Die Abrechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stellt ein komplexes, aber essenzielles Element im deutschen Gesundheitssystem dar. Sie ermöglicht es, dass Ärztinnen, Ärzte sowie medizinisches Fachpersonal für ihre erbrachten Leistungen an Patienten vergütet werden.
Dieser Prozess erfordert eine präzise Dokumentation und Abrechnung der medizinischen Behandlungen und Untersuchungen gegenüber den Krankenkassen.
Im Kern geht es dabei um Folgendes:
Der EBM ist das zentrale Regelwerk für die Abrechnung ärztlicher Leistungen im Rahmen der GKV. Er legt fest, welche Leistungen von den Kassenärzten erbracht und wie diese vergütet werden. Der EBM ist in Ziffern gegliedert, die spezifische medizinische Leistungen repräsentieren und mit einem Punktwert versehen sind. Die Vergütung berechnet sich dann aus dem Produkt der Punktzahl und einem festgelegten Punktwert, der regional variieren kann. Die Anwendung des EBM erfordert eine genaue Kenntnis der zutreffenden Ziffern für die durchgeführten Behandlungen und deren korrekte Dokumentation.
Für die Abrechnung von Krankenhausleistungen wird das DRG-System verwendet. Dieses klassifiziert Krankenhausfälle anhand der Diagnosen, durchgeführten Prozeduren, des Alters, des Geschlechts sowie weiterer Faktoren in eine von mehreren hundert Fallgruppen. Jeder Fallgruppe ist ein Relativgewicht zugeordnet, das, multipliziert mit einem Basisfallwert, die Vergütung bestimmt. Das DRG-System zielt darauf ab, eine leistungsgerechte und effiziente Krankenhausversorgung zu fördern. Die korrekte Zuordnung zu einer DRG erfordert eine umfassende Dokumentation aller relevanten Informationen.
Die GOÄ regelt die Abrechnung ärztlicher Leistungen für Privatpatienten und wird in bestimmten Fällen auch bei gesetzlich Versicherten angewendet, etwa bei individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Sie ähnelt in ihrer Struktur dem EBM, setzt jedoch andere Schwerpunkte in der Bewertung der Leistungen. Die GOÄ enthält ebenfalls Ziffern, die spezifische Leistungen repräsentieren, und legt die dafür anfallenden Gebühren fest. Die Kenntnis der GOÄ ist insbesondere für Ärzte in der Privatpraxis von Bedeutung.
Die UV-GOÄ findet Anwendung bei der Behandlung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt sind. Sie regelt, welche Leistungen abgerechnet werden können und wie die Vergütung erfolgt. Ärzte müssen daher auch mit der UV-GOÄ vertraut sein, um Leistungen im Rahmen der Unfallversicherung korrekt abzurechnen.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland zeichnet sich durch ihren umfassenden Leistungskatalog aus, der darauf abzielt, eine grundlegende medizinische Versorgung für alle Versicherten sicherzustellen. Dieser Leistungskatalog definiert präzise, welche medizinischen Leistungen von den Krankenkassen übernommen werden. Er umfasst eine breite Palette an Leistungen, von ärztlichen Behandlungen über Medikamente und Krankenhausaufenthalte bis hin zu Vorsorgeuntersuchungen, um nur einige zu nennen. Der Zugang zu diesen Leistungen basiert auf dem Solidaritätsprinzip, welches das Fundament der GKV bildet.
Neben den standardmäßig abgedeckten Leistungen existieren die sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), die nicht im regulären Leistungskatalog der GKV enthalten sind. IGeL können beispielsweise Reiseimpfungen, spezielle Vorsorgeuntersuchungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen, oder ästhetische Eingriffe umfassen. Die Kosten für diese Leistungen müssen die Patientinnen und Patienten in der Regel selbst tragen, es sei denn, sie haben eine entsprechende private Zusatzversicherung abgeschlossen.
Ein weiteres wichtiges Element der GKV sind die Zuzahlungen, die dazu dienen, die Kostenbeteiligung der Versicherten an bestimmten Leistungen zu regeln. Diese Zuzahlungen sind für einige Leistungen des Leistungskatalogs erforderlich und sollen das Bewusstsein der Versicherten für die Kosten im Gesundheitssystem schärfen und zu einer wirtschaftlichen Inanspruchnahme von Leistungen beitragen.
Die Höhe der Zuzahlung variiert je nach Art der Leistung und ist in der Regel prozentual zum Preis der Leistung festgelegt, wobei sowohl Mindest- als auch Höchstbeträge gelten. Bei Heilmitteln, wie Krankengymnastik oder Logopädie, besteht die Zuzahlung aus einem prozentualen Anteil des Preises zuzüglich eines festen Betrags
Für Versicherte, die eine bestimmte finanzielle Belastungsgrenze erreichen – in der Regel ein bestimmter Prozentsatz ihres Bruttoeinkommens – besteht die Möglichkeit, eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen im laufenden Jahr zu beantragen. Ebenso können schwer kranke Patientinnen und Patienten unter bestimmten Voraussetzungen von Zuzahlungen befreit werden.
