Das Meldeschema ZVS1 enthält die Gesamtzahl und den Gesamtwert der im Berichtsjahr für Nicht Zahlungsdienstleister im Inland zum Zwecke der Zahlungsverkehrsabwicklung geführten Kontoverbindungen.
Meldepflichtig ist der Kartenemittent.
Konten mit Zahlungsdienstleistungen für nicht Zahlungsdienstleister |
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Meldeschema ZVS1 - Stand Ende Berichtszeitraum in Tausend - |
Pos |
Anzahl (DE) |
Wert (DE) |
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Anzahl Konten für täglich fällige Einlagen |
A1 |
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» Meldung von Girokonten, Tagesgeldkonten, Gelder mit täglicher Kündigung |
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» Meldung von Kreditkartenkonten mit Guthaben (Kreditkarten mit und ohne Kreditfunktion, Prepaid Kreditkarten sofern von BaFin nicht als E-Geld eingestuft) |
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» Meldung von Fremdwährungskonten (mit Umrechnung des Wertes in EUR) |
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» Meldung von Konten mit Sollsaldo (Dispositionskredit) zum Meldestichtag |
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darunter: |
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Anzahl Online Konten für täglich fällige Einlagen |
A11 |
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» Verfügbarkeit elektronisch - ohne manuelle Intervention - über Internet, über Online Banking Anwendungen, über spezielle Software oder mobile Telekommunikationskanäle via elektronischen Kennnummern (PIN, TAN, etc.) |
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Anzahl Konten für übertragbare, täglich fällige Einlagen |
A12 |
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» Keine Verfügungsbeschränkungen (z.B. Guthaben ist nicht nur durch Barabhebung oder Überweisung auf bestimmtes Referenzkonto verfügbar) |
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» Auch Kreditkartenkonten mit Guthaben |
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darunter: |
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Anzahl Online Konten für übertragbare, täglich fällige Einlagen |
A121 |
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» Verfügbarkeit elektronisch - ohne manuelle Intervention - über Internet, über Online Banking Anwendungen, über spezielle Software oder mobile Telekommunikationskanäle via elektronischen Kennnummern (PIN, TAN, etc.) |
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Anzahl Zahlungskonten |
A2 |
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» Nach §1 Abs. 3 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ein lediglich zur Ausführung von Zahlungsvorgängen dienendes Konto (Verrechung von Forderungen und Verbindlichkeiten) ohne Einlagenmöglichkeit |
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Anzahl E-Geld Konten {aufsichtsrechtlich durch BaFin definiert} |
A3 |
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» Konten, auf denen E-Geld gespeichert und das Kontoguthaben vom Kontoinhaber nur verwendet werden, um Transaktionen zwischen E-Geld Konten vorzunehmen |
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» Ohne Karten, auf denen E-Geld direkt gespeichert werden kann |
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Aufladungsgegenwert auf E-Geld Datenträgern, durch E-Geld Emittenten ausgegeben |
I31 |
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» Nicht vom selbigen Emittenten, bei anderen Stellen gehalten |