Versicherungsprozesse - Mahnverfahren

Im Finanz- und Versicherungswesen ist das Mahnverfahren ein essenzieller Prozess, um überfällige Zahlungen effektiv zu verwalten.

Die automatische Ermittlung des Mahnverfahrens spielt dabei eine zentrale Rolle, da sie ermöglicht, individuell und situationsspezifisch auf Zahlungsverzögerungen zu reagieren.

Diese Automatisierung stützt sich auf vordefinierte Parameter, um das angemessene Vorgehen für jede ausstehende Forderung festzulegen.


Mahnverfahrensermittlung

Mahnvariante

Die Mahnvariante ist ein zentrales Steuerelement im Mahnwesen, das in Kombination mit den Mahnverfahren die Art und Weise bestimmt, wie ein Geschäftspartner gemahnt wird. Dieses Instrument erlaubt es, das Mahnprozedere präzise auf die individuellen Umstände und Bedingungen jedes Geschäftsvorfalles abzustimmen. Es trägt entscheidend zur Effizienz und Effektivität des gesamten Mahnprozesses bei.

Ein Schlüsselmerkmal der Mahnvariante ist ihre hohe Flexibilität hinsichtlich der Zuordnung und Kombination mit Mahnverfahren. Es ist möglich, beliebig viele Mahnverfahren einer oder mehreren Mahnvarianten zuzuordnen. Diese Flexibilität ermöglicht es, den unterschiedlichsten Anforderungen der Versicherungswirtschaft an das Mahnwesen gerecht zu werden. Die Mahnvariante und das zugehörige Mahnverfahren können somit maßgeschneidert auf spezifische Kriterien wie Buchungskreis, Haupt- und Teilvorgang abgestimmt werden.

Ein weiteres wesentliches Merkmal der Mahnvariante liegt in der Möglichkeit, diese direkt einer Versicherungsbeziehung oder einem Vertragskontopartner zuzuweisen. Diese Zuweisung erhöht die Präzision des Mahnprozesses, indem sie erlaubt, dass Versicherungsbeziehungen auf einem Konto unterschiedlich gemahnt werden können. Diese direkte Zuweisung bedeutet, dass die Mahnstrategie nicht nur auf der Ebene der Vertragsart oder des Kundenkontos, sondern auch auf der individuellen Beziehungsebene anpassbar ist.

Mahnverfahren

Im Mahnwesen sind zwei primäre rechtliche Rahmenbedingungen zu unterscheiden: das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

  • VVG-Mahnungen
    Diese richten sich speziell nach den Vorschriften des Versicherungsvertragsrechts und betreffen hauptsächlich die Mahnung von Versicherungsprämien. Das VVG legt besondere Regelungen für die Mahnung von Versicherungsprämien fest, einschließlich spezifischer Fristen und Voraussetzungen, die für den Versicherungsschutz von Bedeutung sind.

  • BGB-Mahnungen
    Diese sind allgemeiner und betreffen Forderungen, die außerhalb spezifischer versicherungsrechtlicher Regelungen stehen. Das BGB regelt die allgemeinen Pflichten und Rechte im Zusammenhang mit säumigen Zahlungen und dem Verzug des Schuldners.

Die Art der Prämie hat ebenfalls Einfluss auf das Mahnverfahren. Es wird unterschieden zwischen:

  • Erstprämie
    Die erste Prämienzahlung nach Abschluss eines Versicherungsvertrags. Das Mahnverfahren für die Erstprämie ist besonders kritisch, da der Versicherungsschutz häufig erst mit dem Eingang der Erstprämie wirksam wird.

  • Folgeprämie
    Regelmäßige Prämienzahlungen nach der Erstprämie. Die Mahnverfahren für Folgeprämien können weniger strikt sein als die für Erstprämien, jedoch sind auch hier bestimmte Fristen und Verfahren einzuhalten.

  • Änderungsprämie
    Prämien, die aufgrund einer Vertragsänderung, wie einer Anpassung des Versicherungsumfangs, fällig werden. Auch hier kann das Mahnverfahren variieren, je nachdem, wie kritisch die Änderung für den Versicherungsschutz ist.

