Fachwissen Zahlungsverkehrstatistik (ZV Statistik)

ZV2 - Im Umlauf befindliche Karten mit Zahlungsfunktion

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Meldung der Anzahl der im Umlauf befindlichen gültigen Karten, die ein Karteninhaber im Zahlungsverkehr nutzen kann erfolgt durch das Karten ausgebende und damit durch das Karten führende Kreditinstitut per Stichtag 01.01. des auf das Berichtsjahr folgenden Jahr.

Die am Stichtag ermittelten Meldedaten werden dem Berichtszeitraum 01.01. bis 31.12. des vorherigen Jahres zugeordnet.


Die im Wege des Co- Branding ausgegebene Karten und Karten, bei denen das Kreditinstitut nur als Vermittler tätig ist, sind ebenfalls von dem Kartenkonto führenden Kreditinstitut zu melden. Selbiges gilt für Karten, die lediglich vorübergehend gesperrt sind und nach der Aufhebung der Sperre für den Zahlungsverkehr wieder nutzbar werden.

Transaktionen über virtuelle Kreditkarten - die für Käufe via Internet ohne Kartenvorlage vorgesehen sind - sind wie physisch vorhandene Karten gleichen Typs zu behandeln.

Um Doppelzählungen von Karten - z.B. in Folge eines unterjährigen Austausches von Karten bei einem Karteninhaber - zu vermeiden ist die Anzahl der Karten erst per Stand am 1. Januar des auf die Berichtsperiode folgenden Geschäftsjahres zu melden.

Karten, die in verschiedene der genannten Kategorien fallen, sind für die Zeilen 010 bis 050 in jeder zutreffenden Kategorie - wobei Mehrfachnennungen zulässig sind - zu erfassen.

In den Zeilen 060 und 061 sind die insgesamt im Umlauf befindlichen Karten anzugeben, wobei Doppelzählungen wie in den Zeilen 010 bis 050 nicht zulässig sind.

Karten mit E-Geld-Funktion (Zeile 030) sind nur zu erfassen, wenn Sie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht explizit auch als E-Geld eingestuft wurden sowie das E-Geld auf der Karte gespeichert ist. Anderenfalls sind derartige vorausbezahlte Karten (z.B. Händlerkarten) den Kreditkarten ohne Kreditfunktion (Zeile 040) zuzuordnen.

Karten mit PIN sind als Karten zur Bargeldabhebung an Geldautomaten (Zeile 010) zu erfassen.

Nicht wieder aufladbare vorausbezahlte Karten werden für die ZV Statistik hingegen nicht berücksichtigt.

Karten zur Bargeldabhebung und/oder -einzahlung an Geldautomaten

Zeile 010

» Anzahl der im Inland ausgegebenen Karten, die zur Abhebung und/ oder zur Einzahlung von
   Bargeld an Geldausgabeautomaten im In- und Ausland genutzt werden (inkl. entsprechende
   Kreditkarten sowie für Sparkonten ausgegebene Karten).

Debitkarten

Zeile 020

» Anzahl der im Inland ausgegebenen Karten, bei denen Zahlungen auf dem Girokonto des
   Karteninhabers direkt belastet werden (inkl. Debitkarten, die von Kreditkartengesellschaften

   ausgegeben wurden).

 

   Nicht zu berücksichtigen sind Karten, die auf ein Kartenkonto basieren, welches auf ein
   Guthabenbasis geführt wird.

Karten mit E-Geld Funktion

Zeile 030

» Anzahl der im Inland ausgegebenen Karten, auf der sich gemäß § 1a Abs. 3
   Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) elektronisches Geld (z.B. auf einen Chip)
   direkt speichern lässt.

 

   Nicht zu berücksichtigen sind Karten, die anderswo auf ein elektronisches Geld Zugriff haben.

Karten, die am Jahresende ein Guthaben aufweisen

Zeile 031

» Anzahl der im Inland ausgegebenen Karten, die am Jahresende ein positives Schattensaldo

   (Guthaben) haben und damit aktiv genutzt werden.

Kreditkarten (ohne Kreditfunktion)

Zeile 040

» Anzahl der im Inland ausgegebenen unechte Kreditkarten (sogenannte Charge Cards bzw.
   Delayed Debit Cards). Hier werden im Laufe der Abrechnungsperiode durch den Karteninhaber
   vorgenommenen Zahlungen sowie Bargeldabhebungen bis zur Rechnungsstellung kumuliert
   und erst am Ende der Abrechnungsperiode in einer Summe von dem Girokonto des
   Karteninhabers eingezogen beziehungsweise vom Karteninhaber überwiesen.

Kreditkarten (mit Kreditfunktion)

Zeile 050

» Anzahl der im Inland ausgegebenen echten Kreditkarten (sogenannte Credit Cards),
   bei denen dem Karteninhaber eine Kreditlinie eingeräumt wurde. Dem Karteninhaber
   wird ermöglicht Zahlungen sowie Bargeldabhebungen bis zu einem im Voraus
   festgelegten Höchstbetrag zu tätigen und den gewährten Kredit bis zum Ende eines
   bestimmten Zeitraums vollständig oder teilweise zu begleichen. Die Zinsen werden
   gewöhnlich für die Höhe des jeweils in Anspruch genommenen Kredits berechnet.

Im Umlauf befindliche Karten insgesamt (ohne Doppelzählungen)

Zeile 060

» Anzahl der im Inland ausgegebenen Karten, die mindestens in eine der Kategorien der
   Zeilen 010 bis 050 fallen; jedoch nur einmal gezählt werden.

 

davon: Karten mit kombinierter Bargeld-, Debit- und E-Geld-Funktion

Zeile 061

 

» Im Umlauf befindliche im Inland ausgegebenen Karten, die in Zeile 060 enthaltenen
   sind und gleichzeitig über eine kombinierte Bargeld- (Zeile 010), Debit- (Zeile 020)
   und E-Geld Funktion (Zeile 030) verfügen.

Für das Meldeschema ZV2 ist für alle Zeilen ausschließlich die Anzahl der jeweiligen Kartenkategorien zum 01.01. des Folgejahres in der Spalte 01 zu melden. Die in den Spalten 02 und 03 vorgesehenen Felder bleiben leer.

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