonten führt |
|||
Kontogutschriften durch einfache Buchungen |
T2.I241 |
|
aus Ausland |
» Meldung von Kontogutschriften durch das kontoführende Institut, bei denen keine direkte Anweisung für eine Transaktion sondern lediglich eine direkte Gutschrift auf dem Konto des Kunden ausgelöst wird, z.B. Buchungen von: - Darlehensauszahlungen einer Kreditbereitstellung - Habenzinsen - Dividendengutschriften für eigene Aktien des Zahlungsdienstleisters - Gegenwerte für Wertpapierverkäufe - Gegenwerte für Verkäufe von Fremdwährungen |
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Achtung: Abweichend von den Regelungen bis zum Berichtsjahr 2013 dürfen diese einfachen Buchungen nicht mehr in den Überweisungstransaktionen enthalten sein
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Kontobelastungen durch einfache Buchungen |
T2.I242 |
|
aus Ausland |
» Meldung von Kontobelastungen durch das kontoführende Institut, bei denen keine direkte Anweisung für eine Transaktion sondern lediglich eine direkte Belastung auf dem Konto des Kunden ausgelöst wird, z.B. Buchungen von: - Kredittilgungsraten - Sollzinsen - Gebühren aus Geschäften - Dividendengutschriften für eigene Aktien des Zahlungsdienstleisters - Gegenwerte für Wertpapierkäufe - Gegenwerte für Käufe von Fremdwährungen |
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Achtung: Abweichend von den Regelungen bis zum Berichtsjahr 2013 dürfen diese einfachen Buchungen nicht mehr in den Lastschrifttransaktionen enthalten sein
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Überweisung von Bareinzahlungen bzw. Barauszahlungen an Nichtkontoinhaber |
T4.I21 |
|
aus Ausland |
» Meldung von Finanztransfergeschäften gemäß § 1 Absatz 2 Punkt 6 ZAG, d.h. von Zahlungsdiensten, bei denen ohne Einrichtung eines Kontos auf den Namen des Zahlers ein Geldbetrag ausschließlich zum Transfer eines entsprechenden Betrags an einen Zahlungsempfänger entgegen genommen wird. Selbiges gilt für Zahlungsvorgänge, bei denen der Geldbetrag im Namen des Zahlungsempfängers entgegengenommen und diesem ohne Einrichtung eines Kontos auf dessen Namen verfügbar gemacht wird |
|||
» Meldepflichtig für die gesendete Transaktion ist der Zahlungsdienstleister, der die Transaktion initiiert hat und im direkten Kontakt zum Zahlungspflichtigen steht |
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» Meldepflichtig für die empfangene Transaktion ist der Zahlungsdienstleister, der die Transaktion initiiert hat und im direkten Kontakt zum Zahlungspflichtigen steht |
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Transaktionen über ein Telekommunikations- Digital- oder IT-Gerät |
T2.S32 |
|
aus Ausland |
» Meldung von digitalisierten Zahlungsgeschäften gemäß § 1 Absatz 2 Punkt 5 ZAG, d.h. die Ausführung von Zahlungsvorgängen erfordert eine zu übermittelnde Zustimmung des Zahlers an den Betreiber des Telekommunikations- oder IT- Systems oder IT Netzes, sofern dieser Betreiber die einzige zwischengeschaltete Stelle zwischen dem Zahlungsdienstnutzer und dem Waren- oder Dienstleistungslieferanten ist |
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» Meldepflichtig ist der Zahlungsdienstleister, der das Telekommunikations- oder IT- System oder IT Netz betreibt |
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Nach Art des Terminals |
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Einzelüberweisung im Online Banking |
T41.S12 |
|
aus Ausland |
» Meldung von Barauszahlung an POS Zahlungsterminals (Barvorschuß) im Rahmen eines Zahlungsvorgangs am POS für erhaltene Waren oder Dienstleistungen durch den inländische Zahlungsdienstleister, der das POS Terminal betreibt (Acquirer) |
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» Wenn Barvorschüsse an POS Terminals nicht von den Zahlungsinformationen für Waren oder Dienstleistungen unterschieden werden können, werden diese in den Meldeschemata ZVS5.A und ZVS5.W als„Transaktionen an Zahlungsterminals (POS) gemeldet |
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Kontogutschriften durch einfache Buchungen |
T41.S2 |
|
aus Ausland |
» Meldung sämtlicher Bargeldauszahlungen - unabhängig von Kontoart - am Schalter mittels Auszahlungsbeleg. Zu melden sind auch Auszahlungen, die am Schalter veranlasst aber
an einem Geldautomaten mittels einmalig ausgegebene
Karten ausgezahlt |
|||
» Bargeldauszahlungen an Automaten mittels Karten sind im Meldeschemata ZVS5.A und ZVS5.W zu erfassen |
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Kontobelastungen durch einfache Buchungen |
T42.S2 |
|
aus Ausland |
» Meldung sämtlicher Bargeldeinzahlungen - unabhängig von Kontoart - am Schalter mittels Einzahlungsbeleg, aber auch außerhalb der Schalteröffnungszeiten (Nachttresoreinzahlungen) |
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» Bargeldeinzahlungen an Automaten mittels Karten sind im Meldeschemata ZVS5.A und ZVS5.W zu erfassen |
Weitere Transaktionen - Wert in Mio. EUR - |
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Meldeschema ZVS8.W |
Wert Gesamt Gesendet, darunter: |
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ins |
außerhalb |
ins EU Ausland (separat je EU Land) |
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FR |
IT |
NL |
AT |
ES |
usw. |
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Nach Art der Zahlung |
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Pos T2.I2122.S31 |
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Pos T2.I241 |
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Pos T2.I242 |
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Pos T4.I21 |
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Pos T2.S32 |
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Nach Art des Terminals |
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Pos T41.S12 |
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Pos T41.S2 |
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Pos T42.S2 |
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