Die spezifischen Mahnverfahren spiegeln die Unterschiede in den rechtlichen Grundlagen und den Prämienarten wider. Sie legen fest, wie mit mahnfälligen Posten umgegangen wird, und definieren die einzelnen Mahnstufen sowie die dazugehörigen Mahnaktivitäten. Ein Mahnverfahren kann mehrere Mahnstufen umfassen, von einer ersten freundlichen Zahlungserinnerung bis hin zu finalen rechtlichen Schritten. Jede Mahnstufe ist mit spezifischen Aktivitäten verbunden, die darauf abzielen, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen, ohne die Kundenbeziehung unnötig zu belasten.

Buchungskreis

Ein Buchungskreis repräsentiert einen abgegrenzten Bereich innerhalb eines Unternehmens, für den eine eigenständige, vollständige Buchführung erstellt wird. In multinationalen Konzernen oder Unternehmen mit diversifizierten Geschäftsbereichen können unterschiedliche Buchungskreise beispielsweise verschiedene Ländergesellschaften, Geschäftseinheiten oder Produktlinien abbilden.

Die Unterscheidung zwischen verschiedenen Buchungskreisen im Mahnwesen ermöglicht es, Mahnverfahren an lokale Gegebenheiten, rechtliche Anforderungen oder spezifische Geschäftspolitiken anzupassen. Einige der wesentlichen Aspekte, die durch den Buchungskreis beeinflusst werden, umfassen:

  • Lokale rechtliche Anforderungen
    Gesetzliche Vorschriften zum Mahnwesen können von Land zu Land variieren. Ein Buchungskreis, der eine Ländergesellschaft repräsentiert, muss sicherstellen, dass sein Mahnverfahren diesen lokalen Anforderungen entspricht.

  • Geschäftspolitische Entscheidungen
    Verschiedene Geschäftseinheiten können unterschiedliche Strategien verfolgen, etwa um ihre Kundenbeziehungen zu pflegen oder das Forderungsmanagement zu optimieren. Ein Buchungskreis kann daher ein auf seine spezifischen Bedürfnisse zugeschnittenes Mahnverfahren implementieren.

  • Branchenspezifische Besonderheiten
    Unterschiedliche Branchen haben oft eigene Gepflogenheiten und Standards im Umgang mit säumigen Zahlungen. Buchungskreise, die unterschiedliche Geschäftsbereiche abbilden, können ihre Mahnverfahren entsprechend anpassen.

Haupt- und Teilvorgänge

Die Unterscheidung zwischen Haupt- und Teilvorgängen im Rahmen eines Mahnverfahrens spielt eine wichtige Rolle bei der Dokumentation und Zuordnung von Geschäftsvorfällen oder -prozessen. Zudem ist die Festlegung des Eingangs-Zahlwegs entscheidend für das Auslösen von Mahnungen.

  • Hauptvorgang
    Dieser repräsentiert den übergeordneten Geschäftsvorgang oder -prozess, auf dem die Buchungsposition basiert. In der Versicherungswirtschaft könnte dies beispielsweise der Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags sein oder die Erfassung einer Erstprämie.

  • Teilvorgang
    Dagegen handelt es sich bei einem Teilvorgang um eine spezifische Untertransaktion oder -aktivität innerhalb eines Hauptvorgangs. Dies könnte die Erfassung einer Folgeprämie innerhalb eines bestehenden Versicherungsvertrags sein oder die Verbuchung einer Änderungsprämie aufgrund einer Vertragsanpassung.

Eine Mahnung wird nur ausgelöst, wenn an den Stammdaten der Belegposition der Eingangs-Zahlweg „Rechnung“ oder „Dauerauftrag“ hinterlegt ist. Dies bedeutet, dass die Mahnung von der Art und Weise abhängt, wie die Zahlung eingegangen ist.

Mahnstufen

Ein effizientes Mahnverfahren gliedert sich in mehrere Mahnstufen, um einen gestaffelten Eskalationsprozess zu ermöglichen. Jede dieser Mahnstufen umfasst spezifische Aktivitäten zur Kommunikation mit dem Schuldner, eventuelle Gebühren als Sanktion für die verspätete Zahlung und diverse prozessuale Parameter, die den Ablauf und die Fristen der jeweiligen Stufe definieren.

