Das Meldeschema ZVS5.A enthält die Gesamtzahl und das Meldeschema ZVS5.W enthält den Gesamtwert der im Berichtsjahr für Nicht Zahlungsdienstleister im Inland, in den einzelnen EU-Länder und auch außerhalb der EU Länder an einem physischen Terminal ausgeführte Bargeld- und bargeldlose Transaktionen.
Unter Bargeld werden im Sinne der ZVStatistik Banknoten und Münzen jedoch üblicherweise keine Sammlermünzen verstanden, da diese üblicherweise nicht für Abwicklung des Zahlungsverkehrs genutzt werden.
Transaktionen nach Art des Terminals - Anzahl in Mio. - |
|||
Meldeschema ZVS5.A - Transaktionen Berichtszeitraum - |
Position |
Anzahl Gesamt (A1) |
|
Transaktionen an Terminals bereitgestellt durch inländische Zahlungsdienstleister mit Karten emittiert von inländischen Zahlungsdienstleistern |
A.T0.S1 |
|
|
» Meldung Transaktionen - der von inländischen Zahlungsdienstleistern emittierten
Karten (Kartenemittent) - an Terminals, die von
inländischen Zahlungsdienstleistern |
|||
» Meldung erfolgt durch denjenigen, der das Terminal (Bankautomat, Zahlungsterminal oder E-Geld-Terminal) als sogenannter Acquirer betreibt |
|||
» Die von den inländischen Zahlungsdienstleistern ausgegebenen Karten werden bereits im Meldeschemata ZVS2 abgebildet. |
|||
|
davon: |
||
|
Bargeldabhebungen am Geldautomaten (ohne E-Geld Transaktionen) |
A.T41.S111 |
|
|
» Meldung sämtlicher Bargeldauszahlungen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten ZVS2 in Zeile I11 erfasst wurden – an physischen Geldausgabeautomaten (GAA), die von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
|
» Bargeldauszahlungen, die in einem direkten Zusammenhang zu einer Zahlungstransaktion stehen, sind unter Transaktionen an Zahlungsterminals (Zeile A.T1.S12) zu erfassen sowie zusätzlich im Meldeschemata ZVS8.A und ZVS8.W (Zeile T41.S12) zu berücksichtigen |
||
|
Bargeldeinzahlungen am Geldautomaten (ohne E-Geld Transaktionen) |
A.T42.S111 |
|
|
» Meldung sämtlicher Bargeldeinzahlungen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten
Karten - die von inländischen Zahlungsdienstleistern
emittiert und im Meldeschemata von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
|
» Bargeldeinzahlungen am Schalter sind in Meldeschemata ZVS8.A und ZVS8.W (T42.S2) zu berücksichtigen |
||
|
Transaktionen an POS Zahlungsterminals (ohne E-Geld Transaktionen) |
A.T1.S12 |
|
|
» Meldung sämtlicher Zahlungstransaktionen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten Karten - die von inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden - an physischen Kassen-/ POS Terminals (Händlerkassen im Präsenzhandel zu, jedoch nicht im Fernabsatz wie z.B. beim Internethandel), die von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
|
» Auch das Aufladen von Mobiltelefonen mit Prepaid Karte an Kassen-/ POS Terminals mittels Debitkarte und PIN Eingabe muss gemeldet werden, da hierbei Guthaben vom Konto des Mobiltelefoninhabers auf das Konto des Mobilfunkbetreibers transferiert wird |
||
|
Aufladen und Entladen von E-Geldkarten |
A.T3.S131 |
|
|
» Transaktionen, bei denen E-Geld eines E-Geld-Emittenten auf oder von eine im Inland ausgegebene Karte mit E-Geldfunktion bei einem inländischen Zahlungsdienstleister übertragen (aufgeladen oder entladen) wird |
||
|
E-Geld Zahlungen mit Karten mit E-Geldfunktion |
A.T3.S132 |
|
|
» Meldung sämtlicher Zahlungstransaktionen mit Karten mit E-Geldfunktion, die von inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden an physischen Kassenterminals, die von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
|
» Zu Berücksichtigen sind Transaktionen mit einer Karte, auf der E-Geld direkt gespeichert wurde als auch Transaktionen mit Karten, die einen Zugang zum E-Geld Konto haben |
||
Transaktionen an Terminals bereitgestellt durch inländische Zahlungsdienstleister mit Karten emittiert von ausländischen Zahlungsdienstleistern |
B.T0.S1 |
|
|
» Meldung Transaktionen - der von ausländischen Zahlungsdienstleistern emittierten
Karten (Kartenemittent) - an Terminals, die von
inländischen Zahlungsdienstleistern |
|||
» Meldung erfolgt durch denjenigen, der das Terminal (Bankautomat, Zahlungsterminal oder E-Geld-Terminal) als sogenannter Acquirer betreibt |
|||
|
davon: |
||
|
