Sollte der Kartenemittenten jedoch nicht zur ZVStatistik Meldung verpflichtet sein, dann muss die Meldung durch den Zahlungsdienstleister erfolgen, der die zugehörigen Konten führt.
Das Meldeschema ZVS2 enthält die Gesamtzahl der im Berichtsjahr für Nicht Zahlungsdienstleister von inländischen Zahlungsdienstleistern im Umlauf befindlichen und für den Zahlungsverkehr nutzbare emittierten Karten, die nach den jeweils ausgestatteten Funktionen untergliedert und von der im Inland gebietsansässigen Karten ausgebenden Stelle gemeldet werden.
Wurden die Karten im Rahmen eines Co-Branding ausgeben bzw. ist der Zahlungsdienstleister nur als Vermittler der editierten Karten tätig, sind diese Karten ebenfalls vom emittierenden Zahlungsdienstleister zu melden.
Erhebung meldepflichtigen Zahlungsdienstleister handeln, dann meldet der Zahlungsdienstleister, der die zugehörigen Konten führt.
Vorausbezahlte Karten werden nur dann als E-Geld erfasst, wenn sie bankaufsichtsrechtlich von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) explizit als E-Geld definiert sind, anderenfalls handelt es sich im Sinne der ZVStatistik dann um vorausbezahlten Karten die als Kreditkarten ohne Kreditfunktion zu erfassen sind. Nicht wieder aufladbare vorausbezahlte Karten (z.B. Geschenkkarten) sind hingegen nicht zu melden.
Die Anzahl der meldepflichtigen Karten ist erst per Status Quo 1. Januar des auf die Berichtsperiode folgenden Kalenderjahres zu melden, damit eventuelle Doppelzählungen von Karten - die sich bei einem Karteninhaber im Austausch befinden – vermieden werden.
Werden Karten lediglich vorübergehend gesperrt, so sind diese dann zu melden, sofern sie nach Aufhebung der Sperre für den Zahlungsverkehr wieder nutzbar sind.
Virtuelle Kreditkarten, die für Zahlungen ohne Kartenvorlage für Käufe per Telefon oder im Internet vorgesehen sind, werden bei der Erfassung wie die physisch vorhandenen Karten gleichen Typs behandelt; es sein denn, sie sind nur einmalig einsetzbar.
Von Händlern ausgestellte Kundenkarten mit E-Geldfunktion werden - es sei denn sie sind in Zusammenarbeit mit einem Zahlungsdienstleister im Rahmen es Co-Branding ausgestellt worden – sind in den Meldungen nicht zu berücksichtigen.
Karten emittiert von inländischen Zahlungsdienstleistern |
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Meldeschema ZVS2 - Stand Ende Berichtszeitraum in Stück - |
Pos |
Anzahl (DE) |
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Karten zur Bargeldabhebung |
I11 |
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» Meldung der Anzahl der im Umlauf befindlichen Kundenkarten (mit PIN), mit denen keine Zahlungen, sondern nur Bargeldabhebungen / Bargeldeinzahlungen (auch für Sparkonten) an Geldausgabeautomaten möglich sind |
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Karten mit Zahlungsfunktion |
I12 |
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» Meldung der Karten, die mindestens eine Debitfunktion oder Kreditfunktion haben |
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» Keine Meldung von Karten, die lediglich nur mit E-Geldfunktion haben |
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darunter: |
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Debitkarten |
I121 |
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» Anzahl der im Umlauf befindlichen Debitkarten, die mit einem Konto verbunden sind, welches bei Käufen unverzüglich belastet wird. |
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Kreditkarten (ohne Kreditfunktion) sogenannte Charge Cards, Delayed Debit Cards |
I122 |
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» Kumulierte Rechungsstellung, die am Ende der Abrechnungsperiode in einer Summe von dem Konto des Karteninhabers eingezogen oder überwiesen wird |
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Kreditkarten (mit Kreditfunktion) sogenannte Credit Cards |
I123 |
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» Kreditkarteninhaber wird - bis zu einem im Voraus festgelegten Höchstbetrag – vertraglich eine zu verzinsende Kreditlinie eingeräumt |
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Debitkarten und/oder Kreditkarten (ohne Kreditfunktion) |
I124 |
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» Meldung, sofern genaue Kartenfunktion nicht festgestellt werden kann |
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Kreditkarten mit/oder ohne Kreditfunktion |
I125 |
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» Meldung, sofern genaue Kartenfunktion nicht festgestellt werden kann |
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Karten mit E-Geldfunktion {aufsichtsrechtlich durch BaFin definiert} |
I13 |
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» Meldung von vorausbezahlten oder Prepaid Kredit- bzw. –Debitkarten, deren Kontoguthaben vom Kontoinhaber nur verwendet werden, darf, um Transaktionen zwischen E-Geld Konten vorzunehmen |
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davon |
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Karten, auf denen E-Geld direkt gespeichert werden kann |
I131 |
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» E-Geldguthaben ist auf der Karte gespeichert |
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Karten mit Zugang zu einem E-Geld Konto |
I132 |
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» E-Geldguthaben ist auf einem Konto gespeichert |
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darunter: |
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Karten mit E-Geldfunktion, die mindestens einmal geladen wurden |
I1301 |
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» Anzahl der genutzten Karten mit E-Geldfunktion |
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Anzahl der im Umlauf befindlichen Karten insgesamt |
I1 |
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» Meldung der Gesamtzahl der - unabhängig von Anzahl und Art der Funktionen - im Umlauf befindlichen physischen Karten (ohne Doppelzählung) |
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darunter: |
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Karten mit einer kombinierten Debit-, Bargeld- und E-Geldfunktion |
I1001 |
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» Die im Umlauf befindlichen physischen Karten verfügen gleichzeitig über eine Bargeld-, Debit- und E-Geld Funktion |