Verzugstage

Verzugstage sind ein zentrales Element im Mahnverfahren. Sie bezeichnen die Anzahl der Tage, die seit dem Nettofälligkeitsdatum eines offenen Postens vergangen sind. Das Nettofälligkeitsdatum ist das Datum, an dem die Zahlung für eine erbrachte Leistung oder gelieferte Ware spätestens eingehen sollte, ohne dass zusätzliche Vereinbarungen wie Skonti oder Zahlungsziele berücksichtigt werden.

Die Verzugstage spielen eine entscheidende Rolle bei der Festlegung der Mahnstufen und der daraus resultierenden Maßnahmen. Sie helfen, den Grad des Zahlungsverzugs zu bestimmen und eine strukturierte und rechtliche Basis für das weitere Vorgehen im Mahnverfahren zu schaffen. Über die Verzugstage wird definiert, wann ein Schuldner sich in Verzug befindet und welche Konsequenzen dies nach sich zieht.

  • Erste Mahnstufe
    Wird eine festgelegte Anzahl von Verzugstagen erreicht, tritt automatisch die erste Mahnstufe in Kraft. Dies ist meist eine freundliche Zahlungserinnerung, in der der Schuldner auf den ausstehenden Betrag und die überschrittenen Verzugstage hingewiesen wird.

  • Weitere Mahnstufen
    Mit zunehmender Anzahl von Verzugstagen werden weitere Mahnstufen erreicht, die in der Regel strenger sind. Dies kann zum Beispiel die Androhung rechtlicher Schritte oder die Übergabe des Falls an ein Inkassounternehmen beinhalten.


Rechtliche Konsequenzen: Erreichen die Verzugstage eine kritische Schwelle, können rechtliche Schritte eingeleitet werden. Dazu gehören Zinsforderungen, Schadensersatzansprüche und die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.

Mahnrhythmus

Der Mahnrhythmus definiert den zeitlichen Abstand zwischen aufeinanderfolgenden Mahnschreiben an einen Schuldner. Er wird in Tagen gemessen, beginnend mit dem Tag nach dem Ausstellungsdatum der letzten Mahnung. Der Mahnrhythmus sorgt dafür, dass zwischen zwei Mahnungen ein angemessener Zeitraum liegt, um dem Schuldner genügend Zeit für die Begleichung der ausstehenden Forderung zu geben, bevor eine weitere Mahnung erfolgt.

Der primäre Zweck des Mahnrhythmus ist es, eine Überlastung des Kunden mit Mahnschreiben zu verhindern. Dies ist besonders relevant, wenn ein Kunde mehrere offene Posten hat, die kurz nacheinander fällig werden. Ohne einen angemessenen Mahnrhythmus könnte ein Kunde mehrere Mahnungen in einem kurzen Zeitraum erhalten, was zu Verwirrung und möglicherweise zu Unzufriedenheit führen kann.

Fakultative Mahnstufe

Fakultative Mahnstufen sind optionale Mahnstufen innerhalb des Mahnverfahrens eines Unternehmens. Im Gegensatz zu obligatorischen Mahnstufen, die in einem festgelegten Rhythmus durchlaufen werden müssen, bieten fakultative Mahnstufen die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen übersprungen zu werden. Sie sind durch die Flexibilität gekennzeichnet, mit der auf das Zahlungsverhalten des Schuldners reagiert werden kann.

  • Automatisches Überspringen
    Fakultative Mahnstufen werden automatisch übersprungen, wenn die Verzugstage bereits die Kriterien einer höheren Mahnstufe erreichen. Dieses Vorgehen beschleunigt den Mahnprozess für Fälle, in denen offensichtlich eine stärkere Mahnung erforderlich ist, ohne die Zeit für weniger dringliche Mahnschreiben aufzuwenden.