Bargeldabhebungen am Geldautomaten (ohne E-Geld Transaktionen) |
B.T41.S111 |
|
|
» Meldung sämtlicher Bargeldauszahlungen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten Geldausgabeautomaten (GAA), die von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
|
» Bargeldauszahlungen, die in einem direkten Zusammenhang zu einer Zahlungstransaktion stehen, sind unter Transaktionen an Zahlungsterminals (Zeile B.T1.S12) zu erfassen sowie zusätzlich im Meldeschemata ZVS8.A und ZVS8.W (Zeile T41.S12) zu berücksichtigen |
||
|
Bargeldeinzahlungen am Geldautomaten (ohne E-Geld Transaktionen) |
B.T42.S111 |
|
|
» Meldung sämtlicher Bargeldeinzahlungen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten Karten - die von ausländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden – an physischen Geldausgabeautomaten (GAA), die von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
|
Transaktionen an POS Zahlungsterminals (ohne E-Geld Transaktionen) |
B.T1.S12 |
|
|
» Meldung sämtlicher Zahlungstransaktionen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten Karten - die von ausländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden - an physischen Kassen-/ POS Terminals (Händlerkassen im Präsenzhandel zu, jedoch nicht im Fernabsatz wie z.B. beim Internethandel), die von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
|
» Auch das Aufladen von Mobiltelefonen mit Prepaid Karte an Kassen-/ POS Terminals mittels Debitkarte und PIN Eingabe muss gemeldet werden, da hierbei Guthaben vom Konto des Mobiltelefoninhabers auf das Konto des Mobilfunkbetreibers transferiert wird |
||
|
Aufladen und Entladen von E-Geldkarten |
B.T3.S131 |
|
|
» Transaktionen, bei denen E-Geld eines E-Geld-Emittenten auf oder von eine im Ausland ausgegebene Karte mit E-Geldfunktion bei einem inländischen Zahlungsdienstleister übertragen (aufgeladen oder entladen) wird |
||
|
E-Geld Zahlungen mit Karten mit E-Geldfunktion |
B.T3.S132 |
|
|
» Meldung sämtlicher Zahlungstransaktionen mit Karten mit E-Geldfunktion, die von ausländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden an physischen Kassenterminals, die von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
|
» Zu Berücksichtigen sind Transaktionen mit einer Karte, auf der E-Geld direkt gespeichert wurde als auch Transaktionen mit Karten, die einen Zugang zum E-Geld Konto haben |
||
Transaktionen an Terminals bereitgestellt durch ausländische Zahlungsdienstleister mit Karten emittiert von inländischen Zahlungsdienstleistern |
C.T0.S1 |
|
|
» Meldung Transaktionen - der von inländischen Zahlungsdienstleistern emittierten
Karten (Kartenemittent) - an Terminals, die von
ausländischen Zahlungsdienstleistern |
|||
» Analog hierzu erfolgen die Meldungen im Meldeschema ZVS2 |
|||
|
davon: |
||
|
Bargeldabhebungen am Geldautomaten (ohne E-Geld Transaktionen) |
C.T41.S111 |
|
|
» Meldung sämtlicher Bargeldauszahlungen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten Karten - die von inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert und im Meldeschema ZVS2 in Zeile I11 erfasst wurden – an physischen Geldausgabeautomaten (GAA), die von ausländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
|
Bargeldeinzahlungen am Geldautomaten (ohne E-Geld Transaktionen) |
C.T42.S111 |
|
|
» Meldung sämtlicher Bargeldeinzahlungen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten Karten - die von inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden - an physischen Geldausgabeautomaten (GAA), die von ausländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
|
Transaktionen an POS Zahlungsterminals (ohne E-Geld Transaktionen) |
C.T1.S12 |
|
|
» Meldung sämtlicher Zahlungstransaktionen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten Karten - die von inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden - an physischen Kassen-/ POS Terminals (Händlerkassen im Präsenzhandel zu, jedoch nicht im Fernabsatz wie z.B. beim Internethandel), die von ausländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
|
» Auch das Aufladen von Mobiltelefonen mit Prepaid Karte an Kassen-/ POS Terminals mittels Debitkarte und PIN Eingabe muss gemeldet werden, da hierbei Guthaben vom Konto des Mobiltelefoninhabers auf das Konto des Mobilfunkbetreibers transferiert wird |