Das deutsche Gesundheitssystem basiert auf zwei grundlegenden Versicherungsprinzipien: dem Sachleistungsprinzip, das in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorherrscht, und dem Kostenerstattungsprinzip, das üblicherweise bei privaten Krankenversicherungen (PKV) Anwendung findet. Beide Prinzipien bestimmen, auf welche Weise medizinische Leistungen abgerechnet werden und wie Patienten an diesem Prozess beteiligt sind.
Gesetzlich Versicherte in Deutschland haben grundsätzlich das Recht, zwischen dem Sachleistungs- und dem Kostenerstattungsprinzip zu wählen. Während die meisten gesetzlich Versicherten das Sachleistungsprinzip bevorzugen, um von der direkten Abrechnung zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen zu profitieren, entscheiden sich einige für das Kostenerstattungsprinzip, um mehr Flexibilität bei der Auswahl ihrer medizinischen Behandlungen und Leistungserbringer zu haben.
Das Sachleistungsprinzip stellt das Kernstück der GKV dar. Es basiert auf dem Solidaritätsprinzip, bei dem die Versichertengemeinschaft für die Kosten der medizinischen Versorgung ihrer Mitglieder aufkommt. Unter diesem Prinzip rechnen Ärzte und andere Leistungserbringer (wie Krankenhäuser) die erbrachten medizinischen Leistungen direkt mit den Krankenkassen ab. Die Patienten erhalten die medizinischen Leistungen somit direkt ("in Sachleistung"), ohne finanziell in Vorleistung treten zu müssen. Dieses System vereinfacht das Verfahren für die Versicherten erheblich, da sie sich nicht um die Abrechnungsdetails kümmern müssen und der Zugang zur notwendigen medizinischen Versorgung unabhängig von ihrer finanziellen Situation gewährleistet ist.
Im Gegensatz dazu steht das Kostenerstattungsprinzip, das hauptsächlich in der PKV üblich ist, aber auch gesetzlich Versicherten unter bestimmten Bedingungen zur Verfügung steht. Nach diesem Prinzip bezahlen Patienten die medizinischen Leistungen zunächst selbst und reichen anschließend die Rechnungen bei ihrer Krankenversicherung zur Erstattung ein. Die Krankenkasse erstattet die Kosten in Höhe des Betrags, der auch bei Anwendung des Sachleistungsprinzips übernommen worden wäre. Eventuelle Mehrkosten, die über diesen Betrag hinausgehen, müssen von den Patienten selbst getragen werden. Dieses Prinzip bietet den Versicherten eine größere Flexibilität und Wahlfreiheit hinsichtlich der Inanspruchnahme von Leistungen und Leistungserbringern, erfordert jedoch eine höhere Eigenverantwortung und finanzielle Vorleistung.
Die Abrechnung ärztlicher Leistungen bei gesetzlich Versicherten in Deutschland ist durch ein mehrdimensionales System gekennzeichnet, das verschiedene Faktoren einbezieht, um sicherzustellen, dass die Kosten korrekt und gerecht verteilt werden. Hauptpfeiler dieses Systems sind:
Überblick, wie ärztliche Leistungen bei gesetzlich Versicherten abgerechnet werden:
Zusätzlich gibt es eine Kategorie für die Abrechnung von Leistungen bei Arbeits-, Wege- und Schulunfällen sowie Berufskrankheiten, die nach der Gebührenordnung für Ärzte bei Unfallversicherungsträgern (UV-GOÄ) abgerechnet werden.
Zu beachten ist, dass die GOÄ in der Regel höhere Gebühren als der EBM festlegt, was bedeutet, dass gesetzlich Versicherte im Kostenerstattungsprinzip eventuell Mehrkosten selbst tragen müssen.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sind integraler Bestandteil des Gesundheitssystems in Deutschland und übernehmen als Selbstverwaltungsorgane der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten eine Schlüsselfunktion im Abrechnungswesen mit den gesetzlichen Krankenkassen. Sie stellen das Bindeglied zwischen den individuellen Praxen und den gesetzlichen Krankenversicherungen dar.
Die KVen haben eine Vermittlerfunktion und sind für die korrekte Abrechnung, Prüfung und Weiterleitung der ärztlichen Leistungen an die Krankenkassen zuständig. Sie garantieren, dass die Abrechnungen den gesetzlichen Vorgaben und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen.
Ärztinnen und Ärzte reichen ihre Quartalsabrechnungen bei der zuständigen KV ein. Die KV prüft diese Abrechnungen auf Plausibilität und Richtigkeit und leitet sie anschließend an die Krankenkassen weiter. Daraufhin zahlen die Krankenkassen eine Gesamtvergütung an die KV.
Die Gesamtvergütung, die von den Krankenkassen an die KV überwiesen wird, besteht aus zwei Hauptkomponenten:
Nachdem die Gesamtvergütung von den Krankenkassen an die KV gezahlt wurde, verteilt die KV diese Mittel entsprechend des Honorarverteilungsmaßstabes an die einzelnen Ärzte und Praxen. Dieser Maßstab ist ein komplexes Regelwerk, das festlegt, nach welchen Kriterien das Geld unter den Leistungserbringern aufgeteilt wird.