  • Flexibilität im Mahnverfahren
    Die Möglichkeit, fakultative Mahnstufen zu überspringen, ermöglicht es Unternehmen, flexibel auf verschiedene Zahlungsverzugsituationen zu reagieren. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Kunden direkt mit einer strengeren Mahnung zu konfrontieren, insbesondere wenn bereits in der Vergangenheit Zahlungsprobleme auftraten.

  • Effizienzsteigerung
    Durch das Überspringen von fakultativen Mahnstufen können Ressourcen gespart und der Mahnprozess effizienter gestaltet werden. Unternehmen können sich auf die Fälle konzentrieren, die einer sofortigen Aufmerksamkeit bedürfen, und vermeiden, Zeit und Ressourcen auf weniger kritische Mahnungen zu verwenden.

Zahlungsfrist

Die Zahlungsfrist definiert den Zeitraum in Tagen, der einem Kunden nach Ausstellung einer Rechnung oder Mahnung gewährt wird, um die offene Forderung zu begleichen. Die Frist beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Mahnung und endet am Zahlungsziel, dem Datum, bis zu dem die Zahlung erfolgen muss. Die Festlegung der Zahlungsfrist ist ein Balanceakt, der die Liquiditätsanforderungen des Unternehmens mit der Zahlungsfähigkeit und -bereitschaft des Kunden in Einklang bringen soll.

In Mahnungen sollte die Zahlungsfrist klar und deutlich kommuniziert werden. Dies umfasst nicht nur die Angabe des genauen Datums, bis zu dem die Zahlung erwartet wird, sondern auch mögliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Frist. Transparente Informationen helfen, Missverständnisse zu vermeiden und fördern eine rechtzeitige Zahlung.

Mahnaktivitäten

Mahnaktivitäten umfassen eine Reihe von Aktionen, die im Rahmen des Mahnverfahrens eines Unternehmens durchgeführt werden, um ausstehende Zahlungen von Kunden einzufordern. Sie variieren je nach der Mahnstufe, in der sich der Zahlungsrückstand befindet.

Beispiele für Mahnaktivitäten

  • Erstellen von Mahnbriefen
    Dies ist eine der häufigsten Mahnaktivitäten. Mahnbriefe dienen dazu, den Kunden formal über den ausstehenden Betrag und die Notwendigkeit seiner Begleichung zu informieren. Die Gestaltung des Mahnbriefes kann je nach Mahnstufe von höflich erinnernd bis hin zu streng auffordernd variieren.

  • Benachrichtigung eines Sachbearbeiters
    In vielen Fällen wird ein Sachbearbeiter über ausstehende Forderungen und die damit verbundenen Mahnaktivitäten informiert. Dies ermöglicht eine individuelle Betreuung des Falls und bietet die Möglichkeit, auf spezifische Probleme oder Anfragen des Kunden einzugehen.

  • Benachrichtigung eines Händlers oder Vertriebspartners
    Wenn ein Händler oder Vertriebspartner in den Verkaufsprozess involviert war, kann auch dieser über den Zahlungsverzug informiert werden. Dies kann besonders dann relevant sein, wenn der Partner in der Kundenbetreuung oder im Inkassoprozess eine Rolle spielt.

  • Meldung an Behörden oder Kreditauskunfteien
    Bei fortgesetztem Zahlungsverzug kann ein Unternehmen entscheiden, den Fall an Behörden zu melden oder die Information an Kreditauskunfteien weiterzugeben. Dies kann Konsequenzen für die Kreditwürdigkeit des Kunden haben und ist in der Regel eine Maßnahme bei höheren Mahnstufen.

 

  • Telefonische Kontaktaufnahme
    Neben schriftlichen Mahnungen kann auch die telefonische Kontaktaufnahme eine effektive Mahnaktivität sein. Ein direktes Gespräch bietet die Möglichkeit, Missverständnisse zu klären, individuelle Zahlungsvereinbarungen zu treffen und die Dringlichkeit der Zahlung zu unterstreichen.