||
|
Aufladen und Entladen von E-Geldkarten |
C.T3.S131 |
|
|
» Transaktionen, bei denen E-Geld eines E-Geld-Emittenten auf oder von eine im Inland ausgegebene Karte mit E-Geldfunktion bei einem ausländische Zahlungsdienstleister übertragen (aufgeladen oder entladen) wird |
||
|
E-Geld Zahlungen mit Karten mit E-Geldfunktion |
C.T3.S132 |
|
|
» Meldung sämtlicher Zahlungstransaktionen mit Karten mit E-Geldfunktion, die von inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden an physischen Kassenterminals, die von ausländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
|
» Zu Berücksichtigen sind Transaktionen mit einer Karte, auf der E-Geld direkt gespeichert wurde als auch Transaktionen mit Karten, die einen Zugang zum E-Geld Konto haben |
Anmerkung: Für eine geografische Untergliederung ist der Standort des Terminals maßgeblich
Transaktionen nach Art der Zahlung - Anzahl in Mio. - |
|||||||||
Meldeschema ZVS5.A |
Anzahl Gesamt, darunter: |
||||||||
im Inland |
außerhalb EU (U9) |
im EU Ausland (separat je EU Land) |
|||||||
FR |
IT |
NL |
AT |
ES |
usw. |
||||
Pos A.T0.S1 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
davon: |
||||||||
|
» A.T41.S111 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
» A.T42.S111 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
» A.T1.S12 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
» A.T3.S131 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
» A.T3.S132 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Pos B.T0.S1 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
davon: |
||||||||
|
» B.T41.S111 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
» B.T42.S111 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
» B.T1.S12 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
» B.T3.S131 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
» B.T3.S132 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Pos C.T0.S1 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
davon: |
||||||||
|
» C.T41.S111 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
» C.T42.S111 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
» C.T1.S12 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
» C.T3.S131 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
» C.T3.S132 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Transaktionen nach Art des Terminals - Wert in Mio. EUR - |
|||
Meldeschema ZVS5.W - Transaktionen Berichtszeitraum - |
Position |
Wert Gesamt (A1) |
|
Transaktionen an Terminals bereitgestellt durch inländische Zahlungsdienstleister mit Karten emittiert von inländischen Zahlungsdienstleistern |
A.T0.S1 |
|
|
» Meldung Transaktionen - der von inländischen Zahlungsdienstleistern emittierten
Karten (Kartenemittent) - an Terminals, die von
inländischen Zahlungsdienstleistern |
|||
» Meldung erfolgt durch denjenigen, der das Terminal (Bankautomat, Zahlungsterminal oder E-Geld-Terminal) als sogenannter Acquirer betreibt |
|||
» Die von den inländischen Zahlungsdienstleistern ausgegebenen Karten werden bereits im Meldeschemata ZVS2 abgebildet. |
|||
|
davon: |
||
|
Bargeldabhebungen am Geldautomaten (ohne E-Geld Transaktionen) |
A.T41.S111 |
|
|
» Meldung sämtlicher Bargeldauszahlungen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten ZVS2 in Zeile I11 erfasst wurden – an physischen Geldausgabeautomaten (GAA), die von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
|
» Bargeldauszahlungen, die in einem direkten Zusammenhang zu einer Zahlungstransaktion stehen, sind unter Transaktionen an Zahlungsterminals (Zeile A.T1.S12) zu erfassen sowie zusätzlich im Meldeschemata ZVS8.A und ZVS8.W (Zeile T41.S12) zu berücksichtigen |
||
|
Bargeldeinzahlungen am Geldautomaten (ohne E-Geld Transaktionen) |
A.T42.S111 |
|
|
» Meldung sämtlicher Bargeldeinzahlungen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten
Karten - die von inländischen Zahlungsdienstleistern
emittiert und im Meldeschemata von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
|
» Bargeldeinzahlungen am Schalter sind in Meldeschemata ZVS8.A und ZVS8.W (T42.S2) zu berücksichtigen |
||
|
Transaktionen an POS Zahlungsterminals (ohne E-Geld Transaktionen) |
A.T1.S12 |
