Auf Grund der unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und verschiedenen nationalen Lastschriftverfahren hatte sich der EPC frühzeitig gegen eine Harmonisierung der bestehenden nationalen Lastschriftverfahren und für die Entwicklung eines völlig neuen SEPA Lastschriftverfahren entschieden.
Aus deutscher Sicht sind hier einige vom Einzugsermächtigungslastschriftverfahren bekannte Elemente enthalten.
So erteilt der Zahlungspflichtige dem Gläubiger (= Zahlungsempfänger) ein so genanntes SEPA Mandat. Außerdem wird dem Zahlungspflichtigen ein Widerspruchsrecht eingeräumt.
Allerdings haben sich auch einige Neuerungen ergeben, wie z.B. fest definierte Vorlauffristen für die Vorlage der Lastschriftdatei bei der Zahlstelle vor Fälligkeit. Darüber hinaus hat der EPC auch eine Variante des SEPA Lastschriftverfahren erarbeitet, welche die Bedürfnisse von Geschäftskunden stärker berücksichtigen soll.
Für das SEPA Lastschriftverfahren gibt es somit zwei Varianten:
Ein- und Auslieferungsfenster der Deutschen Bundesbank im SDD Core Dienst
gültig ab 17. November 2014
Einlieferungsfenster |
Auslieferungsfenster |
Anmerkung |
08:00 Uhr |
ab ca. 08:15 Uhr |
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10:00 Uhr |
ab ca. 10:15 Uhr |
Tageswechsel Einlieferung |
15:00 Uhr |
ab ca. 15:15 Uhr |
Nur Einlieferung von Original-Transaktionen möglich |
ab ca. 17:15 Uhr |
Nur STEP2 |
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20:00 Uhr |
ab ca. 20:15 Uhr |
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SEPA CORE Lastschrift - Verarbeitungszyklen des SEPA Clearers
Ein- und Auslieferungsfenster der Deutschen Bundesbank im SDD B2B Dienst
gültig ab 17. November 2014
Einlieferungsfenster |
Auslieferungsfenster |
Anmerkung |
08:00 Uhr |
ab ca. 08:15 Uhr |
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10:00 Uhr |
ab ca. 10:15 Uhr |
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11:00 Uhr |
ab ca. 11:15 Uhr |
Tageswechsel Einlieferung |
13:00 Uhr |
ab ca. 13:15 Uhr |
Nur Einlieferung von Original-Transaktionen möglich |
ab ca. 15:15 Uhr |
Nur STEP2 |
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ab ca. 16:15 Uhr |
Nur STEP2 |
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ab ca. 17:15 Uhr |
Nur STEP2 |
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20:00 Uhr |
ab ca. 20:15 Uhr |
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SEPA B2B Lastschrift - Verarbeitungszyklen des SEPA Clearers