 

  • Einschaltung eines Inkassobüros
    In Fällen, in denen interne Mahnaktivitäten nicht zum Erfolg führen, kann die Forderung an ein Inkassobüro übergeben werden. Dieses übernimmt dann die weiteren Schritte zur Eintreibung der offenen Beträge

Mahnen mit Mahnprogramm

Die Automatisierung des Mahnwesens durch ein Mahnprogramm reduziert manuelle Fehler, spart Zeit und sorgt für eine konsistente Anwendung der Mahnrichtlinien. Der Mahnprozess im Rahmen eines Mahnprogramms lässt sich in zwei wesentliche Stufen unterteilen: die Erstellung eines Mahnvorschlags und die Durchführung der Mahnaktivitäten basierend auf dem genehmigten Mahnvorschlag.

Mahnvorschlagslauf

Zu Beginn eines Mahnvorschlagslaufes ist die sorgfältige Auswahl und Definition der Parameter, die für den Lauf gelten sollen, von entscheidender Bedeutung. Diese Parameter dienen dazu, den Mahnvorschlagslauf einzugrenzen und zu spezifizieren, welche offenen Posten in den Mahnvorschlag aufgenommen werden sollen. Die Parametrisierung ermöglicht eine gezielte Auswahl und sorgt dafür, dass der Mahnvorschlag genau auf die Bedürfnisse und Anforderungen des Unternehmens zugeschnitten ist.

Beispiele für Parameter:

  • Geschäftspartner
    Definiert, von welchen Kunden oder Lieferanten offene Posten in den Mahnvorschlag aufgenommen werden sollen.

  • Versicherungsobjekt
    Spezifiziert die Art der Leistung oder des Produkts, für das die offene Forderung besteht, insbesondere relevant in Branchen wie der Versicherungswirtschaft.

  • Buchungskreis
    Legt fest, für welche organisatorischen Einheiten oder Unternehmensbereiche der Mahnvorschlag erstellt werden soll.

In der Regel erfolgt die Erfassung der Mahnparameter und der Anstoß des Mahnvorschlagslaufes automatisiert im Rahmen eines Batch-Laufes. Dies bedeutet, dass der Prozess zu vordefinierten Zeiten automatisch startet, ohne dass eine manuelle Intervention notwendig ist.

Mahnaktivitätenlauf

Der Mahnaktivitätenlauf dient dazu, die geplanten Mahnaktivitäten tatsächlich durchzuführen und somit die Forderungseintreibung aktiv zu betreiben. Die Möglichkeit, vor dem eigentlichen Mahnaktivitätenlauf einen Simulationslauf durchzuführen, bietet Unternehmen eine wertvolle Chance, die Auswirkungen und die Effektivität ihrer geplanten Maßnahmen zu bewerten, ohne dabei irreversible Änderungen in der Mahnhistorie oder in den finanziellen Buchungen vorzunehmen

Simulationslauf

  • Zweck
    Der Hauptzweck eines Simulationslaufs ist es, Unternehmen die Möglichkeit zu geben, den Mahnaktivitätenlauf unter realen Bedingungen zu testen, ohne dass dabei tatsächliche Buchungen oder Updates in der Mahnhistorie vorgenommen werden. Dies erlaubt eine Überprüfung der geplanten Mahnaktivitäten auf ihre Richtigkeit und Effektivität, bevor sie im realen Geschäftsumfeld angewandt werden.

  • Durchführung
    Der Simulationslauf wird unter denselben Bedingungen wie der reale Mahnaktivitätenlauf durchgeführt, einschließlich der Berücksichtigung aller relevanten Systemeinstellungen und Mahnparameter. Während des Simulationslaufs werden Mahngebühren berechnet, um eine umfassende Vorstellung der möglichen finanziellen Auswirkungen zu geben, diese werden jedoch nicht gebucht.

Mahnaktivitätenlauf

  • Automatisierung
    Der Mahnaktivitätenlauf wird in der Regel automatisch als Teil eines Batch-Prozesses durchgeführt. Dies sorgt für Effizienz und Konsistenz im Mahnverfahren und minimiert das Risiko manueller Fehler.