|
|
» Meldung sämtlicher Zahlungstransaktionen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten Karten - die von inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden - an physischen Kassen-/ POS Terminals (Händlerkassen im Präsenzhandel zu, jedoch nicht im Fernabsatz wie z.B. beim Internethandel), die von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
|
» Auch das Aufladen von Mobiltelefonen mit Prepaid Karte an Kassen-/ POS Terminals mittels Debitkarte und PIN Eingabe muss gemeldet werden, da hierbei Guthaben vom Konto des Mobiltelefoninhabers auf das Konto des Mobilfunkbetreibers transferiert wird |
||
|
Aufladen und Entladen von E-Geldkarten |
A.T3.S131 |
|
|
» Transaktionen, bei denen E-Geld eines E-Geld-Emittenten auf oder von eine im Inland ausgegebene Karte mit E-Geldfunktion bei einem inländischen Zahlungsdienstleister übertragen (aufgeladen oder entladen) wird |
||
|
E-Geld Zahlungen mit Karten mit E-Geldfunktion |
A.T3.S132 |
|
|
» Meldung sämtlicher Zahlungstransaktionen mit Karten mit E-Geldfunktion, die von inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden an physischen Kassenterminals, die von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
|
» Zu Berücksichtigen sind Transaktionen mit einer Karte, auf der E-Geld direkt gespeichert wurde als auch Transaktionen mit Karten, die einen Zugang zum E-Geld Konto haben |
||
Transaktionen an Terminals bereitgestellt durch inländische Zahlungsdienstleister mit Karten emittiert von ausländischen Zahlungsdienstleistern |
B.T0.S1 |
|
|
» Meldung Transaktionen - der von ausländischen Zahlungsdienstleistern emittierten
Karten (Kartenemittent) - an Terminals, die von
inländischen Zahlungsdienstleistern |
|||
» Meldung erfolgt durch denjenigen, der das Terminal (Bankautomat, Zahlungsterminal oder E-Geld-Terminal) als sogenannter Acquirer betreibt |
|||
|
davon: |
||
|
Bargeldabhebungen am Geldautomaten (ohne E-Geld Transaktionen) |
B.T41.S111 |
|
|
» Meldung sämtlicher Bargeldauszahlungen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten physischen Geldausgabeautomaten (GAA), die von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
|
» Bargeldauszahlungen, die in einem direkten Zusammenhang zu einer Zahlungstransaktion stehen, sind unter Transaktionen an Zahlungsterminals (Zeile B.T1.S12) zu erfassen sowie zusätzlich im Meldeschemata ZVS8.A und ZVS8.W (Zeile T41.S12) zu berücksichtigen |
||
|
Bargeldeinzahlungen am Geldautomaten (ohne E-Geld Transaktionen) |
B.T42.S111 |
|
|
» Meldung sämtlicher Bargeldeinzahlungen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten Karten - die von ausländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden – an physischen Geldausgabeautomaten (GAA), die von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
|
Transaktionen an POS Zahlungsterminals (ohne E-Geld Transaktionen) |
B.T1.S12 |
|
|
» Meldung sämtlicher Zahlungstransaktionen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten Karten - die von ausländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden - an physischen Kassen-/ POS Terminals (Händlerkassen im Präsenzhandel zu, jedoch nicht im Fernabsatz wie z.B. beim Internethandel), die von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
|
» Auch das Aufladen von Mobiltelefonen mit Prepaid Karte an Kassen-/ POS Terminals mittels Debitkarte und PIN Eingabe muss gemeldet werden, da hierbei Guthaben vom Konto des Mobiltelefoninhabers auf das Konto des Mobilfunkbetreibers transferiert wird |
||
|
Aufladen und Entladen von E-Geldkarten |
B.T3.S131 |
|
|
» Transaktionen, bei denen E-Geld eines E-Geld-Emittenten auf oder von eine im Ausland ausgegebene Karte mit E-Geldfunktion bei einem inländischen Zahlungsdienstleister übertragen (aufgeladen oder entladen) wird |
||
|
E-Geld Zahlungen mit Karten mit E-Geldfunktion |
B.T3.S132 |
|
|
» Meldung sämtlicher Zahlungstransaktionen mit Karten mit E-Geldfunktion, die von ausländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden an physischen Kassenterminals, die von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
|
» Zu Berücksichtigen sind Transaktionen mit einer Karte, auf der E-Geld direkt gespeichert wurde als auch Transaktionen mit Karten, die einen Zugang zum E-Geld Konto haben |
