Bankstammdaten dienen der Identifikation von einzelnen Kreditinstituten und gehören damit zu den zentralen Stammdaten eines automatisierten Zahlungsverkehrs.
Ein Zusammenwachsen der europäischen Märkte sowie die fortschreitende Zentralisierung der Zahlungsverkehrsabwicklung erfordern oft einen gleichzeitigen Zugriff auf mehrere Bankbestandsverzeichnisse.
Die Deutsche Bundesbank bietet den deutschen Kreditinstituten für die Zahlungsverkehrs-abwicklung mehrere Zahlungsverkehrsplattformen an und pflegt demnach auch unterschiedliche Verzeichnisse:
Datenbestände der Bundesbank, die Merkmale zu Bankleitzahlen enthalten |
» Bankleitzahlendatei |
» Erweiterte Bankleitzahlendatei |
» Interbankenband |
Die Bankleitzahlendatei enthält alle für den Zahlungsverkehr relevanten Informationen.
Die Bankleitzahldatei wurde ab Juni 2013 um eine IBAN Regel erweitert. Die IBAN Regeln enthalten Vorgaben der Zahlungsdienstleiter, wie für die von ihnen geführten Konten aus Kontonummer und Bankleitzahl die entsprechende IBAN ermittelt werden kann.
Eine IBAN Regel gilt für alle Konten, die unter einer Bankleitzahl geführt werden. Sie kann allerdings für unterschiedliche Kontonummernkreise verschiedene Vorgaben enthalten.
Die Deutsche Bundesbank stellt seit Juni 2013 zwei Bankleitzahlenbestände zur Verfügung. Beide Versionen enthalten die Felder 1 bis 13. Die erweiterte Bankleitzahlendatei enthält zusätzlich das Feld 14 mit der Angabe der maßgeblichen IBAN Regel.
Inhalt der Bankleitzahlendatei |
Achtstellige Bankleitzahl des Kreditinstituts |
Kurzbezeichnung und Ausführliche Bezeichnung des Kreditinstitut inkl. Angabe Postleitzahl und Ort |
Angabe der SWIFT Adresse des Kreditinstituts
Über die Angabe der SWIFT Adresse kann eine Zuordnung der Bankleitzahl zu einer eingehenden SWIFT Format Nachricht vorgenommen werden |
PAN = Primary Account Number
Eine fünfstellige Institutsnummer, die von der Deutschen Bundesbank oder den Kreditinstitutsgruppen für das Bankkundenkarten ausgebende Institut vergeben wurde. |
Angabe einer zweistelligen alphanumerischen Bezeichnung der von dem Kreditinstitut eingesetzten Prüfzifferberechnungsmethode.
Diese Angabe wird für die Prüfung von externen Kontonummern benötigt.> |
Kennzeichen, um welche Art von Institutt (Kreditinstitut, Zahlungsinstitut, sonstiger Zahlungsdienstleister) es sich handelt |
Angabe der Bankleitzahl der vorgeschalteten Stelle.
Ist Pflichtangabe, wenn Institutstyp ein Kreditinstitut oder Zahlungsinstitut ist. |
Prüfziffernverfahren der Deutschen Bundesbank
Anders als bei den anderen Verzeichnissen wird das Prüfziffernverfahren nicht als eigene Datei sondern in Parametern definiert. Von daher müssen diese Änderungen in den entsprechenden Zahlungsverkehrssystemen manuell eingepflegt werden. Die Bekanntgabe einer neuen Prüfziffernmethode erfolgt durch die Deutsche Bundesbank - ca. 2 Monate vor dem Inkrafttreten - per E-Mail, sofern ein entsprechender Maildienst abonniert wurde.
Der offizielle Bankleitzahlen Änderungsdienst der Deutschen Bundesbank erfolgt für Kreditinstitute durch einen gesicherten Download aus dem ExtraNet der Deutschen Bundesbank. Für die Nutzung des EXTRANET der Deutschen Bundesbank ist eine vorherige Registrierung mit einer entsprechenden Berechtigung erforderlich.
Die Bankleitzahlendatei wird von der Deutschen Bundesbank viermal jährlich erstellt und zum Montag - der dem ersten Sonnabend in den Monaten März, Juni, September und Dezember folgt - gültig.
Sie enthält die Datensätze aller gültigen und der zu diesem Abschlusstermin gelöschten Bankleitzahlen. Die Bankleitzahlendatei wird jeweils spätestens bis zum zwanzigsten Kalendertag der Monate Februar, Mai, August und November zum Abruf bereitgestellt.
Das Interbankenband wird von der Deutschen Bundesbank ebenfalls über das Internet bereitgestellt
Eintragungen im Bankleitzahlenverzeichnis (Beispiel: Deutsche Bank AG)
Das Interbankenband der Deutsche Bundesbank enthält Informationen über Telefonnummern, Telefaxnummern, E-Mail-Adressen sowie Leitweginformationen für bestimmte Zahlungsaustauschformate.
Die Informationen des Interbankenbandes sind ausschließlich für die interne Nutzung der Deutschen Kreditinstitute bestimmt und sollen nicht veröffentlicht werden.
Seit März 2004 enthält das Interbankenband Informationen, die zuvor in der Bankleitzahlendatei enthalten waren. zukünftig auch nur noch dort gepflegt werden. Für die Vollständigkeit und Konsistenz der Bankleitzahlenbestände ist es deshalb erforderlich, die Daten zeitgleich zu aktualisieren.