  • Ausführung von Mahnaktivitäten
    Basierend auf den im Mahnvorschlagslauf definierten und genehmigten Vorschlägen werden die spezifischen Mahnaktivitäten für jede Mahngruppierung ausgeführt. Die Aktivitäten können je nach Mahnstufe und Unternehmensrichtlinien variieren, beinhalten aber typischerweise das Versenden von Mahnschreiben, die Initiierung telefonischer Kontaktaufnahmen und gegebenenfalls die Weiterleitung von Fällen an Inkassobüros.

  • Integration mit dem Mahnvorschlagslauf
    Es besteht die Möglichkeit, den Mahnaktivitätenlauf direkt mit dem Mahnvorschlagslauf zu verknüpfen und beide Prozesse simultan zu planen und durchzuführen. Dies kann den Gesamtprozess des Mahnwesens weiter straffen und die Zeitspanne zwischen der Identifizierung ausstehender Forderungen und der Durchführung von Mahnaktivitäten minimieren.

Mahnendelauf

Der Mahnendelauf ist ein Prozess im Rahmen des Mahnwesens, der die Beendigung eines Mahnverfahrens markiert. Diese Beendigung kann auf unterschiedliche Weise erfolgen, sei es manuell durch direkte Aktionen des verantwortlichen Sachbearbeiters oder maschinell durch automatisierte Systemprozesse.

Maschinelle Beendigung durch Mahnendelauf

  • Auslöser
    Die maschinelle Beendigung eines Mahnverfahrens wird durch den Ausgleich des offenen Postens initiiert. Der Ausgleich kann durch Zahlungseingänge, Stornierungen oder andere finanzielle Transaktionen erfolgen, die den offenen Betrag neutralisieren.

  • Beendigungslauf
    Der Mahnendelauf ist der automatisierte Prozess, der durchgeführt wird, um das Mahnverfahren für alle betroffenen Posten offiziell zu beenden. Dieser Prozess aktualisiert die Mahnhistorie für jeden Posten, indem er den Status auf "beendet" setzt und dokumentiert, dass keine weiteren Mahnaktivitäten erforderlich sind.

  • Aktualisierung der Mahnhistorie
    Eine zentrale Komponente des Mahnendelaufs ist die Fortschreibung des Status in der Mahnhistorie. Diese Aktualisierung sorgt für eine transparente Dokumentation des Mahnprozesses und gewährleistet, dass alle involvierten Parteien (wie Buchhaltung, Kundenservice oder das Management) einen aktuellen Überblick über den Stand jedes Mahnverfahrens haben.

Manuelle Beendigung
Neben der maschinellen Beendigung gibt es auch die Möglichkeit, ein Mahnverfahren manuell aus der Mahnhistorie heraus zu beenden. Diese Option wird typischerweise in speziellen Situationen genutzt, in denen eine individuelle Bewertung oder eine spezifische Kundeninteraktion erforderlich ist, bevor das Mahnverfahren als abgeschlossen betrachtet werden kann.

Relevante Rechtsgrundlagen

Im deutschen Recht ist die Regelung zum Beitrag und den Folgen seiner Nichtzahlung insbesondere im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zu finden, und nicht im BGB:

Im Kontext von Versicherungsverträgen bezieht sich der "Erstbeitrag" auf die erste zu leistende Zahlung des Versicherungsnehmers nach Abschluss eines Versicherungsvertrags. Die rechtzeitige Zahlung des Erstbeitrags ist oft entscheidend für das Inkrafttreten des Versicherungsschutzes. Versäumt es der Versicherungsnehmer, den Erstbeitrag rechtzeitig zu zahlen, kann dies dazu führen, dass der Versicherer Leistungen im Schadensfall verweigert.

§ 37 VVG – Zahlungsverzug bei der Erstprämie

Diese Vorschrift regelt die Folgen, wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der Erstprämie in Verzug gerät. Unter bestimmten Bedingungen darf der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder Leistungen verweigern, wenn ein Versicherungsfall eintritt, bevor die Prämie gezahlt wurde.

§ 38 VVG – Folgen des Zahlungsverzugs bei Folgeprämien

Ähnlich wie § 37 VVG, aber dieser bezieht sich auf die Folgen des Zahlungsverzugs bei nicht rechtzeitig gezahlten Folgeprämien.

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