||
Transaktionen an Terminals bereitgestellt durch ausländische Zahlungsdienstleister mit Karten emittiert von inländischen Zahlungsdienstleistern |
C.T0.S1 |
|
|
» Meldung Transaktionen - der von inländischen Zahlungsdienstleistern emittierten
Karten (Kartenemittent) - an Terminals, die von
ausländischen Zahlungsdienstleistern |
|||
» Analog hierzu erfolgen die Meldungen im Meldeschema ZVS2 |
|||
|
davon: |
||
|
Bargeldabhebungen am Geldautomaten (ohne E-Geld Transaktionen) |
C.T41.S111 |
|
|
» Meldung sämtlicher Bargeldauszahlungen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten Karten - die von inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert und im Meldeschema ZVS2 in Zeile I11 erfasst wurden – an physischen Geldausgabeautomaten (GAA), die von ausländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
|
Bargeldeinzahlungen am Geldautomaten (ohne E-Geld Transaktionen) |
C.T42.S111 |
|
|
» Meldung sämtlicher Bargeldeinzahlungen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten Karten - die von inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden - an physischen Geldausgabeautomaten (GAA), die von ausländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
|
Transaktionen an POS Zahlungsterminals (ohne E-Geld Transaktionen) |
C.T1.S12 |
|
|
» Meldung sämtlicher Zahlungstransaktionen ohne manuellen Eingriff mittels identifizierten Karten - die von inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden - an physischen Kassen-/ POS Terminals (Händlerkassen im Präsenzhandel zu, jedoch nicht im Fernabsatz wie z.B. beim Internethandel), die von inländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
|
» Auch das Aufladen von Mobiltelefonen mit Prepaid Karte an Kassen-/ POS Terminals mittels Debitkarte und PIN Eingabe muss gemeldet werden, da hierbei Guthaben vom Konto des Mobiltelefoninhabers auf das Konto des Mobilfunkbetreibers transferiert wird |
||
|
Aufladen und Entladen von E-Geldkarten |
C.T3.S131 |
|
|
» Transaktionen, bei denen E-Geld eines E-Geld-Emittenten auf oder von eine im Inland ausgegebene Karte mit E-Geldfunktion bei einem ausländische Zahlungsdienstleister übertragen (aufgeladen oder entladen) wird |
||
|
E-Geld Zahlungen mit Karten mit E-Geldfunktion |
C.T3.S132 |
|
|
» Meldung sämtlicher Zahlungstransaktionen mit Karten mit E-Geldfunktion, die von inländischen Zahlungsdienstleistern emittiert wurden an physischen Kassenterminals, die von ausländischen Zahlungsdienstleistern online oder offline betriebenen werden |
||
|
» Zu Berücksichtigen sind Transaktionen mit einer Karte, auf der E-Geld direkt gespeichert wurde als auch Transaktionen mit Karten, die einen Zugang zum E-Geld Konto haben |
Anmerkung: Für eine geografische Untergliederung ist der Standort des Terminals maßgeblich
Transaktionen nach Art der Zahlung - Wert in Mio. EUR - |
|||||||||
Meldeschema ZVS5.W |
Wert Gesamt, darunter: |
||||||||
im Inland |
außerhalb EU (U9) |
im EU Ausland (separat je EU Land) |
|||||||
FR |
IT |
NL |
AT |
ES |
usw. |
||||
Pos A.T0.S1 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
davon: |
||||||||
|
» A.T41.S111 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
» A.T42.S111 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
» A.T1.S12 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
» A.T3.S131 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
» A.T3.S132 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Pos B.T0.S1 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
davon: |
||||||||
|
» B.T41.S111 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
» B.T42.S111 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
» B.T1.S12 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
» B.T3.S131 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
» B.T3.S132 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Pos C.T0.S1 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
davon: |
||||||||
|
» C.T41.S111 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
» C.T42.S111 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
» C.T1.S12 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
» C.T3.S131 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
» C.T3.S132 |
|
|
|
|
|
|
|
|