Fachwissen Zahlungsverkehrstatistik (ZV Statistik)

ZV3 - Instrumente im Zahlungsverkehr von Nichtbanken

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Meldung von Zahlungsinstrumente (Zahlungsverkehrstransaktionen, Buchungen von Wertpapiergeschäften, Darlehensauszahlungen, Einzüge aus Kreditraten, Gehaltszahlungen etc.) per Stichtag 31.12. des Berichtsjahres, sofern deren Zahlungsvorgänge zur Ausführung im Inland zu Gunsten (Gutschrift) oder zu Lasten (Belastung) von Nichtbanken angestoßen werden.

Dieses gilt auch für Transfers zwischen verschiedenen Konten eines Kunden oder zwischen Konten verschiedener Kunden bei demselben Kreditinstitut.


Die zahlungsverkehrsstatistische Meldung verantwortet das monetäre Finanzinstitut, über welches der Zahlungsverkehrsvorgang (auch wenn diese Dienstleistung an einen Dritten ausgelagert ist) angestoßen wurde. Es sind jedoch nur die Zahlungen zu melden, bei denen die Konten des Zahlungsempfängers und des Zahlungspflichtigen bei Kreditinstituten im Inland geführt werden, sofern die Transaktion über eine ansässige Bank im Inland erfolgt.

Schecks insgesamt

Zeile 010

» Alle Transaktionen im Sinne des Scheckgesetzes (einschl. Bank- und Reiseschecks sowie
   sonstiger Barschecks) von der ersten Inkassostelle erfassen Schecks.

 

davon: BSE Schecks

Zeile 011

 

» Alle Schecks, die von der ersten Inkassostelle gemäß Scheckabkommen im BSE

   Verfahren (belegloser Einzug von  Scheckgegenwerten ohne Vorlage der Originalschecks)

   beim bezogenen Kreditinstitut  eingezogen werden.

 

» Wert aus DTA, Datensatz C; Belegung Feld 6 = 3

 

davon: ISE Schecks

Zeile 012

 

» Alle Schecks, die von der ersten Inkassostelle gemäß Scheckabkommen im ISE Verfahren
   (imagegestützter Scheckeinzug) beim bezogenen Kreditinstitut eingezogen werden.

 

» Wert aus DTA, Datensatz C; Belegung Feld 6 = 5

Überweisungen insgesamt

Zeile 020

» Alle im Sinne des Überweisungsgesetzes ausgeführten Überweisungen - auch wenn einer oder
   beide Partner des Zahlungsvorgangs kein Bankkonto hat/ haben und das Geld bar einzahlen
   bzw. bar entgegenzunehmen ist - sind in der Regel vom überweisenden  Bank zu melden.

   􀀹 Bareinzahlungen und -auszahlungen

   􀀹 Überweisungen an Automaten mit Überweisungsfunktion

   􀀹 Gutschriften auf dem Konto eines Kunden durch einfache Buchung (Dividendenzahlungen/

       Zinszahlungen durch kontoführende Bank, Wertpapierverkäufe durch Kunden, Verkauf von
       Fremdwährungen, Kreditbereitstellungszahlungen, Transfers von Einlage-, Depot- oder
       anderen Konten eines Kunden bei demselben Institut, Gebühren und Steuern)

» Bei Sammelüberweisungen und bei regelmäßig wiederkehrenden Überweisungen
   (Daueraufträge) wird jede einzelne Überweisung als eigenständige Transaktion berücksichtigt.

» Wert aus DTA, Datensatz C; Feld 7a + 7b = Textschlüssel: 51000, 51200, 51210, 51211,

   51212, 51220, 51221, 51241, 51888, 51990, 52000, 52888, 53000, 53888, 54xxx,

   54777, 56000, 63xxx, 65xxx, 67000, 67888, 68000, 68888, 69000, 69888 sowie aus

   Entsprechenden MT103 Nachrichten mit DE im Feld 57

 

davon: Beleghaft eingereicht

Zeile 021

 

» Alle Überweisungen, die in papiergebundener Form eingereicht und von Mitarbeitern eines
   Kreditinstitutes mit manuellem Eingriff in elektronische Überweisungen umgewandelt

   werden.

 

»Wert ermittelbar, indem entsprechende Quellsysteme (z.B. Belegleser) ausgewertet werden

 

davon: Beleglos eingereicht

Zeile 022

 

» Alle Überweisungen, die über elektronische Datenträger (Diskette, Magnetband, Online

   Über Internet, mittels Banksoftware, mittels Überweisungsterminals, etc.) oder telefonisch

   ohne manuellen Eingriff (= Sprachcomputer) in elektronische Zahlungen umgewandelt

   werden. Auch Einreichungen per Telefax, die ohne manuellen Eingriff in elektronische

   Zahlungen umgewandelt werden können, sind zu berücksichtigen.

 

» Daueraufträge, die zwar in Papierform eingereicht wurden, jedoch in der Folge
   elektronisch ausgeführt werden.

 

»Wert ermittelbar, indem entsprechende Quellsysteme ausgewertet werden

 

 

darunter: Online

Zeile 029

 

 

» Alle Überweisungen, die übers Internet oder mittels spezieller Softwareprogramme
   und Telekommunikationskanäle - d.h. außerhalb von Geschäftsstellen – erteilt

   wurden.

 

 

» Wert ermittelbar, indem entsprechende Quellsysteme (z.B. Internet-/ Mobile- und

   Online- Banking) ausgewertet werden.

Lastschrift insgesamt

Zeile 030

» Alle im Sinne des Lastschriftabkommens vom Zahlungsempfänger ausgelösten Einzug von
  
einmaligen als auch regelmäßig wiederkehrenden Lastschriften sind vom erstbeauftragten
   Kreditinstitut (erste Inkassostelle) zu melden.

» Auch Kontobelastungen eines Kunden durch einfache Kontobuchung (z. B. Kreditabrechnungen,
   Gebührenbelastungen, Tilgung von Krediten, Wertpapierkäufe, Transfers von Einlage-, Depot-

   oder anderen Konten eines Kunden bei demselben Institut) sind zu berücksichtigen.

» Hierzu zählen auch Zahlungen zur Abwicklung von echten und unechten Kreditkarten
   Abrechnungen, jedoch nicht als Einzeltransaktionen mit Karten, die unter das Meldeschema

   ZV7x fallen.

» Bei Sammeleinzugsaufträgen wird jede einzelne Lastschrift als eigenständige Transaktion
   angegeben.

» Transaktionen im Rahmen des elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) werden hingegen in
   ZV7A Zeile 11 gemeldet.

» Wert aus DTA, Datensatz C; Feld 7a + 7b = Textschlüssel: 04000, 04888

   05000, 05001, 05003, 05004, 05005, 05008, 05011, 05015, 05019, 05071, 05073,

   05200, 05201, 05202, 05210, 05222, 05230, 05240, 05242, 13xxx, 15xxx

Anmerkung: R-Transaktionen (Überweisung, Lastschrift) und Scheckrückgaben sind nicht zu melden.

Die jeweiligen Zeilen enthalten in den Spalten 01 - 02 folgende Informationen:

Spalte 01

Spalte 02

Gesamtzahl der das Inland betreffenden Transaktionen im Jahr.

Gesamtbetrag der das Inland betreffenden Transaktionen im Jahr.

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